ADB:Gesterding, Franz
Dr. jur. Christoph Gottfried Nicolaus G. und Bruder des Bürgermeisters Dr. jur. Karl G. (s. d.), wurde am 6. März 1781 zu Greifswald geboren. Von seinem Vater wissenschaftlich angeregt, besuchte er dann das Gymnasium und von 1797–1801 die Universität seiner Heimath, auf welcher Dav. Wilh. Warnekros und Carl Friedr. Voigt im römischen Recht, Friedr. Aug. Mehlen in der Anleitung zum Processe und Em. Friedr. Hagemeister im deutschen Recht wesentlichen Einfluß auf ihn ausübten. In der Folge wirkte er als Rechtsanwalt in Greifswald und seit 1812 an der Universität, an welcher er im J. 1818 die ordentliche Professur des römischen Rechts erhielt. In diesem Amte wirkte er außer seinen Vorlesungen, die auch den Proceß betrafen, durch Herausgabe einer Reihe trefflicher juristischer Schriften, unter denen zwei vom J. 1812 und 1816 das Pfandrecht und eine andere von 1817 die Lehre vom Eigenthum betreffen. Seine späteren Werke verfolgen namentlich eine kritische und polemische Richtung und zeichnen sich durch Klarheit der Anschauung und Sorgfalt des Stils aus. Den ersten Vorzug gewann er durch die ihm aus seiner praktischen Thätigkeit überkommene den letzteren durch seine treffliche klassische Bildung. Seine beiden Hauptwerke in dieser Richtung sind „Alte und neue Irrthümer der Rechtsgelehrten“, 1818, sowie seine umfassende Sammlung „Ausbeute von Nachforschungen über verschiedene Rechtsmaterien“, welche in 7 Bänden von 1826–40 erschienen und wegen der Mannigfaltigkeit des Stoffes und seiner geistvollen Darstellung auch für den Laien von Interesse sind. Die Fortsetzung derselben wurde durch seinen plötzlichen Tod am 16. Decbr. 1841 unterbrochen. Sein Brustbild, von Professor Titel gemalt, ist im Concilienzimmer der Universität aufgestellt.
Gesterding: Franz G., Dr. jur. u. und Professor der Rechte in Greifswald, ein Sohn des- Gesterding, Pomm. Mannigfaltigkeiten 1796, S. 205. Biederstedt, Pomm. Gelehrten, S. 46. Kosegarten, Gesch. d. Universität I, 319. Katalog der Bibliothek des App.-Gerichts, S. 206.