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ADB:Hanselmann, Christian Ernst

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Artikel „Hanselmann, Christian Ernst“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 528–529, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hanselmann,_Christian_Ernst&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 01:21 Uhr UTC)
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Hanselmann: Christian Ernst H., geboren den 8. Juli 1699 in Weikersheim, einer damals hohenlohischen Stadt, wo sein Vater Amtmann war. Die ersten Grundlagen seiner gelehrten Bildung erhielt er, viel versprechend, auf dem Gymnasium zu Oehringen, und besuchte dann, von 1719–22, die Universität Jena. Hier widmete er sich in erster Linie der Rechtswissenschaft, legte aber zugleich unter B. G. Struve und Schmeizel zu einer fachmäßigen Geschichtskenntniß einen soliden Grund. In die Heimath zurückgekehrt, fing er an, sich durch den Besuch der fürstlichen Kanzlei zu Oehringen praktisch auf den Staatsdienst vorzubereiten, unterbrach aber diese Beschäftigung im J. 1725 durch die Uebernahme einer Hofmeisterstelle bei dem Grafen von Rechtern in den Niederlanden. In dieser Stellung, die nicht ohne günstigen Einfluß auf seine Entwickelung geblieben zu sein scheint, hat er fünf Jahre ausgeharrt. Damals hat er sich mit dem Gedanken getragen, sich gänzlich der gelehrten Laufbahn zu widmen und sich so den Weg zu einem, seinen Kenntnissen entsprechenden Lehramte an einer Hochschule zu ebnen. Ehe er aber zur Ausführung dieses Planes [529] Schritte that, traf ihn (1730) der Ruf als f. hohenlohischer Archivar an das Hauptarchiv nach Oehringen, dem er ohne weiteres Bedenken Folge leistete. Offenbar sah er sich so auf einen, seinen Neigungen ganz und gar zusagenden Platz versetzt, auf welchem er, mit der kurzen Unterbrechung eines halben Jahres, mit treuer Ausdauer bis zu seinem im hohen Alter, am 26. August 1776, erfolgten Tode verblieben ist. Dieser seiner amtlichen Stellung in Oehringen, die sich bald zur Ordnung und Beaufsichtigung der übrigen Sonderarchive des hohenlohischen Hauses erweiterte, und der Fülle der ihm anvertrauten urkundlichen Schätze verdanken wir die wissenschaftlichen Arbeiten Hanselmann’s, die seinen Namen der Nachwelt überliefert haben. Die ursprüngliche Absicht, eine vollständige urkundliche Geschichte des hohenlohischen Hauses und Landes zu schreiben, hat er allerdings nicht ausgeführt, aber wenigstens zwei Werke als Bruchtheile derselben zu Stande gebracht, die von seinen Zeitgenossen als eine schätzbare Bereicherung der deutschen geschichtlichen Litteratur betrachtet wurden und auch heutzutage noch keineswegs entwerthet sind. Das eine davon ist der im J. 1751 erschienene „Diplomatische Beweis von der Landeshoheit des Hauses Hohenlohe“ mit den nachfolgenden zwei Ergänzungsschriften, die zur Widerlegung eines von Göttingen ausgegangenen Angriffes bestimmt waren. Das andere Werk, „Beweis wie weit der Römer Macht in die nunmehrige Ost-Fränkische, sonderlich Hohenlohische Lande eingedrungen“ etc. (1. Th. 1768, 2. Th. 1773), beschäftigt sich in der Hauptsache mit der römischen Epoche der ostfränkischen Provinz. Die nächste Veranlassung dazu hatten ihm die Ausgrabungen römischer Ueberreste gegeben, die er in der Umgebung von Oehringen mit Eifer und Sachkunde zu betreiben pflegte. Er hat durch diese Arbeiten der wissenschaftlichen Kenntniß nicht blos der römischen Epoche des ostfränkischen Landes, sondern auch der nächstfolgenden Jahrhunderte und des Gauzeitalters einen bleibenden Dienst erwiesen. Das ersterwähnte Werk über die „Landeshoheit“ mit den bez. Ergänzungen ist allerdings nicht frei von zum Theil willkürlichen Voraussetzungen und Behauptungen, die angesichts der neueren Forschung und Kritik nicht Stand halten, und Hanselmann’s Bemühungen um die ältere hohenlohische Genealogie haben ihn zu mancher allzukühnen und unhaltbaren Hypothese verleitet; umfassende Gelehrsamkeit und ein ungewöhnlicher Forschungssinn lassen sich ihm jedoch trotz alledem und trotz der überwiegenden Schwerfälligkeit der Darstellung nicht absprechen. Einen besonderen und bleibenden Werth hat er seinen Ausführungen durch die sich ihnen anschließende Veröffentlichung zahlreicher und kostbarer Urkunden verliehen; für die Geschichte des hohenlohischen“ Hauses und Landes sind seine Arbeiten unzweifelhaft als grundlegend zu bezeichnen. An Anerkennung seiner gelehrten Verdienste sowol von Seiten seiner ihn vielfach anregenden Herrschaft als der Zeitgenossen hat es H. nicht gefehlt. Die Berliner Akademie z. B. hat ihn zu ihrem Mitgliede ernannt. Er stand mit der Mehrzahl der gleichzeitigen Forscher in regem brieflichen Verkehr, seine Correspondenz mit seinem erheblich ältern Zeitgenossen Muratori hat er in den Beilagen zur „Landeshoheit“ selbst veröffentlicht. Sein reicher und für die hohenlohische Geschichte speciell wichtiger litterarischer Nachlaß ist in das f. Archiv zu Oehringen übergegangen.

G. W. Zapf, Leben, Charakter und Schriften Herrn Christian Ernst Hanselmann’s etc., Augsburg 1776.