ADB:Harl, Johann Paul
Montgelas, der ihm den Hofrathstitel und das Ritterkreuz der französischen Ehrenlegion verschaffte und auch seine wissenschaftlichen Arbeiten sehr begünstigte, wie er auch die von ihm in den J. 1805–12 herausgegebene Zeitschrift „Cameral-Correspondent mit dem Cameral-Verkündiger“ durch Empfehlung und amtlichen Druck auf Behörden und Beamte sehr protegirte. Nach Montgelas’ Entlassung in Ruhestand versetzt, verlebte er den Rest seines Lebens in Nürnberg, ausschließlich litterarischen Arbeiten über Gegenstände der Cameralwissenschaften zugewendet, verlor aber schon bei Lebzeiten immer mehr an Ansehen in den Wissenschaften. Seine Zeitgenossen urtheilten sehr hart über ihn; Rau nennt ihn einen „stumpfen Kopf“ und Mohl sagt von seinen Hauptschriften, sie seien „von bodenloser Unbrauchbarkeit“, „so schlecht als möglich“. Gegenwärtig sind seine Schriften schon gänzlich verschollen. Die bedeutendste unter ihnen ist das „Vollständige Handbuch der Staats- und Cameralwissenschaft“, dessen erster Theil, die Polizeiwissenschaft, 1809, der zweite Theil, die Staatswirthschaft und die Finanzwissenschaft, 1811, die 2. Auflage 1820 erschien.
Harl: Johann Paul H., Cameralist, war geboren zu Hof im Salzburgischen im J. 1772, endete zu Nürnberg im November 1842 sein Leben durch Selbstmord. Er widmete sich nach absolvirten Gymnasialstudien der Theologie, ward Weltpriester und Lehrer der Pädagogik in Salzburg, gab aber bald seine Stellung auf und lebte einige Jahre in Berlin, philosophischen und cameralistischen Studien zugewendet. Im J. 1805 erhielt er einen Ruf als Professor der Philosophie und Cameralwissenschaft nach Erlangen. Er war ein Günstling des Ministers- [602] N. Nekr. XX. 1842, S. 1120. – Wurzbach VII. Vollständiges Verzeichniß seiner Schriften bei Kayser, Bücherlexikon, 1752–1832.