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ADB:Grote, August Otto Graf von

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Artikel „Grote, Graf August Otto“ von Werner von Melle in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 757–758, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Grote,_August_Otto_Graf_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 04:16 Uhr UTC)
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Grote: Graf August Otto G., Diplomat, ein Sohn des hannoverschen Generallieutenants Otto v. G., wurde am 19. November 1747 zu Celle geboren. Nachdem er seit dem J. 1763 die Ritterakademie zu Lüneburg, die Universität Göttingen und die Straßburger Akademie besucht hatte, begann er 1768 seine öffentliche Laufbahn als Drost in hannoverschen Diensten. Im folgenden Jahre wurde er Kriegsrath; 1772 erhielt er den hannoverschen Kammerherrnschlüssel und unternahm sodann eine längere Reise durch Deutschland, Italien, Frankreich und England, wobei er in Berlin die Ehre hatte, Friedrich dem Großen vorgestellt zu werden. Seit 1775 lebte er in Hamburg und erhielt daselbst im folgenden Jahre seine Ernennung zum wirklichen kurkölnischen, sowie zum bischöflich münsterischen Geh. Rath und bevollmächtigten Minister im niedersächsischen Kreise. Nach der Säcularisirung Kölns trat er in preußische Dienste über, wurde 1804 außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter [758] Minister im niederdeutschen Kreise und erhielt 1806 das Prädicat „Excellenz“. Gleich nach dem Antritt des neuen Postens fand er bei den damaligen schwierigen politischen Verhältnissen die gewünschte Gelegenheit, um eine umfangreiche diplomatische Thätigkeit zu entfalten, zu der ihn seine hervorragende geistige Begabung, sowie die auf Reisen gesammelte Weltkenntniß in besonderem Grade befähigten. Nach der Besetzung Hamburgs durch die Franzosen im J. 1806 begab er sich als accreditirter Minister für das Herzogthum Holstein nach Altona, kam aber nach dem Tilsiter Frieden im J. 1807 wieder nach Hamburg und wurde dann im J. 1809 in den preußischen Grafenstand erhoben. Als Hamburg durch Napoleon’s Machtspruch dem französischen Kaiserreiche einverleibt war, ging er nach Berlin, kehrte aber 1812 als General-Commissär bei den damaligen Departements der Elbe, Weser und Ems nach seinem früheren Wohnsitze zurück unter gleichzeitiger Beibehaltung seiner früheren preußischen, sowie der ihm seit kurzer Zeit ebenfalls übertragenen mecklenburgischen Gesandtschaft. Im J. 1813 ward er Gesandter in Dresden, erhielt jedoch noch im selben Jahre nach Wiederherstellung der hamburgischen Freiheit seinen alten Gesandtschaftsposten wieder und rettete damals durch seine ebenso geschickte, wie menschenfreundliche Intervention zu Gunsten einer Anzahl französischer Kriegsgefangenen das Leben und Vermögen von mehreren tausend Hannoveranern, die als Erwiderung des von ihm veranlaßten humanen Vorgehens der russischen Militärbehörde von den Franzosen auf freien Fuß gesetzt wurden. Während der zweiten Occupation Hamburgs durch die Franzosen begab er sich nach Rostock an den mecklenburgischen Hof, kehrte jedoch noch vor dem Abzuge der Franzosen im Mai 1814 nach Hamburg zurück. Die großen Verdienste, die er sich während der Zeit der politischen Wirren erworben, wurden durch Verleihung des eisernen Kreuzes und zahlreicher anderer Ehrenzeichen in gebührender Weise gewürdigt. Unter allgemeiner Theilnahme und großen Festlichkeiten beging er 1818 sein 50jähriges Dienstjubiläum und 1826 die seltene Jubelfeier einer 50jährigen Residenz in Hamburg, bei welcher Gelegenheit ihm auch das Ehrenbürgerrecht dieser Stadt verliehen wurde. Er starb den 26. März 1830.

Vgl. Neuer Nekrolog der Deutschen, 1832, S. 249 ff. Zeitschrift des Vereins für hamburgische Geschichte, Bd. III, Hamburg 1851, S. 427 und 467. Nekrolog im hamburgischen Correspondenten, 1830, Nr. 50.