ADB:Gitzler, Ludwig
Witte nach Halle (Ostern 1834) bewog ihn, ebenfalls nach Halle zu gehen. Hier löste er wieder eine Preisfrage „Ueber das Wesen der Rechte des nächsten Erben in Veräußerung von Stammgütern“, wurde auf Grund der Dissertation über die Lex Julia et Papia Poppaea im Januar 1835 zum Dr. jur. utr. promovirt. Ostern 1835 kehrte er nach Breslau zurück, habilitirte sich als Privatdocent an der juristischen Facultät, erlangte 1842 eine außerordentliche und 1850 eine ordentliche Professur an derselben. Er war ein fleißiger, gewissenhafter Lehrer, bei Collegen und Hörern beliebt. Neben dem Lehramt war er viele Jahre in der Verwaltung des Fürstbischofs als juristischer Berather thätig. In den letzten Jahren schwer leidend starb er zu Breslau am 5. August 1888. – Schriften außer kleineren Abhandlungen und Grundrissen, welche Nowack angibt: „Handbuch des gemeinen und preußischen Kirchenrechts der Katholiken und Evangelischen“ [371] (1. Abth. Kirchenrecht, 2. Abth. Eherecht. Breslau 1841. 42); „De statu ecclesiae catholicae secundum jus borussicum“ (Habilitationsschrift für das Ordinariat); „Geschichte der Quellen des Kirchenrechts. Zum Gebrauche bei den Vorlesungen“ (1855).
Gitzler: Ludwig G., Jurist, zu Guttentag in Preuß. Schlesien (Kreis Lublinitz) als Sohn eines Schneidermeisters und Glöckners am 13. Juni 1811 geboren, wurde er, nachdem er schon im fünften Jahre in die Volksschule gekommen war, infolge des früh gezeigten Talentes zum Studium der Theologie bestimmt. Eine im Josefinischen Convict erhaltene Freistelle ermöglichte Michaelis 1822 seinen Eintritt in das katholische Gymnasium zu Breslau, wo er sich nach vollständiger Aneignung der deutschen Sprache – seine Muttersprache war die polnische – gründlich vorbildete und mit einem Zeugniß ersten Grades entlassen, im Herbst 1830 an der katholischen theologischen Facultät immatriculirt wurde. Schon zu Ostern 1831 vertauschte er das theologische mit dem juristischen Studium. Es war das römische Recht, welches ihn besonders anzog. Die Absicht, eine kanonistische Preisfrage zu lösen, führte ihn dem Kirchenrechte zu, welches später sein Hauptfach bildete. Im J. 1833 wurde er mit dem Preise gekrönt für die Lösung der Preisfrage „Ueber die Grundsätze der Bestrafung durch Fahrlässigkeit begangener Verbrechen bei den alten Deutschen“. Der Abgang von- Nowack, Schles. Schriftst.-Lex., H. 5, S. 48 ff. – Abegg, Symbolae, p. 28.