ADB:Georg Friedrich (Markgraf von Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth)
Georg (des Frommen) und seiner dritten Gemahlin Emilie, gest. am 26. April 1603 zu Ansbach; zweimal vermählt, das erste Mal den 26. (28.?) Decbr. 1558 mit Elisabeth, Tochter des Markgrafen Johann von Brandenburg-Cüstrin (geb. 1540, † 1578), zum zweiten Male am 3. Mai 1579 mit Sophie, Tochter des Herzogs Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg (geb. 1563, † 1639). Beim Tode seines Vaters erst 4 Jahre alt, nach testamentarischer Verfügung desselben unter der Obervormundschaft der Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, sowie des Landgrafen von Hessen, welchen als Untervormunder eine Anzahl ansbacher Räthe beigegeben war, übernahm er, von seiner Mutter sorgfältig erzogen, 1556 die Regierung des Fürstenthums Ansbach und wurde bald darauf auch mit den schlesischen Besitzungen seines Vaters, dem Fürstenthume Jägerndorf sammt Oderberg und Beuthen belehnt, jedoch standen ihm die letzteren zwei Herrschaften nur pfandbesitzweise zu. Am 8. Januar 1557 starb zu Pforzheim der Baireuther Markgraf, Albrecht d. J. (Alcibiades). Sein Land, verheert und ausgesogen, lag unter kaiserlichem Sequester. G. F., unterstützt von verwandten und befreundeten Höfen, machte mit Erfolg nicht nur seine Erbansprüche darauf geltend, sondern wußte auch durch [615] geschickt geführte Unterhandlungen von den Bundesständen Nürnberg, Bamberg und Würzburg eine Entschädigung von 175,000 Gulden wegen der von ihnen zerstörten Plassenburg zu erlangen und ebenso die Forderungen aus dem Schuldenwesen des verstorbenen Albrecht gegen ihn möglichst zu beseitigen. Ein neuer Machtzuwachs wurde ihm, als dem nächstberechtigten Agnaten und Mitbelehnten, durch die Vormundschaft über den blödsinnigen Herzog von Preußen, Albrecht Friedrich.
Georg Friedrich: Markgraf von Brandenburg zu Ansbach und Baireuth, geb. zu Ansbach am 5. April 1539, einziger Sohn des MarkgrafenBei einer solchen Verschiedenheit der Lage und Verhältnisse der Gebietstheile des Markgrafen ist es um so nöthiger, eine allgemeine Charakteristik seiner Wirksamkeit zu geben, als man nur dadurch in den Stand gesetzt wird, ihm völlig gerecht zu werden.
Innige Religiosität im Sinne der damaligen strengeren lutherischen Richtung bildete einen Hauptzug seines Charakters und man kann sagen die Grundlage der Auffassung seiner Regentenpflichten. Es waren nicht Redensarten im Stile seines Zeitalters, wenn er davon spricht, daß er verpflichtet sei, „christliches fürstliches Einsehen zu haben, gute Ordnung zu exequiren“, sondern diese und ähnliche Worte entsprachen seiner Ueberzeugung und innerstem Wesen. Er schloß das Werk der Reformation in seinen fränkischen Ländern ab, indem er nach Außen der Kirche eine Organisation gab, nach Innen durch Nöthigung zur Unterschrift der Concordienformel den Streit über die Lehre beendigte; letzteres nicht ohne so manche harte Maßregel, aber immer noch milder, als in anderen deutschen Staaten. Den Kirchenbann strich er aus Furcht vor Mißbrauch aus der Consistorialordnung. Im Herzogthum Preußen, wo gleichfalls die Concordienformel unterzeichnet wurde, beschwichtigte er zum Dank der sonst ihm so sehr widerstrebenden Stände, den Kirchenstreit. G. F. war von den protestantischen Fürsten Deutschlands einer der eifrigsten, welche die Union betrieben, und wurde auch als einer der bedeutendsten derselben betrachtet. Unter den zeitgenössischen Regenten des brandenburger Hauses war er, bei allen Fragen, welche die Stellung der Protestanten im Reiche betrafen, der entschiedenste, wenn er auch bei dem engen Zusammenhange, der damals zwischen den kirchlichen und staatlichen Angelegenheiten bestand, es nicht versäumte die Interessen seines Landes oder seines Hauses dabei im Auge zu behalten: so in dem Straßburger Bischofsstreite, so in dem jülich’schen Erbfolgestreite. Für Straßburg zeigte sich der Markgraf thätiger, als der eigene Vater des Administrators; er wirkte für ihn bei den Fürstenberathungen, verwaltete für ihn die elsäßischen Aemter und unterstützte ihn durch Geld und Truppen. In der jülich’schen Sache 1599 wurde die Bundesexecution gegen die Spanier, die freilich kläglich genug endete, eifrig von ihm betrieben und leistete er bedeutende Vorschüsse zur Unterhaltung der Truppen. War zwar auch bei G. F., wie überhaupt damals im deutschen Reiche, das zum Tummelplatze fremder Kriegsknechte und für das Ausland geworbener Söldlinge geworden, der nationale Gesichtspunkt in den Hintergrund getreten: so bezweckte er doch durch alle diese Bestrebungen nur ein Schutzbündniß gegen das Vorschreiten der katholischen Partei. Besonders lebhaft war sein Verkehr mit Frankreich. Er sandte in den Straßburger Angelegenheiten seinen Rath Waldenfels nach Paris. Heinrich IV. nennt sich seinen Sohn und schenkte ihm sein Bildniß in kostbarer Fassung. Bongar, der bekannte Gesandte dieses Königs bezeichnet ihn als einen princeps laudatissimae memoriae. – Es wohnte ihm ein lebhaftes Gefühl seiner Fürstlichkeit inne, aber nicht blos durch den Glanz seines Hofes und seine imponirende Erscheinung – Pfalzgraf Reinhart[WS 1] schrieb ihm, er freue sich wieder einmal seine Schönheit zu sehen – sondern auch durch die Energie seiner Anordnungen bethätigte er dieses Gefühl. Ging er hiebei, namentlich in den Verhandlungen mit den Ständen, zuweilen rücksichtslos [616] vor und schob althergebrachte Rechte und Privilegien bei Seite, so geschah dies in dem redlichen, mit Erfolg begleiteten Bestreben, Besseres an die Stelle der Vorrechte zu setzen und zu Gunsten des Wohlstandes und der Sicherheit des Landes, zumal der bäuerlichen Bevölkerung, zu handeln. Er schuf fast auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens „neue Ordnungen“, besonders in Franken hat er Recht und Verwaltung und dabei den ganzen Beamtenorganismus wesentlich und förderlich umgestaltet. Hiebei bediente er sich mit Vorliebe im Gegensatze zu den adelichen Räthen, der bürgerlichen, „der Schreiber.“ Als G. F. das obergebirgische Fürstenthum übernahm, war dasselbe in dem trostlosesten Zustande, verwüstet, ausgeraubt, ohne Beamte oder doch mit solchen der schlechtesten Art; als er die Vormundschaft über den Herzog Albrecht Friedrich erhielt, war das Herzogthum viele Jahrzehnte hindurch, unter der Verwaltung weniger vornehmer Räthe, der Ober- und Regimentsräthe, auf das äußerste heruntergekommen: beim Tode des Markgrafen war der Finanzzustand in seinen sämmtlichen Besitzungen ein wohlgeordneter und gedeihlicher, wie denn überhaupt dieser Zweig der Staatsverwaltung mit Vorliebe, Sachkenntniß und großer Genauigkeit von ihm gepflegt wurde. Was ihm am Meisten zur Last gelegt wird, ist seine leidenschaftliche Jagdliebhaberei, die weder durch die Klagen der Stände, noch durch die Abmahnungen der Geistlichkeit gemindert werden konnte, aber demungeachtet war er mit einer für seine Zeit seltenen Sorgfalt auf die Kultur und[WS 2] Nutzung des Waldes bedacht. Auch seine große Freude an Glanz und prunkendem Aufwande bei Hofe wird ihm vorgeworfen, aber er ließ schöne Bauwerke errichten: zu Plassenburg, Baireuth, Ansbach, Königsberg, zog deshalb italienische Meister in das Land und war ein Gönner der Wissenschaft, der Musik und des Gesanges. Dabei war er freilich wie so viele damaligen Fürsten der Astrologie und Alchemie ergeben und der Hofprediger Caesius zugleich Hofastrolog und Kalendermacher. Trotzdem, daß er sich gern mit einem großen Hofstaate umgab und bei fürstlichen Besuchen die vornehmsten Grafen und Herren seines Landes in die Residenz befahl, ließ er dennoch auch hier die Rücksichten auf Sparsamkeit nicht außer Auge, schrieb sogar vor, wie viel an Zehrung im Schlosse selbst und in den Wirthshäusern für die Hofleute ausgegeben werden dürfe. – Eine andere Klage, die sich in Franken, wie in Preußen fortwährend wiederholte, war die über häufige Abwesenheit des Markgrafen, ein Mißstand, der freilich begründet, dem aber, bei der Lage der verschiedenen Gebiete, nicht abgeholfen werden konnte.
Reihe ich diesen allgemeinen Bemerkungen noch die bedeutendsten Einzelheiten aus der Regierungsgeschichte des Markgrafen an, so ist, was Franken betrifft, nachzutragen, daß er dort eine Organisation der protestantischen Kirche durch Einführung einer Consistorialverfassung und zeitweiser Visitationen geschaffen hat. Die Consistorialordnung von 1594 enthält Bestimmungen, die noch Geltung haben. Die Concordienformel unterschrieb der Markgraf 1577; die Kämpfe wegen der Lehre – der Generalsuperintendent und Verfasser des Ansbacher Katechismus Karg wurde abgesetzt, nach erfolgtem Widerruf wieder eingesetzt, selbst die Mutter des Markgrafen wegen Irrgläubigkeit verdächtigt – wurden bald beschwichtigt. – Mit den fränkischen Ständen kam es zwar zu lebhaften, aber doch nicht zu so heftigen Debatten als in Preußen und Schlesien. Wie überhaupt im hohenzollern’schen Franken die ständische Macht nie einen rechten Boden fand, so betrachtete der selbstherrliche G. F., nach seinen eigenen Worten ihr Bewilligungsrecht nur als bloße Formalität. Die Ritterschaft, welche übrigens seit 1560 von den Landtagen wegblieb, fand in ihm einen energischen Gegner ihrer Vorrechte und ihrer Unabhängigkeitsbestrebungen. Bei der Unzulänglichkeit ihrer Kriegsdienstleistungen, griff er zur Heranziehung des bürgerlichen [617] Elements zum Kriegsdienste „Musterungen“ und zur Anwerbung von Landsknechten. Seiner vortrefflichen Finanzwirthschaft wurde schon gedacht und ebenso, daß dabei eine gewisse Sorgfalt für bürgerliche, gewerbliche und bäuerliche Interessen sich zeigt. So behütete er zum Theil sein Land und den fränkischen Kreis vor den Verwüstungen und Plünderungen der durchziehenden Söldner. Dem oberfränkischen Bergwerksbetrieb war er, wenn auch fruchtlos, aufzuhelfen bemüht. Die „Brandenburgensis“, wenig abgeändert, wurde neu herausgegeben und zwar in einer im Lande selbst, nämlich in Hof errichteten Druckerei. Die Rechtspflege ward in der späteren Zeit seiner Regierung menschlicher. Zahlreiche Polizeiverordnungen erschienen. Viele zeigen bei der ernsten religiösen Stimmung der Zeit, bei Türkennoth, Religionsverfolgung, Pest und Plackerei, eine düstere Lebensanschauung und mahnen zur Einkehr in sich selbst. Für Schulen geschah manches; die Fürstenschule in Heilsbronn, das contubernium pauperum in Ansbach wurden gegründet. In allen Theilen des Beamtenorganismus erfolgten durchgreifende, organisatorische Veränderungen und Controllmaßregeln. Bei der häufigen Abwesenheit des Fürsten war jedoch gegenseitige Zwietracht und Intrigue, bis in die höheren Beamtensphären hinauf, ein fortwährender Uebelstand. Immerhin blieben ihm die fränkischen Beamten die liebsten und vertrautesten; so war in Ansbach eine eigene Kanzlei für preußische Sachen, der Hofrath G. v. Wambach wurde in Preußen und Schlesien vielfach verwendet und trotz aller Opposition ließ G. F. seine fränkischen Räthe nicht fallen. Die höchsten Beamten holte er sich gern aus den vornehmsten Ständen. Eine Zeit lang führte sogar der Pfalzgraf Karl von Birkenfeld-Zweibrücken, der Stammvater des baierischen Königshauses, stellvertretend die Landesregierung im Fürstenthum (1587 bis etwa 1595, Besoldung an Geldgehalt 1500 Gulden, dann 8 Reissige, 16 Pferde, 8 Kutschen etc.). – Von Erwerbungen während der Regentenzeit Georg Friedrichs sind die Scharneck’schen Lehen besonders zu erwähnen und als ein bedeutendes Ereigniß ist noch hervorzuheben, daß der sogenannte Nürnberger Fraischproceß, ein Reichsproceß über den Umfang der Rechte, welche Nürnberg durch den Kauf der Burggrafenburg erworben hat, nach etwa sechzigjährigem Verlaufe unter ihm glücklich beendet, wenn auch nicht vollzogen wurde. – Er war mit Bamberg ausschreibender Fürst des fränkischen Kreises und zeitweiliger Oberst desselben. Bei den Grumbach’schen Händeln trat er, jedoch nur zögernd, auf die Seite seiner Gegner.
Auf das Herzogthum Preußen mußte sich natürlich die Aufmerksamkeit Georg Friedrichs wenden, als nach dem Tode Albrechts dessen unmündiger und nach erlangter Mündigkeit blödsinniger Sohn an die Regierung kam und die Herrschaft von einer Oligarchie ausgeübt wurde. Wir sehen deshalb auch schon im Jahre 1573, als der Königsberger Landtag mit den Oligarchen, den Regimentsräthen, in Zwist lag, den Markgrafen, als den nächstberechtigten Mitbelehnten, im Lande, sowohl um sich über den Zustand Albrecht Friedrichs zu vergewissern, als auch die Uebernahme der Vormundschaft über denselben anzubahnen. Doch gelangte er erst 1577 unter dem Polenkönig Stephan Bathory und durch denselben, den Oberlehnsherrn Preußens, trotz des Widerstandes der Stände und Regimentsräthe zum Herzogthum. Am 27. Februar 1578 leistete er in Warschau den Lehenseid. Damals war es, daß seine erste Gemahlin, eine äußerst mildthätige Dame, deren Andenken noch heute eine Reihe von Stiftungen bewahrt, in einem Dorfe bei Warschau starb. Er zog nun in Preußen ein und rief alsbald die Stände zusammen, mit denen er von da an in fortwährenden Zerwürfnissen lag; man stritt über die Aufbringung der an Polen zu reichenden Subsidien, der Summen zur Zahlung der Schulden, über die Generalvisitation, den Plan Georg Friedrichs an die [618] Stelle der Bischöfe ein Consistorium zu setzen, und vorzüglich erhoben sich die Stände gegen die fränkischen Räthe. Im J. 1582 war die gegenseitige Erbitterung so hoch gestiegen, daß die Stände gegen den Herzog Beschwerde beim Polenkönige führten, welche jedoch nicht zu Gunsten derselben entschieden wurde. Eine andere Differenz ergab sich mit der Stadt Königsberg, die gestützt auf ihre Privilegien, die Visitation des Herzogs nicht dulden wollte. Er belegte sie mit einer Strafe von 20,000 ungarischen Gulden, die er aber später zurückzunehmen sich veranlaßt fand. Der Herzog-Vormund konnte trotz aller dieser Zerwürfnisse in einem Ueberblicke über seine Verwaltung den Ständen gegenüber sich rühmen, daß er den Kirchenstreit beigelegt, um die Akademie sich bemüht, eine geordnete Finanzverwaltung, unparteiische Rechtspflege und gute Ordnung im Lande hergestellt habe.
Dasselbe Schauspiel der erbittertsten Zwistigkeiten mit den Ständen wiederholte sich auch in Jägerndorf. Dort handelte es sich hauptsächlich um den Schutz von Bauern und Bürgern gegen die Ausschreitungen des Feudaladels und um die Einführung eines anderen Rechtes an die Stelle des mangelhaften unbilligen und in seiner Anwendung unverständlichen Landrechtes. Obwol er die Einführung eines neuen Rechtes nicht durchsetzte, verwaltete er doch im übrigen das Land so gut, daß die Stadt Leobschütz ihm nachrühmen konnte, man sitze im christlichen billigen Regimente ohne alle Auflage und Beschwernisse, wie sonst nirgendswo. – Im Jahre 1574 nahm er einen mehrmonatlichen Aufenthalt in Schlesien; er schrieb damals nach Ansbach: er feiere keine Stunde.
In den letzten Lebensjahren des kinderlosen Fürsten beschäftigte ihn mannigfach die Sorge wegen seines Nachlasses. Durch einen in Gera verabredeten, in Magdeburg vollzogenen Vertrag, fielen die fränkischen Fürstenthümer an die Stiefbrüder des Kurfürsten Joachim Friedrich, Christian und Joachim Ernst, die nach dem Loose sich zu theilen hätten (1598 und 1599). Jägerndorf hatte er bereits 1596 von Todeswegen dem Kurfürsten selbst geschenkt, der es 1606 an seinen zweiten Sohn Johann Georg eigenthümlich übertrug. Bezüglich Preußens bestimmte G. F. in seinem Testamente von 1600, daß die Nachfolge durch die polnische Investitur schon geregelt sei. In diesem Jahre befiel den Markgrafen eine so heftige Krankheit, daß sich das Gerücht von seinem Tode an den Höfen verbreitete. Die Kurfürstin Elisabeth, Stiefmutter des Kurfürsten und Mutter von Christian und Joachim Ernst beeilte sich eine Gesandtschaft, darunter den später im Baireuthischen so mächtigen Varell, an verschiedene Fürsten und auch nach Ansbach behufs der Sicherung der Erbschaftsansprüche ihrer Söhne abzuordnen, sogar das „Ausschreiben des Markgrafen Christian an die Stände im Lande zu Franken“ (vom 23. Juli 1600) war bereits gefertigt worden. Als nun die übereifrige Kurfürstin-Wittwe erfuhr, daß G. F. noch lebe, schrieb sie einen Entschuldigungsbrief an denselben, in welchem sie sagt, daß sie durch das Geschrei von seinem Tode zum heftigsten erschrocken und herzlich betrübt gewesen sei, es aber für nöthig erachtete „aus mütterlicher Sorgfalt auf Mittel und Wege zu denken, wie ihren armen Kindern zu helfen sei“.
Der Markgraf erlag einer mehrtägigen Krankheit. Am 14. Juni 1603 wurde seine Leiche in der Grabkirche seiner Ahnen, zu Heilsbronn, feierlich beigesetzt. Dort erhebt sich auch das von ihm selbst noch bestellte Monument mit seinem Standbild. Sein Porträt, sowie das seiner beiden Frauen hängt ebenfalls in der dortigen Kirche.
Werfen wir noch einen Blick auf den Mobiliarnachlaß Georg Friedrichs, so finden wir in demselben einen reichen Schatz von Geschmeide und Juwelen, darunter noch eine Erinnerung an den Schwanenorden „zwei Gesellschaften mit [619] Kettlein“, eine Menge prächtiger Kleider, nicht weniger als 35 kostbare Mäntel, viele Gewehre und zahlreiches anderes Jagdgeräthe. Seine Bibliothek umfaßte ungefähr 200 Bände, meist theologischen Inhaltes.
- Taubmann (ein Schüler der Heilsbronner Fürstenschule), Oratio funebr. 1603; Rentsch, Brandenburgischer Cedernhain 1682; Durr, Georg Friedrich 1684; Falckenstein, Nordgau’sche Alterthümer III, 1743; Lang, neuere Geschichte von Bayreuth, III. 1811; Holle, Georg Friedrich im Oberfränkischen Archiv Bd. VII; Toeppen, Der lange Königsberger Landtag im Raumer’schen Taschenbuch 1849; Derselbe, Die preußischen Landtage unter Georg Friedrich, 3 Gymnasialprogramme 1865–1867; Biermann, Jägerndorf unter den Hohenzollern im XI. Bde. der Zeitschrift des schlesischen Geschichtsvereins. Isaacsohn, Geschichte des preußischen Beamtenthums II. Bd. S. 13–18.