Zum Inhalt springen

ADB:Georg Wilhelm (Fürst von Schaumburg-Lippe)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Georg Wilhelm, Fürst zu Schaumburg-Lippe“ von Preuß. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 688–689, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Georg_Wilhelm_(F%C3%BCrst_von_Schaumburg-Lippe)&oldid=- (Version vom 29. Dezember 2024, 18:35 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 8 (1878), S. 688–689 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Georg Wilhelm (Schaumburg-Lippe) in der Wikipedia
Georg Wilhelm in Wikidata
GND-Nummer 132526255
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|8|688|689|Georg Wilhelm, Fürst zu Schaumburg-Lippe|Preuß.|ADB:Georg Wilhelm (Fürst von Schaumburg-Lippe)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=132526255}}    

Georg Wilhelm, regierender Fürst zu Schaumburg-Lippe, geb. am 20. Decbr. 1784, gest. am 21. Novbr. 1860. Er war der Sohn des Grafen Philipp Ernst, mit dem nach dem Tode des kinderlosen Grafen Wilhelm, des berühmten portugiesischen Feldmarschalls, im J. 1777 die jüngere Nebenlinie Alverdissen zur Regierung gelangt war. Seine Mutter Juliane, Tochter des Landgrafen Wilhelm von Hessen-Philippsthal, gebar ihn ihrem Gemahle, der nach dem Verluste dreier Söhne und einer Tochter aus seiner ersten Ehe bereits siebenundfünfzigjährig, sich mit ihr vermählt hatte, zur Freude des Landes als ersten und einzigen Sohn. Kaum drei Jahre alt verlor G. schon den Vater, und die Mutter übernahm nun die vormundschaftliche Regierung, die ihr gleich im Anfange schwere Bedrängniß brachte. Unmittelbar nach dem Tode des Grafen Philipp Ernst occupirte nämlich der Landgraf Wilhelm von Hessen-Kassel mit gewaffneter Hand die Grafschaft Schaumburg-Lippe unter dem Vorwande, daß sie ihm als Lehnsherrn heimgefallen, weil Graf Philipp Ernst aus der unebenbürtigen Ehe seines Vaters Friedrich Ernst mit Philippine von Friesenhausen entsprossen sei. Die Gräfin Juliane konnte zwar die Occupation des Landes nicht hindern und flüchtete mit ihren Kindern auf preußisches Gebiet nach Minden, wußte es aber hier durchzusetzen, daß in Folge eines von ihr erwirkten Reichshofrathsspruches der Landgraf die Grafschaft wieder räumte. Nachdem so dem jungen Grafen sein väterliches Erbe gerettet und zu kräftigerem Schutze desselben die kaiserliche Bestätigung eines Mitvormundes in der Person des hannöverschen Gesandten in Wien Grafen von Wallmoden-Gimborn erwirkt war, brachte die Gräfin Juliane ihren Sohn im Frühjahre 1788 nach Lausanne und ließ ihn dort bis zum folgenden Jahre, wo er unter Leitung eines Hofmeisters in das Salzmann’sche Erziehungsinstitut nach Schnepfenthal gesandt wurde. Im Jahr 1794 kehrte er nach Bückeburg zurück, um hier unter Leitung des Obersten von Haake am mütterlichen Hofe seine weitere Ausbildung zu finden. Schon im J. 1799 aber verlor er die Mutter, und wurde nun nach Hannover gesandt, wo er behufs seiner Fortbildung unter den Augen des Vormundes Grafen Wallmoden sich aufhielt, bis er Ostern 1802 die Universität Leipzig bezog. Hier war ihm neben seinem bisherigen Gouverneur dem Oberst von Haake, der nachmals als Historiker rühmlichst bekannt gewordene Friedrich Wilken als Instructor beigegeben. Neben seinen wissenschaftlichen Studien fand er in Leipzig im Hause des Malers Joh. Fr. Aug. Tischbein, Directors der dortigen Kunstakademie, Gelegenheit, seinen Sinn für zeichnende Künste auszubilden. Im J. 1805 begab er sich einige Zeit nach Berlin und trat dann mit seinen beiden Schwestern eine Reise nach Italien an, von der ihn aber bald sein unterdessen nach Bückeburg übergesiedelter Vormund zurückrief, um ihn in den inzwischen eingetretenen Stürmen der Zeit seinem Lande nahe zu haben. Am 10. Juni 1806 erhielt er, wenige Wochen vor Auflösung des deutschen Reiches, die kaiserliche Großjährigkeitserklärung, ließ jedoch seinem Vormunde einstweilen noch die Fortführung der Regierungsgeschäfte und verkündete erst am 8. Mai 1807, unter Annahme des Fürstentitels, seinem Lande den selbständigen Antritt der Regierung, nachdem kurz vorher, am 10. April, mit Mühe der Eintritt des Landes in den Rheinbund bei Napoleon erlangt war. Um eine Erleichterung des Fürstenthums von den Lasten des Rheinbundes, namentlich seinen militärischen Leistungen zu erwirken, begab sich der Fürst im August 1807 persönlich nach Paris. Als das verhängnißvolle Jahr 1813 herangerückt war, schloß auch G. W. am 3. Decbr. zu Frankfurt a. M. vom Rheinbunde zurücktretend, sich den zur Bekämpfung Napoleon’s vereinigten Mächten an. Nach der ersten Einnahme von Paris begab er sich auf einige Monate dorthin und von da, nur auf kurze [689] Zeit in sein Land zurückgekehrt, im Octbr. 1814 nach Wien, um auf dem hier zusammengetretenen Congresse seine Rechte wahrzunehmen. Erst im Juli 1815 kehrte er von Wien, wo seine Schwester Wilhelmine am 7. Novbr. 1814 dem Grafen Ernst von Münster ihre Hand gereicht hatte, nach Bückeburg zurück und vermählte sich nach wiederhergestelltem Frieden am 23. Juni 1816 mit der Prinzessin Ida von Waldeck, die ihm am 1. August 1817 den Erbprinzen, jetzigen Fürsten Adolf Georg gebar. Mit großem Eifer widmete der Fürst von da an sich der inneren Verwaltung seines Landes und war darauf bedacht, für dasselbe die Folgen der Heimsuchungen so langer Kriegsjahre zu beseitigen. Die Hebung der Landwirthschaft und der Gewerbe, sowie das Erziehungswesen ließ er sich besonders angelegen sein. Noch im J. 1806 hatte er dem Lande eine auf Vertretung von Ritterschaft, Städten und Amtsunterthanen beruhende landständische Verfassung gegeben, und auf dem Landtage von 1818 kam eine Regulirung des Finanz- und Steuerwesens zu Stande. Im J. 1837 trat das Land dem Steuervereine und mit diesem im J. 1854 dem deutschen Zollverein bei. Die Eröffnung der das Land durchschneidenden Eisenbahn im J. 1847 brachte demselben wesentlichen Gewinn. Die Früchte des im Fürstenthum verhältnißmäßig ruhig verlaufenden Jahres 1848 waren ein neues Wahlgesetz und ein Gesetz über die Verantwortlichkeit der Regierungsmitglieder. Doch blieb die Regierung des seiner ganzen Neigung nach den Neuerungen abgewandten Fürsten auch ferner eine mehr patriarchalische. Aber auch so erwarb er sich durch seine rastlose Thätigkeit für das Wohl des Landes, seine wohlwollende Gesinnung, seine Zugänglichkeit und Leutseligkeit die Achtung und Liebe seiner Unterthanen. Feind alles Prunkes und für sich selbst sparsam, hatte er stets eine offene Hand, wo es galt, bei Anderer Noth und Verlegenheit einzutreten. Auch bei seiner vorzugsweise den Regierungssorgen gewidmeten Thätigkeit bewahrte er Sinn und Verständniß für die schönen Künste und war Kenner und Sammler von Gemälden und Kupferstichen. Er starb, nachdem er im Jahre 1857 sein fünfzigjähriges Regierungsjubiläum gefeiert hatte, am 21. Novbr. 1860, schon seit mehr als zwei Jahrzehnten den Regierungsjahren nach der älteste der europäischen Souveräne.

Vgl. die Biographie in Voigt’s deutschem Regenten-Almanach auf das J. 1829 und den Nekrolog im schaumburg-lippischen Kalender für 1861.