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ADB:Gonzenbach, Karl August von

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Artikel „Gonzenbach, Karl August von“ von Hermann Wartmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 368–370, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gonzenbach,_Karl_August_von&oldid=- (Version vom 20. Dezember 2024, 06:07 Uhr UTC)
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Gonzenbach: Karl August von G., Kaufmann, geb. den 13. Februar 1779, gest. den 6. Mai 1851 in St. Gallen. – Im Schoße einer angesehenen in den besten Verhältnissen stehenden Familie verlebte G. eine glückliche Jugendzeit. Ein tüchtiger Hauslehrer bot ihm weit mehr an Kenntnissen, als die öffentlichen Schulen der Vaterstadt es damals vermocht hätten und stand als Erzieher den Eltern treulich zur Seite. Eine in dem Kaufmannsstande nicht gewöhnliche Achtung vor wissenschaftlicher Bildung und Freude am Umgange mit geistig hervorragenden Persönlichkeiten war ein Grundton des Hauses und ging unmerklich schon in früher Jugend auch auf G. über, der sogar sich gerne ganz dem Gelehrtenstande gewidmet und die Rechte studirt hätte. Das ging aber doch gegen die Ueberlieferung. Der Vater bestimmte ihn zum Kaufmann und führte ihn zuerst selbst in die Geschäfte ein; dann zog der Jüngling im J. 1796 zu seiner weiteren kaufmännischen Ausbildung nach Livorno. Von dort aus sah er [369] mit tiefstem Schmerze und der lebendigsten Theilnahme dem Zusammensturze der alten Eidgenossenschaft zu. Im J. 1800 kehrte er als gemachter Kaufmann in die Heimath zurück und trat in das väterliche Geschäft mit Baumwoll- und Leinenwaaren. Mit der erfolgreichen Betreibung seines Berufs war aber der lebhafte und vielseitige Geist Gonzenbachs nicht befriedigt. Ueberdies drängte es ihn, sich auf jede Weise seiner näheren und weiteren Umgebung nützlich zu machen. In dieser Gesinnung nahm er von seinen Mitbürgern die Wahl in städtische und cantonale Aemter der verschiedensten Art an; in ihr widmete er sich im Vereine mit seinem Freunde, dem Decan und Schriftsteller Peter Scheitlin, mit unermüdlichem Eifer der Förderung der privaten Armenpflege und geistigen Lebens in St. Gallen durch freie Vereinsthätigkeit. Kaum wird es eine amtliche Ehrenstelle im Gerichts- und Verwaltungswesen, in den gesetzgebenden, den Kirchen- und Schulbehörden St. Gallens geben, an welche G. nicht durch das Vertrauen der St. Gallischen Wähler berufen wurde und die er nicht längere oder kürzere Zeit mit größter Gewandtheit und Gewissenhaftigkeit und unbegreiflicher Arbeitskraft versah. Am meisten fesselte ihn, seiner jugendlichen Neigung entsprechend, die richterliche Thätigkeit, zuerst als langjährigen Präsidenten des Bezirksgerichtes St. Gallen, dann als Mitglied des Kantonsgerichtes. Auch das Ehrenamt eines Abgeordneten an die Tagsatzung, das ihm der St. Gallische Kantonsrath mehrere Male anvertraute, hatte viel Anziehendes für ihn, weil es ihn mit vielen bedeutenden Männern zusammenführte. Hier sind besonders hervorzuheben die diplomatischen Missionen, in welchen ihn die Regierungen der Kantone St. Gallen und Appenzell im J. 1819 nach Wien, und der eidgenössische Vorort Zürich in den Jahren 1833 und 1834 nach Karlsruhe, Stuttgart und München abordneten. In Wien sollte v. G. gegen die Ausdehnung des Prohibitivsystems über die neuerdings mit Oesterreich verbundenen Lande Tirol, Venedig und Lombardei arbeiten; in Karlsruhe zuerst gegen den Anschluß von Baden an den deutschen Zollverein; dann, wie in Stuttgart und München, wenigstens für eine gewisse Berücksichtigung der schweizerischen Interessen von Seiten der großen Vereinigung. – Wenn der Erfolg seiner beiden Missionen den sie begleitenden Wünschen und Hoffnungen nicht entsprach, so lag die Ursache einzig darin, daß durch das Wenige, was G. zu bieten hatte und durch den geringen Einfluß, den er geltend machen konnte, die großen Strömungen, welchen er entgegenwirken sollte, unmöglich von ihrer Bahn abzulenken waren. Seine Umsicht und Thätigkeit in den Verhandlungen mit den genannten Höfen ist von seinen Auftraggebern in den ehrendsten Ausdrücken anerkannt worden. Der Ausbruch der Bewegung, welche zu dem Freischaarenzuge, dem Sonderbundskrieg und schließlich zu der neuen Bundesverfassung führte, rief auch im Kanton St. Gallen eine scharfe Parteistellung hervor. Sie verlangte unbedingte Unterordnung der individuellen Ansicht unter die Parteizwecke. Die zugleich kritische und milde, zugleich selbständige und rücksichtsvolle Gesinnung eines Mannes, wie v. G., war damit nicht vereinbar. Wenn es daher erklärlich ist, daß er bei der Erneuerungswahl des Kantonsraths im Mai 1845 übergangen wurde, so war dagegen seine Entfernung aus dem Kantonsgerichte im Mai 1849 ein unentschuldbarer Act blinder Parteileidenschaft. Ruhig und unter billiger Erwägung der Verhältnisse nahm der verdiente Mann diese Zurücksetzung hin und widmete sich in seinen paar letzten Lebensjahren mit um so größerer Hingebung den allein noch beibehaltenen Stellen eines Präsidenten der städtischen Handelskammer und der städtischen Hülfsgesellschaft. In ihm verlor die Stadt St. Gallen einen Mann, wie sie solche noch nicht allzu häufig hervorgebracht hat und wie sie in Handelsstädten überhaupt nicht gewöhnlich zu sein pflegen.

[370] Vgl. Biographische Skizze über Hrn. C. A. Gonzenbach von St. Gallen (von seinem gleichnamigen Sohn) in den Verhandlungen der St. Gallisch-Appenzellischen gemeinnützigen Gesellschaft vom 19. Octbr. 1852.