ADB:Georg II. (Landgraf von Hessen-Darmstadt)
Landgrafen Ludwigs V. und seiner Gemahlin Magdalene, Tochter des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg. Geboren am 17. März 1605, † 1661, erhielt er die sorgfältigste Erziehung, in religiöser Hinsicht, wie in Beziehung auf das Wissen. In seinem achtzehnten Lebensjahre hatte er bereits sieben Mal die Bibel in verschiedenen Sprachen gelesen, die er gründlich kannte, und las sie bis zu seinem Tode noch 28 Mal durch. Unter Leitung des Grafen Johann Casimir von Erbach durchreiste er den größten Theil von Europa und erledigte an den verschiedenen Höfen die väterlichen Aufträge mit großem Geschick. Bei seiner Heimkehr erhielt er die Nachricht, daß sein Vater, der in dem großen Kriege der Sache des Kaisers treu geblieben war, in Gefangenschaft des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz gefallen sei, als er aus seiner von den Gegnern besetzten Residenz flüchten wollte. Den Vater aus der Gefangenschaft zu befreien, bot G. alle Mittel auf. Er befand sich im J. 1626 bei seiner Braut in Dresden, als er die Nachricht von dem Tode Ludwigs V. erhielt. Am 9. August kam er in Darmstadt an, um dem Vater die letzten Ehren zu erweisen und die Huldigung seiner Unterthanen entgegen zu nehmen. Seine ganze Regierungszeit ist eine Zeit der Leiden und der Drangsale aller Art gewesen. Der [675] 30jährige Krieg lastete auf dem Lande mit allen seinen Schrecken. Diese waren für das Land um so größer, weil G., anfangs zwar im eigentlichen Kampfe neutral, doch ein Anhänger der kaiserlichen Politik war und als solcher den Groll der Gegner bei jeder Gelegenheit zu empfinden hatte; dann aber auch, weil er wegen der Marburger Erbschaft (d. h. wegen der Erbschaft des Landes Ludwigs von Marburg, der kinderlos gestorben war) sich im Streite mit Kassel befand, dessen Forderungen von Schweden und Frankreich, auf deren Seite es stand, unterstützt wurden. Glänzend war der Anfang der Regierung Georgs II. Er eroberte kurz nach Antritt derselben St. Goar und Rheinfels, vollendete die Besitznahme der sämmtlichen Landestheile, welche der Kaiser seinem Vater zugesprochen hatte, und nöthigte Kassel im J. 1627, in die Abtretung dieser Landestheile zu willigen. Während er so mit glücklichem Erfolg seinen Staat zu vergrößern suchte, war er aber nicht weniger bemüht, durch nützliche Anstalten und Einrichtungen das Wohl seines Landes zu befördern. Er begründete 1627 ein Gymnasium zu Darmstadt, verbesserte das Kirchen- und Schulwesen und erhielt mit Sorgfalt die Ordnung in Polizei- und Regierungssachen, wenn gleich manche Störung darin eintrat. Doch alle diese löblichen Anstrengungen vermochten nicht die Wunden zu heilen, die dem Lande durch seine Verbündeten geschlagen wurden, denn wahrlich ebenso schrecklich als in Feindes Land hauste das kaiserliche und ligistische Heer in dem ihnen verbündeten Hessen-Darmstadt. Des Kaisers Macht war zu jener Zeit auf den höchsten Gipfel gestiegen, und Landgraf G. mußte nun erfahren, daß ihn seine Anhänglichkeit an denselben nicht von den drückenden Maßregeln befreite, welche der Kaiser, im Gefühl seiner Allgewalt, über das ganze protestantische Deutschland verhängte. Es erschien den 6. März 1629 das Restitutionsedict, welches den Protestanten befahl, den Katholiken alle geistlichen Güter, die sie seit dem Passauer Vertrag in Besitz hatten, zurückzugeben und auch Hessen-Darmstadt mußte sich ihm unterwerfen. Dessenungeachtet beharrte Georg nicht nur damals in seiner Anhänglichkeit an den Kaiser, sondern auch selbst dann noch, als Gustav Adolphs siegreiche Waffen den Bundesgenossen des Kaisers gefährlich zu werden anfingen; er weigerte sich, dem Bunde beizutreten, welchen die übrigen protestantischen Fürsten Deutschlands im J. 1631 mit Schweden schlossen, mußte aber dafür auch bald büßen, denn mit Hülfe der schwedischen Waffen gelang es dem Landgrafen von Hessen-Kassel, die ihm entrissenen Landestheile wieder zu erobern. G., dessen Land von feindlichen Einfällen bedroht wurde, eilte dem siegreichen König Gustav Adolph bis Frankfurt entgegen und versuchte die drohende Gefahr durch friedliche Uebereinkunft abzuwenden. Es gelang ihm dies auch, wiewohl es anfangs nicht den Schein hatte, als wollte Gustav Adolph von der Bedingung, daß G. dem Bündnisse der protestantischen Fürsten beitreten solle, zurückstehen. Gustav Adolph begnügte sich mit Uebergabe der Festung Rüsselsheim und mit der Zusage, eine strenge Neutralität in diesem Kriege beobachten zu wollen. Diese Vergünstigung – die immer noch nicht vollständig war, weil Hessen-Kassel seine Waffen gegen Hessen-Darmstadt zu brauchen fortfuhr – wurde dem Landgrafen hauptsächlich nur wegen seiner Verwandtschaft mit dem Kurfürsten von Sachsen, den Gustav Adolph zu schonen Ursache hatte, und in Berücksichtigung des jammervollen Zustandes seines Landes, gewährt. Denn hatte auch bis jetzt das Mordschwert des Krieges noch nicht so, wie später es geschah, gegen die friedlichen Bewohner gewüthet, so war doch nicht allein alles Land fast gänzlich verödet, sondern Noth und Elend hatten auch fürchterliche Krankheiten erzeugt, die viele Menschen hinwegrafften. Schon im J. 1629 zeigten sich die Spuren von Pest, und schien es auch zuweilen, als wollten diese verschwinden, so kehrten sie doch während mehrerer Jahre mit erneuerter Kraft zurück und blieben bis zum J. 1635 im [676] Zunehmen. Diese fürchterliche Plage, verbunden mit dem grausamen Wüthen der Krieger, hatte zuletzt, besonders in der Grafschaft Katzenelnbogen, wo die Krankheit am heftigsten war, bei weitem die Mehrzahl der Bevölkerung hinweggerafft. Der Landgraf selbst hatte sich mit seiner Familie nach Schloß Lichtenberg flüchten müssen, wohin sich auch das Gymnasium zog. Da keine ärztliche Hülfe den Fortschritten der Krankheit Einhalt zu thun vermochte, und der Menschen Hoffnung allein noch auf unmittelbaren Beistand des Himmels gerichtet war, so wurden mehrere Buß-, Bet- und Fasttage anberaumt, die alljährlich gefeiert werden sollten, und es ertönte das Glockengeläute zu mehreren bestimmten Stunden des Tages, welches allgemein zum stillen Gebet aufforderte. Im J. 1636 nahm die Krankheit ab und hörte 1637 endlich auf. Alle diese entsetzlichen Leiden hatten das Land dergestalt entvölkert, verwüstet und verarmt, daß die Kriegsvölker fast nichts mehr zu ihrem Unterhalte fanden, wie viel weniger die Bewohner des Landes, denen der Soldat noch das mit Gewalt nahm, was etwa zufällig noch zu finden war. Den höchsten Gipfel hatte das Elend 1634 erreicht, als der Schweden Heer, bei Nördlingen (6. Sept. 1634) geschlagen, das Land durchzog und mit aller Grausamkeit gegen die wehrlosen Bewohner verfuhr. Doch fast grausamer noch hauseten die verbündeten kaiserlichen Truppen; nichts blieb dem armen Landmanne. Bald brachen Schweden aus Mainz hervor und verjagten die Oesterreicher, bald kehrten diese zurück, die Schweden vor sich hertreibend, und beide Parteien wetteiferten in Ausübung der schamlosesten entsetzlichsten Grausamkeiten. Landgraf G. ließ durch ein öffentliches Patent die Einwohner seines Landes auffordern, den Soldaten mit Waffengewalt Widerstand zu leisten, und versprach ihnen Beistand. Endlich gab auch Gallas, der Oberbefehlshaber der kaiserlichen Truppen, Befehl, Hessen-Darmstadt von Einquartierung und jeder Kriegslast zu befreien. Allein nicht lange wurde dieser Befehl befolgt; es kamen die Bayern im J. 1639 und verfuhren eben so hart, wie die erbittertsten Feinde; es kamen die Truppen des Herzogs Bernhard von Weimar nach Oberhessen und in die Wetterau und setzten die Gräuel der Bayern fort. Unter solchen Umständen wurde es Hessen-Kassel nicht schwer, sich mit Gewalt wieder in Besitz des ihm früher entrissenen Landesbezirks zu setzen. Landgraf G. suchte zwar Widerstand zu leisten, jedoch seines Gegners Macht war durch Schwedens und Frankreichs Hülfe so überwiegend geworden, daß dieser ohne Erfolg blieb; er mußte aus Darmstadt fliehen, da Franzosen die Stadt besetzten, und kaum schien sein Aufenthalt zu Gießen ihm hinlängliche Sicherheit zu gewähren, da der Sieg den Waffen Hessen-Kassels folgte. Der westfälische Friede, am 6. August 1648 zu Münster und am 8. September zu Osnabrück unterzeichnet, machte endlich den Drangsalen ein Ende. Hessen-Darmstadt mußte die Landestheile, die der Kaiser im J. 1622 demselben zugesprochen hatte, wieder an Hessen-Kassel abtreten, sich auf seine früheren Grenzen beschränken, und erhielt dagegen eine Entschädigungssumme von 60000 fl., die freilich den Verlust an Ländern sehr wenig ersetzte. – Das Elend war im Lande zu einem entsetzlichen Grade gestiegen, Gewerbe und Ackerbau lagen ganz darnieder, verarmt war die noch übrige schwache Bevölkerung, Wüsten lagen da, wo früher fleißige Menschen wohnten. – Nachdem endlich der Friede hergestellt war, bemühte sich Landgraf G. mit wahrhaft väterlicher Liebe und Sorgfalt, dem unbeschreiblichen Elend abzuhelfen und seine Bemühung blieb nicht ohne wohlthätige Folgen. Um die Betreibung des Ackerbaues zu ermuntern, ließ G. Getreide und Vieh aufkaufen und es vertheilen, ließ viele Obstbäume pflanzen und erweckte so die Lust zur Arbeit bei den Landleuten. Er stellte die Ordnung in allen Zweigen der Staatsverwaltung wieder her, traf polizeiliche Anstalten zur Sicherung des Eigenthums und verbesserte das Kirchen- und Schulwesen. Eine weise Sparsamkeit [677] setzte ihn in Stand, durch den Ankauf mehrerer nicht unbeträchtlicher Güter von den Familien Heusenstamm, Frankenstein und Schönborn seine Einkünfte zu vermehren. Wohlthätig in ihren Folgen war die Sorgfalt Georgs, allein Noth und Armuth herrschten noch, als der Tod dem Streben des Landgrafen ein Ziel setzte; er starb am 11. Juni 1661 in einem Alter von 56 Jahren. G. II. war ein trefflicher Regent, durchdrungen von der Aufgabe eines Landesfürsten und begabt mit einer seltenen Klarheit des Geistes und Energie des Handelns. Grundzug seines Charakters war eine echt menschenfreundliche Frömmigkeit. Seine tägliche Beschäftigung mit der h. Schrift und seine wechselvolle Lebensbahn hatte ihn frühzeitig daran gewöhnt, alle Lebens- und Staatsweisheit auf das Recht und die Wahrheit zurückzuführen, welche vor Gott gilt. Und mit dieser religiösen Ueberzeugung verband er eine genaue Kenntniß der Pflichten und Gerechtsame seines Standes und Berufes und der zeitgemäßen Bedürfnisse einer wohlwollenden und gerechten Landesregierung. Davon legt das in herzlicher Sprache von ihm selbst verfaßte Testament das schönste Zeugniß ab. Darin belehrt er seinen Nachfolger über alle Gegenstände der Landesverwaltung, der Finanzen, der Haus- und Staatsverfassung, empfiehlt ihm ein einträchtiges Zusammenhalten mit der älteren Linie des fürstlichen Hauses zu Kassel, Ehrfurcht und Gehorsam gegen das Oberhaupt des deutschen Reichs, ohne Nachtheil der Freiheit und Wohlfahrt seines Landes, gleiche Gerechtigkeit gegen Arme und Reiche, kluges Einverständniß mit den Ständen des Landes, besonders Berücksichtigung der stets zu treuer Aufopferung bereit gefundenen Städte, und gibt ihm die Warnung, daß Treue und Glaube mehr als Schätze und Kriegsmacht zur Befestigung der Herrschaft dienen. Es schließt mit den schönen Worten: „Mehrgemelter unser Sohn und Successor soll jedermann gern dienen und sich bemühen, viel Nützliches und Gutes aufzurichten, einen jeden Tag vor verloren halten, an dem er nichts Rechtschaffenes ausgerichtet, soll sich befleißigen, dem Vaterland eine Säule, unserem Hauß eine Ehre, allen unseren fürstlichen Verwandten und Angehörigen ein Trost, ihm selbst eine Ruhe, den Räthen und Dienern ein gütiger, frommer und erkenndlicher Vater, den Unterthanen ein Cron und Schutz, männiglich eine Zuflucht sein.“
Georg II., Landgraf von Hessen-Darmstadt, ein durch Charakter, Frömmigkeit und Gelehrsamkeit hervorragender Fürst, Sohn des