ADB:Gerhard (Zisterziensermönch)
Erscheinungsbild
Gerhardus monachus. Ein deutscher Cisterciensermönch, Namens G., hat im Anfange des 14. Jahrhunderts aus Schriften des Nepos de monte Albano, Tancred und Johannes de Deo eine Schrift „Defensorium juris“ verfaßt, worin die Einreden unter 19 Titeln behandelt werden. Dasselbe ist in einer Anzahl von Handschriften und Drucken (einer s. l. et a. fehlt bei Hain; Berliner Staatsbibl. Fr. 2836) vorhanden. Ueber die Person des Verfassers und den Ort, wo er lebte, läßt sich nichts Sicheres ermitteln, da die Angaben der Handschriften abweichen; sicherlich war er ein Deutscher. Früher schrieb man das Buch vielfach dem berühmten Cardinal Johannes Monachus zu, der weder Mönch, noch Cistercienser war, sondern Le Moyne hieß, latinisirt Monachus.