ADB:Hildebald

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Artikel „Hildebald“ von Ernst Ludwig Dümmler in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 397–398, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hildebald&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 09:18 Uhr UTC)
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Hildebald, Erzbischof von Köln, führte unter Karl dem Großen, der ihn zu dieser Würde erhob, zuerst gleich seinen Vorgängern nur den bischöflichen Titel. Nach dem Tode des Erzbischofs Angilram von Metz im J. 791 folgte er diesem als Erzcaplan, d. h. als Haupt der Hofgeistlichkeit, nach und wurde deshalb unter Zustimmung des Papstes von der Frankfurter Synode im J. 794 ermächtigt, in der kaiserlichen Pfalz statt an seinem Sitze seinen ständigen Aufenthalt zu nehmen. In der Hofschule wurde er mit dem seiner Stellung entsprechenden hohenpriesterlichen Namen Aaron bezeichnet und in der Schilderung des Hofes von Theodulf als der Mann gefeiert, welcher über die Speisen an der Tafel den Segen auszusprechen hatte. Er kann als Begründer der gelehrten Studien für Köln betrachtet werden, indem er die vom Papste an Karl geschickten Manuskripte für seine Kirche abschreiben ließ: von diesen haben sich mehrere noch bis auf den heutigen Tag erhalten. Der Gunst des Königs verdankte er neben seinem Bisthum auch noch die baierische Abtei Mondsee, eine Stiftung des abgesetzten Herzogs Tassilo. Für Köln, woselbst der Beginn des Baues einer neuen Kathedrale zu St. Peter auf ihn zurückgeführt wird, erwarb er sich eine Epoche machende Bedeutung, indem es unter ihm den Rang einer selbständigen Metropole neben Mainz und Trier erwarb. Seit 799 etwa trat diese Erhöhung in das Leben, zu welcher die Begründung der neuen sächsisch-westfälischen [398] Bisthümer Münster, Minden, Osnabrück und Bremen den nächsten Anstoß gegeben haben mag, doch erstreckte sich der Metropolitansprengel Kölns auch über die beiden älteren Bisthümer an Niederrhein und Maas, Lüttich und Utrecht. H. unterschrieb 811 das Testament Karls an der Spitze der gesammten Bischöfe des Reiches und reichte dem sterbenden Kaiser das Sacrament. Das Amt des Erzcaplans, welches er unter ihm bekleidet hatte, vererbte sich auf die Regierung Ludwigs des Frommen und so wurde er auch in dieser Eigenschaft mit anderen hohen Würdenträgern dem Papste Stephan V. entgegengesandt, als derselbe im October 816 zum Besuche des Kaisers sich der Stadt Reims näherte. H., der erste Kölner Erzbischof, starb am 3. Septbr. 818 (nach Anderen 819).

Rettberg, Kirchengeschichte Deutschlands, I. II, Göttingen 1846, 1848. Simson, Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Ludwig dem Frommen, I. II, Leipzig 1874, 1876. Chroniken der niederrheinischen Städte: Köln, I, Leipzig 1875. Jaffé und Wattenbach, Ecclesiae Coloniens. codd. mss., Berol. 1874.