ADB:Hildebold

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Artikel „Hildebold, Erzbischof von Bremen“ von Wilhelm von Bippen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 398–399, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hildebold&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 10:14 Uhr UTC)
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Hildebold, Erzbischof von Bremen, 1259–73, war ein Sohn des gleichnamigen Grafen von Wunstorf und durch seine Mutter dem oldenburgischen Grafenhause verwandt. Wir kennen ihn als Bremer Domherrn seit 1241, als Archidiacon von Rustringen seit 1250. Nach Gerhards II. Tode (am 27. Juli 1258) in zwiespältiger Wahl gegen den bremischen Dompropst Gerhard von der Lippe gewählt, richtete H. sein nächstes Bestreben darauf, sich in den Besitz der Diöcese zu setzen, was nur durch kriegerisches Vorgehen gegen den Bischof Simon von Paderborn, den Verweser seines Vorgängers und Bruder Gerhard’s, möglich war. Unterstützt von den Oldenburger Verwandten, verjagte H. den Bischof aus der Diöcese und ging dann zur Einholung des Palliums nach Rom, wo es dem einmal im Besitze der Macht befindlichen leicht gelang, die Opposition des Dompropstes zum Schweigen zu bringen. Am 17. April 1259 erlangte er die päpstliche Bestätigungsbulle und bald darauf mehrere Mandate gegen die hamburgische Kirche, deren Unterwerfung unter das bremische Capitel er um so mehr erstrebte, als sie auf Seiten des Gegencandidaten gestanden hatten. Nach Bremen zurückgekehrt, bestätigte er im September die Rechte der Stadt, gerieth aber bald darauf mit dieser in einen verwickelten Streit, hauptsächlich deshalb, weil er, entgegen seiner ausdrücklichen Zusicherung, am linken Weserufer bei Warfleth im Stedingerlande, ein festes Schloß erbaute, von dem aus er die freie Schifffahrt auf der Weser bedrohte. Es ging diesem Schloß nicht anders als der Feste Witteborg, welche 40 Jahre früher Gerhard II. zu gleichem Zweck errichtet hatte: nach hartem Kampfe im J. 1262 von den Bremern erobert, wurde es völlig zerstört, und der Erzbischof mußte im Frieden vom 14. August, in welchem er die Rechte der Stadt aufs neue bestätigte, unter Bürgschaft einer großen Zahl von Edlen und Rittern seiner Diöcese, geloben, den Bau eines neuen Schlosses zwischen Bremen und der See auf alle Weise zu verhindern. Von da ab scheint sein Verhältniß zur Stadt Bremen nicht wieder gestört zu sein, er erwies sich vielmehr zu verschiedenen Malen als Förderer des bremischen Handels. Mit der Stadt Hamburg dagegen sehen wir ihn im J. 1266 wegen des Stader Zolls in einem ähnlichen Streite, wie zuvor mit Bremen. Auch dieser Streit endete, wie es scheint, mit einer Niederlage des Erzbischofs, der im December 1267 der Stadt das ihr von Kaiser Friedrich I. verliehene Privileg, und damit die Zollfreiheit der hamburgischen Schiffe und Güter auf der Elbe bestätigte. Wenige Monate später wurde das oben erwähnte Verfahren Hildebold’s gegen die Selbständigkeit des hamburgischen Capitels durch verschiedene Decrete des Papstes Clemens IV. zu Gunsten der hamburgischen Kirche beendet. Im J. 1270 erwarb H. nach dem Aussterben der wildeshauser Linie [399] des oldenburgischen Geschlechts die Grafschaft Wildeshausen, welche von da ab im Besitze der bremischen Erzbischöfe blieb. H. starb am 11. October 1273 in Bremen und wurde im dortigen Dome beerdigt.

Hamb. Urkdb. Urkdb. d. Stadt Bremen. Lappenberg, Geschichtsquellen des Erzstifts und der Stadt Bremen.