ADB:Hügel, Aloys Freiherr von
Leopold II. in den Reichsfreiherrenstand. Bei der nächsten Kaiserwahl finden wir ihn wieder als kurtrierischen Wahlbotschafter. Im Sommer des J. 1793 erfolgte Hügel’s Uebertritt in kaiserliche Dienste als österreichischer Gesandter bei der Reichsversammlung in Regensburg. In dieser Stellung führte er abwechselnd mit Salzburg das Directorium im Reichsfürstenrathe und drei Stimmen im Namen des Kaisers; nämlich die österreichische, burgundische und nomeny’sche oder lotharingische. Kaiser Franz II. verlieh ihm im November 1793 die geheime Rathswürde. Im Anfange des nächsten Jahres erfolgte Hügel’s Beförderung zum Concommissar an der Reichsversammlung. Unter dem Pseudonym „Karl Graf v. Strengschwerdt“ veröffentlichte H. in den J. 1796 und 1798 mehrere politische Flugschriften, namentlich: „Beurtheilung des Schreibens vom 30. September 1795 an den Grafen von Westphal vom Herzog von Braunschweig“ (Regensburg 1796, 8°). – „Commentar und Beurtheilung der Erklärung des Königs von Preußen den 2. September 1795 an den fränkischen Kreis“ (Regensburg 1796, 8°). – „Prüfung des Gutachtens, die Uebergabe von Mannheim betreffend“ (Bayreuth 1796, gr. 8°). – „Beurtheilung der Note des Grafen von Görz vom 15. September 1795 an den Reichstag in Regensburg“ (Regensburg 1798, gr. 8°). Dasselbe kaiserliche Commissionsdecret vom 23. Juli 1802, mit welchem Kaiser Franz II. die zur Berichtigung des Reichsfriedensgeschäftes wegen der Indemnisationen niedergesetzte außerordentliche Reichsdeputation nach Regensburg einberief, enthielt auch die Ernennung Hügel’s zum kaiserlichen bevollmächtigten Commissar bei derselben. Im Mai 1803 erklärte H. im Namen des Kaisers die Aufgabe dieser Reichsdeputation für beendet und löste dieselbe auf. Der Kaiser zeichnete ihn durch Verleihung des Großkreuzes des Stephan-Ordens aus und betraute ihn neben seinen bisherigen Amtsgeschäften noch mit der Oberleitung der wichtigen österreichischen Comitialangelegenheiten. Die k. k. Comitialgesandten wurden angewiesen, im Allgemeinen – insbesondere aber in wichtigeren Angelegenheiten – sich dergestalt mit H. in das Einvernehmen zu setzen, daß sie im Falle von Meinungsverschiedenheiten seiner Anweisung zu folgen hätten. Gleichzeitig wurde H. als k. k. bevollmächtigter Minister beim Kurfürsten-Erzkanzler und am fränkischen Kreise beglaubigt. Auch diese Stellungen waren damals von erhöhter Bedeutung, indem auf der einen Seite der unmittelbare Einfluß des Reichs-Erzkanzlers auf die reichstäglichen Geschäfte im Steigen begriffen schien, auf der anderen Seite die Angelegenheiten des fränkischen Kreises den kaiserlichen Minister zwar nicht häufig in Anspruch nahmen, aber in Rücksicht auf die dortigen Landesherren manche Schwierigkeiten darboten. [306] Im Februar 1804 ernannte Kaiser Franz II. als Erzherzog von Oesterreich H. und den Grafen Stadion zu seinen Commissären bei der Subdelegation, welche ihre Sitzungen am 27. März 1804 zu Regensburg eröffnete. Als Uebernahmscommissar nach Würzburg und Mergentheim gesandt, vollzog er vorerst am 1. Februar 1806 den Uebernahmsact des Fürstenthums Würzburg für den neuen Kurfürsten Ferdinand. Energische Noten, welche H. nachträglich wegen Herausgabe einiger vorenthaltener Gebietstheile an die baierische Regierung richtete, blieben erfolglos. Baiern fand eine sichere Stütze an der mächtigen Protection Frankreichs und Hügel’s Voraussetzung, daß der Wiener Hof sich seiner Secundogenitur annehmen werde, erwies sich als unbegründet. Bis zur Ernennung Hennebrieth’s führte H. im Namen des Kaisers Franz II. die Leitung der Geschäfte des neuen Kurfürstenthums. Am 18. Februar 1806 übernahm H. zu Mergentheim im Namen des Kaisers die hoch- und deutschmeister’schen Rechte, Besitzungen und Einkünfte. Im August 1806 wurde H. nach Wien berufen. Hier blieb er bis Februar 1807 mit einigen wichtigen, die Niederlegung der deutschen Kaiserwürde betreffenden Ausarbeitungen beschäftigt. Im Februar 1810 erfolgte seine Ernennung zum k. k. Gesandten bei mehreren Fürsten des Rheinbundes, namentlich beim Fürsten-Primas, am großherzoglichen Hofe zu Hessen-Darmstadt und an den herzoglich nassauischen Höfen. Im J. 1811 wurde er in Angelegenheiten des deutschen Ordens nach Stuttgart gesandt. Schreiben des Kaisers und des Hoch- und Deutschmeisters überbringend sollte er die Gesinnungen des Königs erforschen und diesen den österreichischen Vorschlägen willfährig stimmen. In Nassau unterhandelte er wegen Abschließung eines Freizügigkeitsvertrages nach Art der schon mit Baiern, Baden und Würzburg vereinbarten. Der Gegenstand war unter den damaligen Zeitverhältnissen nicht unwichtig für Oesterreich. Die nassauische Regierung zeigte gar keine Geneigtheit zur Eingehung eines solchen Vertrages. Dennoch brachte H. zu Wiesbaden am 25. October 1811 den Abschluß einer Uebereinkunft wegen gegenseitiger Vermögensfreizügigkeit zwischen Oesterreich und Nassau zu Stande. Im December 1811 wurde er abermals nach Wien einberufen, sich über den Grund oder Ungrund einiger von Württemberg erhobenen Forderungen genau zu unterrichten und mehrere Gutachten und Denkschriften über diesen Gegenstand auszuarbeiten. Im J. 1813 wurde er als k. k. bevollmächtigter Minister und Civilgouverneur in Frankfurt angestellt. Nach der Auflösung des Prager Congresses und nachdem Oesterreich am 12. August 1813 den Krieg an Frankreich erklärt hatte, wurde H. von seinem Gesandtschaftsposten abberufen. Er ging zunächst nach Linz und Wien. Im J. 1816 begab er sich auf eine Urlaubsreise nach Italien. Bald darauf trat er in Pension. Im J. 1826 starb H. zu Regensburg.
Hügel: Johann Alois Josef Freiherr v. H., geb. am 14. November 1753 zu Koblenz, war ein Sohn des Mathias H., der am 30. December 1782 als kurtrierischer Hofkammerrath und General-Einnehmer starb. H. trat frühzeitig in kurtrierische Staatsdienste, wurde in rascher Folge kurfürstlicher geheimer Staatsrath, Kabinetsreferendar in Reichs- und Kreisangelegenheiten und Regierungskanzler und im J. 1790 als dritter kurtrierischer Botschafter zur Kaiserwahl nach Frankfurt gesandt. Kurtrier führte im Kurcollegium das erste Votum; die meisten Mitglieder des Collegiums kamen gewohnter Maßen mit allerlei Beschwerden; fast keine Frage aus dem praktischen Staatsrecht blieb unberührt. Die damaligen österreichischen Wahlbotschafter – namentlich Bartenstein – schrieben den guten Ausgang der Kaiserwahl größtentheils der Geschicklichkeit Hügel’s zu. Im Jänner 1791 erhob ihn Kaiser- Nach Acten des k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchives in Wien. – Vgl. Schoell, Histoire abregée des Traités de Paix, t. 6 (Paris 1817), t. 7 u. t. 8. – Wurzbach, Biogr. Lex., Bd. IX (Wien 1863). – Oettinger, Moniteur des Dates, III. (Dresden 1867). – Langmantel (Val.), Die äußere Politik des Großherzogthums Würzburg (München 1878).