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ADB:Gerhard I. (Graf von Holstein und in Schauenburg)

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Artikel „Gerhard I., Graf von Schauenburg und Holstein“ von Karl Jansen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 738, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gerhard_I._(Graf_von_Holstein_und_in_Schauenburg)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 11:56 Uhr UTC)
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Gerhard I., Sohn Adolfs IV. von Schauenburg und Holstein und Heilwigs von der Lippe, geb. um 1232, folgte neben seinem älteren Bruder Johann I. 1239 dem Vater, der ins Kloster trat, in beiden Grafschaften nach, unter Vormundschaft des Herzogs Abel von Schleswig, dessen folgenreiche Verbindung mit Mechthild, Adolfs IV. Tochter, 1237 als eine Nachwirkung des Bornhöveder Sieges anzusehen ist. Der schleswigsche Herzog schützte die Rechte und Interessen seiner Schwäger, zugleich freilich auch die seinigen, wirksam gegen den eigenen Bruder Erich, König von Dänemark. Nachdem ein erster Streit rasch geschlichtet war, nahmen die jungen Grafen einen zweijährigen Aufenthalt in Paris. Zurückgekehrt kämpften sie, unterstützt von Lübeck, das ihnen die Schirmvogtei übertrug, im Bunde mit Abel 1247 und 48 erfolgreich gegen den gemeinsamen Feind. Sie griffen nach vorübergehendem Zwiste unter sich 1250 auch Rendsburg an, welches trotz des Bornhöveder Sieges nicht zurückgegeben war. Als jetzt aber Herzog Abel seinem erschlagenen Bruder auf dem dänischen Throne folgte, kam es über die Stadt zu einem gütlichen Ausgleich: 12 gute Männer, Schleswiger und Holsteiner, sprachen sie dem Holstenlande zu. Schon 1252 fand Abel selbst ein gewaltsames Ende. Johann und G. traten nun ihrerseits für seinen Sohn Waldemar und nach dessen Tode für Waldemars vertriebenen Bruder, Erich I., als Herzöge von Schleswig gegen den Bruder Abels, Christoph, König von Dänemark, ein. Christophs Sohn vollends, Erich Glipping, erlag 1261 auf der Lohhaide bei Schleswig den verbundenen Schleswigern und Holsteinern. Der dänische König, sammt seiner Mutter gefangen, erhielt die Freiheit erst, nachdem er seinen Vetter Erich I. mit dem Herzogthum belehnt hatte (1264). Johann war indeß 1263 gestorben. Für die Söhne desselben, Adolf V. und Johann II., führte G. die Regierung, schritt aber um 1273 mit ihnen zur ersten Theilung des Landes. G. erhielt außer der Stammgrafschaft an der Weser fast zwei Drittheile von Holstein, einen zusammenhängenden Streifen im Westen, einen zerstückelten im Osten. Hamburg und Itzehoe blieben seine gewöhnlichen Residenzen. Er starb (21. Decbr.?) 1290.

Vgl. außer anderen Waitz, Schleswig-Holsteins Gesch. u. Nordalbingische Studien III (passim) und IV.