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ADB:Haynau, Carl Freiherr von

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Artikel „Haynau, Wilhelm Karl, Freiherr v.“ von Karl Wippermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 161–163, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Haynau,_Carl_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 13:50 Uhr UTC)
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Haynau: Wilhelm Karl, Freiherr v. H., kurhessischer Generallieutenant, geb. 24. December 1779 in Hanau als ältester der 5 natürlichen [162] und durch besonderes Rescript als solche anerkannten Söhne des Kurfürsten Wilhelm I. von Hessen und der Rosa Wilhelmine Dorothea Ritter (geb. 1764 zu Biel in der Schweiz), welche nach Erwerbung des freiadligen Gutes und Hofes Lindenthal bei Wiesbaden vom Kaiser Joseph II. mittelst Diploms vom 17. März 1783 unter Verleihung von 8 Ahnen und des Prädikates „von Lindenthal“ in den Reichsadelsstand erhoben wurde, später sich mit dem großherzoglich hessischen Hofkammerrath Georg Kleinhans vermählte und am 13. Januar 1833 in Hanau starb. Nach diesen theils dem Familienstammbaume entnommenen, theils in den „Mittheilungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde“ (1876, Heft I, S. 15) durch Dr. R. Suchier auf Grund des Kirchenbuches der lutherischen Gemeinde zu Hanau festgestellten Thatsachen sind sowol die falschen Angaben im Goth. geneal. Taschenb. der freiherrl. Häuser für 1856 und 57 und in J. Hoffmeister’s „Hist. geneal. Handbuch über alle Linien des h. Regentenhauses Hessen-Kassel“ (3. Aufl., Marburg 1874) als auch die ungenauen Angaben in Oettinger’s Moniteur des dates, Wurzbach’s biographischem Lexikon, Unsere Zeit von 1857 und in den neuesten Auflagen aller Conversations-Lexika zu berichtigen. – Der Name H. ist, unter Einschiebung eines y, dem Geburtsorte Hanau entnommen, wie dies ähnlich in betreff einer anderen von Wilhelm I. stammenden Familie der Fall war. Einige obiger Werke leiten den Namen fälschlich von der Stadt Hainau in Schlesien ab, die sie irrthümlich als Geburtsort der Mutter bezeichnen. H. befehligte 1814 die kurhessischen Truppen vor Diedenhoven, dessen französischen Commandanten, General Hugo, er wiederholt vergeblich zur Uebergabe zu bereden suchte. (Mémoires du général Hugo. Bd. 3, Paris 1823. Cap. 6.) Zur Zeit der Schlacht von Hanau spielte H. eine gewisse Rolle als Commandant der Bürgergarde zu Hanau, 1817 versuchte er die gegen Kurhessen übel gesinnten Bewohner des 1815 von diesem erworbenen Fuldaer Landes zu beruhigen. Sein Verhalten war zu verschiedenen Zeiten von Bedeutung für das kurhessische Officiercorps, in dessen Lage hinsichtlich des doppelten Eides auf die Fahne und auf die Verfassung von 1831. Nach deren Zustandekommen schloß er sich der Richtung des Kurfürsten Wilhelm II., der es aufrichtig mit der Verfassung meinte, an und erregte großes Aufsehen durch einen Trinkspruch, den er am 8. Januar 1832, dem ersten Jahrestage der Verkündigung der Verfassung, beim Festmahle des Officiercorps auf den anwesenden Kurprinzen und Mitregenten Friedrich Wilhelm als den „starken Erhalter und Schützer der Verfassung“ ausbrachte, obwol dieser sich derselben mißgünstig gezeigt hatte. H. erklärte sich in dieser Rede ausdrücklich für völlige Vereinbarkeit der Treue des Officiers gegen den Fürsten mit dem Gehorsam gegen das Gesetz und drückte den Wunsch aus, daß „noch von den fernsten Enkeln der laute feierliche Ruf erschallen möge: Heil dem geliebten Vaterlande und Treue seiner Verfassung!“ In demselben Jahre vermittelte H. die Versöhnung zwischen dem Militär und den Deputationen der mit diesem in große Zwietracht gerathenen Bürgergarde. Am 29. Juli 1835 wurde er zum Divisionär der Infanterie ernannt und 1847 wegen Altersschwäche in den Ruhestand versetzt. Aus diesem wurde er infolge ganz eigenthümlicher Verhältnisse wieder hervorgeholt und mit einer gewichtigen Aufgabe betraut. Als im Verfassungsstreite von 1850 der am 7. September verkündete Kriegszustand und die Durchführung der übrigen September-Verordnungen mittelst desselben an der Haltung der Civil- und Militärbehörden zum ersten Male gescheitert war, wurde, bei offenbar gänzlichem Mangel geeigneter Personen, an Stelle des Generallieutenants Bauer, der in seiner Behausung „Friedensruhe“ vor Kassel in theologische Grübeleien versunkene 71jährige H. am 28. September zum Oberbefehlshaber ernannt. Als solcher führte er sich durch eine Bekanntmachung vom 1. October mit dem Verheißen [163] ein, daß er „noch als ergrauter Greis das Schwert der Obrigkeit mit Entschiedenheit zu führen wisse“ sowie durch einen langen Armeebefehl. Er suchte der Bevölkerung zu imponiren durch eine am 4. October in Kassel gehaltene große Heerschau, bei welcher er sich mittelst Ansprache an die Officiere zwar für die Verfassung erklärte, jedoch die von seinem Sohne, dem Kriegsminister, vertretene Lehre über das Verhältniß der beiden Eide der Officiere mit Schroffheit geltend machte und diejenigen derselben, welche sich „von den aufrührerischen Rotten nicht lossagten“ und den Befehlen des Kriegsherrn nicht unbedingt Folge leisten wollten, aufforderte, den Soldatenrock mit der Blouse zu vertauschen. Als das Officiercorps sich mit dieser Auffassung nicht befreunden konnte und das die Verfassungswidrigkeit der September-Verordnungen wider H. aussprechende Erkenntniß des höchsten Militärgerichts als maßgebend ansah, suchte er alle Regiments-Commandeure in einer Ansprache von der Rechtmäßigkeit jener Verordnungen und seiner Maßnahmen mit dem Bemerken zu überzeugen, die bei fernerer Weigerung der Officiere einrückenden Oesterreicher würden eine so freie Verfassung nicht bestehen lassen. Auf eine nochmalige belehrende Ansprache Haynau’s baten die meisten Officiere am 9. October um Abschied. Dadurch war der Opposition der Boden entzogen, welche H. der wegen verschiedener gesetzwidriger Maßnahmen wider ihn gerichteten, vom Generalauditorat angenommenen Klage des bleibenden Ständeausschusses wegen Verfassungsverletzung und Hochverrath entgegen zu setzen versucht hatte. Somit zeigte sich auch unter H. der Kriegszustand als undurchführbar. Der bald darauf erfolgende Einmarsch der österreichischen und baierischen Truppen erlöste H. von den Bedenken, die schließlich auch ihn überkamen. 1854 gab er unter dem durch Verstellung der Buchstaben sich ergebenden Pseudonym Val. Ulrich Maywahlen eine Schrift heraus: „Der Tod, das Todtenreich und der Zustand der von hier abgeschiedenen Seelen. Dargestellt aus dem Wort Gottes“. (Berlin bei Wiegandt und Grieben.) Er starb in Kassel am 21. Januar 1856.

Pfaff, das Trauerspiel in Kurhessen (Braunschweig 1851); Kasseler Ztg. vom 25., Hanauer Ztg. vom 31. Jan. 1856; Kurhess. Urkundenbuch (Frankfurt 1861); F. Oetker, Lebenserinnerungen, Bd. 2 (Stuttg. 1878); F. Müller, Kassel seit 70 Jahren, Bd. 2 (Kassel 1879) Cap. 26 u. 51.