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ADB:Heinrich II. von Bocholt

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Artikel „Heinrich II. (von Bocholt)“ von Karl Kohlmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 533–534, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_II._von_Bocholt&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 23:40 Uhr UTC)
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Heinrich II. (von Bocholt), Mag. art. et medicinae, der zwölfte Bischof von Lübeck, einer aus Bocholt bei Wesel eingewanderten Lübecker Familie angehörend, 1308 Domdechant, 1312 Dompropst, wurde in der Woche vom 20. bis zum 26. März 1317 zum Bischof erwählt. Die Bestätigung seiner Wahl geschah, da der Erzbischof Johann Grant aus Bremen vertrieben war, durch das [534] Bremer Domcapitel, und in dessen Auftrage wurde er geweiht. Am 16. October hielt er als Bischof seine erste Messe. Unter ihm fanden die langjährigen Besitzstreitigkeiten zwischen seinem Vorgänger Bischof Burchard von Serkem (s. Bd. III. S. 558) und der Stadt Lübeck ihre endgültige Erledigung. Der Cardinal Berengar, Bischof von Tusculum, sprach im Auftrage des Papstes am 21. Mai 1317 zu Avignon die Aufhebung des über den Rath und die Stadt verhängten Bannes und Interdicts aus, und am 1. April 1319 urkunden Bischof H. nebst dem Domcapitel einerseits und Rath und Gemeinde von Lübeck andererseits über die Regulirung der streitigen Grenzen. Den zerstörten neuen Hof bei Altlübeck baute H. wieder auf. Der Mangel der erzbischöflichen Bestätigung seiner Wahl führte ihn im J. 1321 an den päpstlichen Hof nach Avignon, wo der Erzbischof Johann Grant von Bremen sich aufhielt. Erst 1328 kehrte H., nachdem er seine Sache zu einem für ihn günstigen Austrage gebracht hatte, nach Lübeck zurück. Während seiner Abwesenheit war Graf Gerhard III. von Holstein (s. Bd. VIII. S. 739.) in Eutin und die Güter des lübischen Bisthums mit bewaffneter Hand eingebrochen. Er mußte, nachdem das Domcapitel die Intervention des Papstes angerufen hatte, im J. 1324 ausreichenden Schadenersatz leisten und sich verpflichten, vor dem Bischofe nach dessen Rückkehr aus Avignon feierliche Abbitte zu thun. Die Lehnshuldigung, welche Gerhard, wie berichtet wird, dem Bischofe zu leisten versprach, wird wol nur auf Zehnten, die er vom Bisthum zu Lehen trug, zu beziehen sein. H. verwendete vielfach Summen aus seinem Vermögen für Zwecke des Bisthums. Er erbaute den Bischofshof und vollendete den Bau des Chores der Domkirche. Er starb am 1. März 1341, auf seinem Grabe im Chor der Domkirche befindet sich seine Statue aus Erz in Lebensgröße.

Urkundenbuch des Bisthums Lübeck, Bd. I. Urkundenbuch der Stadt Lübeck, Bd. II. Chronica episcoporum Lubec. bei Meibom, SS. rer. Germ. Tom. II. p. 898.