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ADB:Hatten, Andreas Stanislaus von

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Artikel „Hatten, Andreas Stanislaus von“ von Franz Heinrich Reusch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 25, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hatten,_Andreas_Stanislaus_von&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 04:30 Uhr UTC)
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Hatten: Andreas Stanislaus von H., Bischof von Ermland, geb. am 31. Aug. 1763 auf dem Gute Lemitten bei Wormditt in Ostpreußen, † am 3. Jan. 1841 zu Frauenburg. Er stammte aus einer im 16. Jahrhundert in das Ermland eingewanderten Familie. Seine Bildung erhielt er in den Schulen der Jesuiten zu Braunsberg, in dem Seminar der Lazaristen zu Warschau, wo er zwei Jahre studirte, im bischöflichen Seminar zu Braunsberg und vom Herbst 1783 bis Sommer 1786 im Collegium germanicum zu Rom. Dort wurde er 1786 Priester und Doctor der Theologie. Er lebte dann vier Jahre am Hofe des Fürstbischofs Krasicki, wurde 1791 Coadjutor des Domherrn von Szczepanski zu Frauenburg, 1792 Erzpriester zu Mehlsack, 1800 Domherr in Frauenburg. Im J. 1798 wurde er von dem Fürstbischof Karl von Hohenzollern zum Weihbischof designirt und vom König bestätigt, aber erst am 11. August 1800 vom Papste als Bischof von Diana in partibus und Weihbischof von Ermland präconisirt und am 11. October 1801 zu Oliva consecrirt. Im J. 1818 wurde von dem Domcapitel zu Culmsee seine Ernennung zum Bischof von Culm beantragt, von der preußischen Regierung aber der Antrag nicht angenommen. Nach dem Tode des Fürstbischofs Joseph von Hohenzollern (26. September 1836) war H. der erste unter den vier Candidaten, welche die Regierung (gemäß dem Petrikauer Vertrage von 1512; s. Friedberg, Der Staat und die Bischofswahlen, 1874, S. 218; Bonner Zeitschr. f. Phil. u. kath. Theol. 1837, 22. H. S. 217) dem Domcapitel für das Bisthum Ermland vorschlug. Er wurde am 26. April 1837 gewählt, am 2. October präconisirt. Durch einen Hirtenbrief vom 19. April 1838 stellte er sich in dem Streite über die gemischten Ehen auf die Seite des Erzbischofs Dunin von Posen; der Hirtenbrief wurde am 31. October von dem Oberpräsidenten v. Schön für null und nichtig erklärt. Am 3. Januar 1841 wurde H. in seinem Hause zu Frauenburg von dem Raubmörder Kühnapfel mit einem Beile erschlagen.

Zeitschr. für Gesch. des Ermlands, 3. Bd. S. 160. 6. Bd. S. 351. Rheinwald’s Repertorium 39. Bd. S. 278. Kurzer Bericht über die Ermordung .... nebst der Trauerrede von Dr. v. Dittersdorf, Braunsberg 1841.