ADB:Goltdammer, Theodor
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Goltdammer: Theodor G., preußischer Geheimer Obertribunalsrath, geboren am 5. Januar 1801 zu Stettin, † am 5. Januar 1872 zu Berlin, studirte auf den Universitäten zu Heidelberg und Berlin die Rechte, war 1829–34 Assessor in Breslau, 1834–38 Kreisgerichtsdirector in Cöslin. Im J. 1839 wurde er zum Appellationsgerichtsrath in Frankfurt a. O. ernannt, und noch in demselben Jahr als Hülfsarbeiter in das Justizministerium nach Berlin berufen. Im J. 1841 wurde er zum Kammergerichtsrath ernannt und 1852 erfolgte seine Berufung in das Geheime Obertribunal, an welchem er bis zu seinem Tode wirksam blieb. Er war ein hervorragender Praktiker, der durch seine, auf gründlicher Sachkenntniß beruhenden Schriften sich in weiten Kreisen einen Namen erworben hat. Sein „Archiv für Preußisches Strafrecht“ (Berlin seit 1853) ist ein dem Entwickelungsgange des vaterländischen Rechtes von Stufe zu Stufe folgendes Organ, das einen Ueberblick über die Resultate der Strafrechtspflege gewinnen läßt. Außerdem schrieb er „Materialien zum Strafgesetzbuch“. 2 Bde. (1851. 1852), und „Commentar und Materialien zur Concursordnung vom 8. Mai 1855“ (1855, zweite Auflage 1858). Auch auf dem Gebiet der schönen Litteratur war er thätig, es sind von ihm veröffentlicht „Preußenlieder“ 1850, „Petrarca und Laura“, ein Schauspiel, 1858, „Gedichte“ 1869, und außerdem anonym viele Novellen in verschiedenen Zeitschriften zerstreut.