ADB:Gerhard, David Gottfried

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Artikel „Gerhard, David Gottfried“ von Adolf Schimmelpfennig in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 759–760, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gerhard,_David_Gottfried&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 08:04 Uhr UTC)
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Gerhard: David Gottfried G., Oberconsistorialrath und Inspector der Breslauer Kirchen und Schulen, geb. 1734, den 9. Mai in Herrnlauersitz bei Wohlau, wo sein Vater Pfarrer war, † am 29. August 1809, fand früh verwaist in dem Rathsherrn Waltsgott in Breslau einen Wohlthäter, dessen Hülfe ihm das Studiren ermöglichte. Wohl vorbereitet bezog er 1754 die Universität Halle, von welcher zurückgekehrt er in Folge seiner glänzend bestandenen Prüfung 1759 zum Mittagsprediger bei St. Trinitatis in Breslau bestellt wurde. Als beliebter Prediger rückte er rasch in die höheren Stellen und als 1778 das Pastorat bei St. Elisabeth sich erledigte, berief ihn der Rath mit Uebergehung der Nächstberechtigten an die Spitze der Breslauer Geistlichkeit; unmittelbar darauf erfolgte seine Ernennung zum königlichen Oberconsistorialrath. Als solcher hat er sich durch Einrichtung eines besonderen, längst beabsichtigten Schulhalterseminars 1780 um das schlesische Volksschulwesen ein nicht zu unterschätzendes Verdienst erworben. Die in demselben Jahre von Berlin aus verordnete Einführung [760] des neuen Berlinischen Gesangbuches in die Breslauer Kirchen scheiterte an dem gemeinsamen Widerstande der Geistlichen und der Gemeinden, wurde dafür aber Anlaß, einer Revision des im Gebrauche befindlichen Burg’schen Gesangbuches näher zu treten. Der Umschlag in der Kirchenpolitik, welcher nach Friedrich des Großen Tode eintrat, sistirte alle Reformen, nicht blos die in Breslau beabsichtigte Gesangbuchsverbesserung, welche erst nach Wöllner’s Sturz wieder auf die Tagesordnung gebracht werden konnte. Mit fieberhafter Eile suchte man das in zehnjährigem unfreiwilligem Stillstande Versäumte nachzuholen; unter Einwilligung der Kaufmannschaft und der Zünfte und mit Genehmigung des königlichen Consistoriums beauftragte der Rath den Inspector G. mit der Ausarbeitung des neuen Gesangbuches und stellte ihm frei sich seine Mitarbeiter nach Belieben zu wählen. Es wurde gearbeitet, als ob Alles auf dem Spiele stünde. Die Aufforderung des Rathes datirt aus dem Juli 1798, im Advent 1799 lag das neue Buch bereits gedruckt vor, am Palmsonntage 1800 wurde es zum ersten Male in Gebrauch genommen. Der übereilten Anfertigung entsprechend ist denn auch die Arbeit gerathen, Burg’s Gesangbuch in ihr gar nicht wiederzuerkennen; es war ein ganz neues Buch geworden; die klassischen älteren Lieder waren modernisirt, verstümmelt und der Aufklärung, so gut es ging, angepaßt, die zahlreich neu aufgenommenen gereimte Prosa mit hausbackener Moral; indeß der Widerspruch der Altgläubigen, welcher hier und da laut wurde, verstummte vor Gerhards versöhnlichem Auftreten, und es währte nicht gar lange, so fand das Gesangbuch den Weg in die Provinz, welche in der Aufklärung hinter der Hauptstadt nicht zurückbleiben wollte. Früher mit gleichgültigen Augen angesehen, ist es durch die ungeschickten Versuche der Kirchenbehörden, es abzuschaffen und Hahns (s. d.) evangelisches Kirchen- und Hausgesangbuch an die Stelle zu setzen, in neuester Zeit in den Vordergrund geschoben und mit einem Nimbus umgeben worden, den es früher nie gehabt hat. G. war nicht Gelehrter; das ihm von der theologischen Facultät in Halle 1797 honoris causa ertheilte Doctorat der Theologie war eine Anerkennung seiner Wirksamkeit als Geistlicher. Außer mehreren großen Predigtsammlungen sind hunderte von einzelnen Predigten und Casualreden von ihm im Drucke erschienen.

David Gottfr. Gerhard’s Leben von ihm selbst beschrieben. Herausgegeben von seinem Sohne, Breslau 1812.