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ADB:Giselbert (Erzbischof von Bremen)

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Artikel „Giselbert von Brunchorst“ von Wilhelm von Bippen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 195–196, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Giselbert_(Erzbischof_von_Bremen)&oldid=- (Version vom 26. November 2024, 10:26 Uhr UTC)
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Giselbert von Brunchorst, Erzbischof von Bremen 1273–1306, durch seine Mutter Kunigunde ein Enkel des Grafen Moritz I. von Oldenburg und Vetter seines Vorgängers, des Erzbischofs Hildebold. Gleich nach seiner Wahl ging er nach Lyon, um vom Papste Gregor X. die Bestätigung und das Pallium zu erlangen. Dort nahm er im Juni 1274 an den Verhandlungen über die kaiserliche Bestätigung der Rechte der römischen Kirche Theil, und erlangte ein Mandat des Papstes an den Dompropst von Osnabrück zur Untersuchung seiner Klagen gegen das Land Kedingen, welches schon seinem Vorgänger die Anerkennung der erzbischöflichen Jurisdiction und die Zahlung des Zehnten verweigert hatte. Es gelang ihm indeß nach der Heimkehr die Kedinger durch Waffengewalt zur Anerkennung seiner Ansprüche zu zwingen. Mit der Stadt Bremen lebte er, von einer vorübergehenden Irrung abgesehen, dauernd in gutem Verhältniß, wie denn auch die mehr als achtzig von ihm in Bremen ausgestellten Urkunden bezeugen, daß er hier regelmäßig seine Residenz hielt. So konnte später wol die Meinung entstehen, daß im J. 1289 zwischen G. und der Stadt Bremen ein [196] förmlicher Vertrag über die Theilung der geistlichen und weltlichen Gewalt dahin abgeschlossen sei, daß die letztere ausschließlich bei dem Rathe der Stadt sein solle. Unzweifelhaft ist, daß die Selbständigkeit der städtischen Gemeinde sich unter dem bürgerfreundlichen Erzbischof, der wegen seiner Sorge für Bürger und Bauern sich von dem Adel des Landes den Spottnamen des Bauernbischofs zuzog, wesentlich gesteigert hat. Unter ihm konnte in den J. 1303 und 1304 die Aufzeichnung des Stadtrechts erfolgen, welche Gerhard II. verhindert hatte; und als im J. 1305 nach der Vertreibung der Geschlechter aus der Stadt ein Krieg zwischen dieser und dem mit den Vertriebenen verbündeten Stiftsadel folgte, trat G. vermittelnd für seine Hauptstadt ein. Sein Territorium sicherte er durch Erbauung oder Erneuerung zahlreicher fester Schlösser, wie denn seine Bauliebe auch in der Errichtung eines neuen Palatiums in Bremen, eines anderen in Stade, in der Anlage der Neustadt von Buxtehude hervortrat. Als ein prachtliebender, wohlwollender Mann, der nicht zu sehr um die kirchlichen Angelegenheiten sich kümmerte, aber für die Befestigung seiner Herrschaft und die Befriedung seines Landes mit Geschick und Glück sorgte, lebte er im Gedächtniß der Nachkommen. Ein überschwengliches Loblied Heinrich Frauenlob’s auf G. zeigt, daß er auch im übrigen Deutschland bekannt und geschätzt war.

Historia archiepp. Bremens. bei Lappenberg, Geschichtsqu. des Erzstifts und der Stadt Bremen, S. 15 ff.