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ADB:Haeberl, Simon von

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Artikel „Haeberl, Simon v.“ von August Hirsch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 269, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Haeberl,_Simon_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 06:43 Uhr UTC)
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Haeberl: Simon v. H., Arzt, ist den 25. Octbr. 1772 in München geboren. Nach Beendigung seiner medicinischen Studien in Ingolstadt habilitirte er sich in München und begann seine ärztliche Laufbahn als Assistent von Franz Xaver v. Haeberl, zu welchem er in einem entfernten Verwandtschaftsverhältnisse stand, und von Professor Bader, dem damals bedeutendsten Arzte der Hauptstadt. – Er gewann bald eine sehr ausgebreitete Praxis, die ihn weit über die Grenzen seines Aufenthaltsortes hinausführte, und dabei hatte er Gelegenheit, die Mängel der baierischen Medicinalverfassung, welche sich namentlich in den ländlichen Gemeinden fühlbar machten, gründlich kennen zu lernen. Seine Bemühungen, diesen Mißständen abzuhelfen, blieben nicht ohne Erfolg; im Jahre 1802 zum Medicinalrathe ernannt, führte er bereits im folgenden Jahre das Institut der Physicate, der Obermedicinalräthe und des Landes-Medicinalcomités ein. Von dem Feldzuge in den Jahren 1806 und 1807, in welchem er als Dirigent des Militär-Sanitätswesens in Schlesien und Polen gewirkt hatte, zurückgekehrt, wurde er als Obermedicinalrath an die Spitze des inneren (Civil-)Sanitätswesens des Königreichs gestellt, und nun begann, wesentlich auf seinen Betrieb, eine Reihe der ausgezeichnetsten Schöpfungen in der Medicinalverfassung seines Landes. Er führte die gesetzliche Schutzpockenimpfung ein, begründete die Central-Veterinärschule und schon im J. 1808 legte er den meisterhaft bearbeiteten Entwurf des sogenannten „Organischen Edicts“, d. h. der „königlichen Verordnung das Medicinalwesen im Königreiche Baiern betreffend“ vor, deren Vollzugs-Instructionen im J. 1817 ihren definitiven Abschluß gefunden haben. – Mit dem in diesem Jahre erfolgten Rücktritte des genialen und allmächtigen Ministers des Innern, Grafen v. Montgelas, blieb vieles von den Entwürfen v. Haeberl’s unausgeführt, er selbst fühlte sich dadurch tief verletzt und zog sich immer mehr aus seiner öffentlichen Thätigkeit zurück; im J. 1828 trat er in den Ruhestand und erlag am 1. April 1831 einem mehrjährigen Leiden, das ihn des Gebrauches der unteren Extremitäten beraubt hatte – tief betrauert von seinen zahlreichen Freunden und Verehrern. Erst die Nachwelt hat seine Leistungen vollkommen gewürdigt und ihm in dem weiteren Ausbau der von ihm begründeten Medicinalverfassung Baierns die wohlverdiente Anerkennung gezollt.

Ueber sein Leben vergl. den Nachruf in Salzb. med.-chir. Zeitung 1831 III, S. 40 u. 58 und Wenzl, Umriß der Lebens- und der letzten Krankheitsgeschichte von Dr. S. v. H., München 1838.