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ADB:Heinrich II. (Graf von Holstein)

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Artikel „Heinrich II., der Eiserne, Graf von Holstein“ von Karl Jansen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 523–525, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_II._(Graf_von_Holstein)&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 08:06 Uhr UTC)
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Heinrich II., der Eiserne, Graf von Holstein, ältester Sohn Gerhards III. des Großen, geboren zwischen 1316 und 1318, besaß mit seinem Bruder Claus zusammen den väterlichen Antheil an Holstein, sowie die väterlichen Rechte auf Schleswig und die dänischen Pfandschaften. Die beiden Grafen, beständig im besten Einvernehmen, verfolgten die Mörder ihres Vaters, die sie am 2. Novbr. aufs Rad brachten. H. fiel in Seeland ein, dann aber versöhnten sie sich am 21. Mai 1340 zu Lübeck mit dem König Waldemar Atterdag von Dänemark, von dem sie damals Fühnen zum Pfande, am 8. Jan. 1341 für den Fall seines unbeerbten Ablebens als Eigenthum erhielten. Am 23. Juni 1340 gaben sie an den Herzog Waldemar Nordjütland für 42000 Mk. heraus, ließen sich aber den größeren Theil des Herzogthums Südjütland oder Schleswig für 32000 Mk. verpfänden. Eine Fehde mit Lübeck und Hamburg, die an Johann III. von Plön einen Bundesgenossen fanden, ward 1343 geschlichtet. Auch mit Dithmarschern gab es oft erneuten Streit. Gegen den Herzog Waldemar, der sich Dänemark zuneigte, ward das Herzogthum Schleswig behauptet, die Unterwerfung der Friesen unter den König (1344) freilich nicht gehindert. Dabei findet H. Zeit, 1345 die Kreuzfahrt des Königs Johann von Böhmen und Ludwigs von Ungarn gegen Litthauen mitzumachen, 1346 in König Eduards III. Dienst an der Schlacht von Crécy sich zu betheiligen, wie es scheint in hervorragender Weise, vielleicht auch 1347 bei der Eroberung von Calais mitzuwirken. 1347 bereits wieder im Lande, nimmt er den unbotmäßigen Rittern Rendsburg und Stege ab, macht 1348 einen Zug des Königs Magnus von Schweden gegen Rußland mit und läßt sich von König Waldemar Stege übertragen, freilich gegen Auslösung von Fühnen, auf welcher Insel ihm und seinem Bruder jedoch alsbald [524] wieder wichtige Plätze verpfändet werden. 1349 schlossen die Brüder einen dreijährigen Landfrieden mit Lübeck. Das Verhältniß zu den beiden nördlichen Nachbarn stand so hin. Am 12. Novbr. 1355 ward H. in Calais durch einen (im Original erhaltenen) Vertrag der „Mann“ („homme“, „ligius homo“) des englischen Königs Eduard III., dem er für einen jährlichen Sold von 2000 Schildgulden auf Lebenszeit sich verpflichtet, auf Entbieten mit 100 Helmen und 100 Panzern zu „dienen“. Ob und wann er damals in England den Löwen, den der Neid englischer Barone gegen ihn entfesselt haben soll, mit unerschrockenem Muth und Wort wie einen „Hund“ zur Ruhe verwiesen hat, mag dahingestellt bleiben. Seine Heimath vergaß er nicht. Er urkundet am 7. September 1356 in Itzehoe, ist auch in den folgenden Jahren im Lande anwesend. Im neuentfachten Streite mit dem dänischen König nahmen die Holsten Grafen Tondern, überzogen Jütland und Fühnen, wurden aber dort 1357 bei der Feste Broberg geschlagen. König Waldemar gewann 1358 gegen die Grafen und den jetzt auf ihrer Seite stehenden Herzog Langeland, Norburg auf Alsen, brandschatzte Angeln, Schwansen und Fehmarn, bis durch Herzog Barnim von Pommern ein Friede vermittelt ward, der den früheren Zustand herstellte. 1360 erhielten die Brüder Calmar von Magnus von Schweden und seinem Sohn Hakon von Norwegen, welcher mit der Schwester des Grafen, Elisabeth verlobt ward. 1362 schließt sich Graf H. den hanseatischen Streitkräften an, die den Ueberfall der Stadt Whisby an dem dänischen König rächen sollten. Der Kampf verlief damals ohne Erfolg. Als darauf Hakon 1363 vertragswidriger Weise die dänische Prinzessin Margareta zur Frau nahm, führte H. den Herzog Albrecht von Mecklenburg auf den schwedischen Thron, wofür ihm 1364 Gothland und später eine Rente aus den schwedischen Bergwerken verpfändet ward. 1365 vertrugen sich die Grafen mit dem König. Schon Januar 1368 aber schließen sie mit König Albrecht und den Herzögen Heinrich und Magnus von Mecklenburg ein Bündniß gegen ihn, in das (Februar) die Städte eintreten. Die städtischen Streitkräfte verheerten Seeland und Schonen, die Holsten drangen in Jütland ein und schalteten als Herren. Waldemar hatte sein Reich’ verlassen. Der dänische Reichsrath nahm den demüthigenden Frieden von Stralsund (1370) an. Um zurückzukommen, unterwarf sich auch Waldemar den harten Bedingungen und versöhnte sich 1373 auch mit den Grafen, die Jütland aufgaben, Schleswig aber neben dem Herzog H. in thatsächlichem Besitz behaupteten. 1375 starb Herzog H.; nicht lange darauf auch König Waldemar, mit ihnen starb sowol die herzogliche als königliche Linie des dänischen Hauses aus. Die Frage über Schleswig mußte zur Entscheidung kommen. Graf H., angesehen als Reichsfürst, gefürchtet als Kriegshauptmann, mächtig durch seine Verbindungen, unterstützt von dem verständigen ehrenfesten Bruder Claus machte die Anwartschaft geltend, welche sie vom Vater für den Fall von Waldemars kinderlosem Tode ererbt hatten. Im Einverständniß mit Adolf von Plön verbinden sie sich am 21. Januar 1376 mit Albrecht von Mecklenburg, dem Sohn von König Waldemars ältester Tochter, Ingeburg und Heinrich von Mecklenburg, sowie mit den regierenden Herzögen von Mecklenburg, Albrecht Heinrich und Magnus, welche den Holsten Grafen für ihren Beistand gegen den Vetter Olaf, Sohn Margaretas und Hakons das ganze Herzogthum Schleswig mit Alsen und Langeland, den Friesen und geistlichen Stiftern übertragen, Laaland und einen Theil von Jütland, sowie die sogen. Königsfriesen verpfänden mit dem Versprechen, ihnen dafür später Fühnen schaffen zu wollen. Die Grafen setzten sich alsbald in Besitz. Als König Albrecht nach unglücklichem Kampf einer schiedsrichterlichen Entscheidung sich unterwerfen und Waffenruhe halten mußte, blieb ihnen ihr Besitzstand. Die Friesen der Böckingharde huldigen ihnen. Da entschloß sich [525] Margareta, um ihre nordische Stellung zu halten, den Süden fahren zu lassen und Schleswig als erbliches Lehen an die Holsten zu übertragen (1386). (Vgl. Gerhard VI.) Diesen entscheidenden Erfolg hat H. nicht mehr erlebt. Er könnte sonst an dem Tage des 15. August nicht gefehlt haben, er hätte jedenfalls statt seines Sohnes mit dem Herzogthum Schleswig belehnt werden müssen. Ob er in seinen letzten Lebensjahren noch eine Zeit lang auch in päpstlichem Dienste gestanden, wie der Presbyter von Bremen erzählt, mag dahin gestellt bleiben. Gedacht wird seiner zum letzten Mal in zwei Urkunden aus dem Jahre 1384. H. war zwei Mal verheirathet: zuerst mit Mechtilde, Tochter Bernhards V. von der Lippe, sodann (seit 1366?) mit Ingeburg, Tochter Albrechts I. von Mecklenburg, Wittwe Ludwigs des Römers von Brandenburg. Aus dieser Ehe sind die drei Söhne, Gerhard VI., Albrecht I. und Heinrich III., von denen der älteste 1386 das Herzogthum Schleswig erhielt.

Vgl. Waitz, S.H. Geschichte. S.H.L. Urkundensammlung, Bd. II. Presbyter Bremensis v. Lappenberg. Nordalb. Stud. III und V. Junghans, Heinrich d. Eiserne. Schaefer, Die Hansestädte.