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ADB:Heinrich I. von Würben

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Artikel „Heinrich I. (von Würben), Bischof von Breslau“ von Colmar Grünhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 507–509, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_I._von_W%C3%BCrben&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 22:12 Uhr UTC)
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Heinrich I. (von Würben), Bischof von Breslau 1302–19. In den Kampf zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt, wie er in der Zeit Herzog Heinrichs IV. († 1290) in Schlesien so hartnäckig geführt worden war, hatte auch der nationale Gegensatz zwischen Deutschen und Polen lebhaft hineingespielt, die schlesischen Minoritenkonvente, welche damals ihrer Mehrzahl nach von der polnischen zur sächsischen Provinz übergetreten waren, hatten sich sehr entschieden auf Seiten des Herzogs gestellt und dadurch dem Bischofe schweres Aergerniß gegeben, der auch sonst über die Haltung einiger Stiftsprälaten in Schlesien zu [508] klagen hatte, und ganz allgemein war die Beschwerde, daß die Deutschen in Schlesien trotz der Zugehörigkeit ihres Sprengels zur Gnesener Kirchenprovinz die Zahlung des in Polen üblichen Peterspfennigs verweigerten. Schon dies war Grund genug, daß die römische Curie die Wiedererstarkung des polnischen Elements unter der schlesischen Geistlichkeit begünstigte. Im Breslauer Domcapitel standen eine deutsche und eine polnische Partei einander gegenüber, und wenn nach dem Tode Bischof Thomas II. 1292 die Wahl eines Polen Johannes Romka, der übrigens eine mehr vermittelnde Politik befolgt hat, gelungen war, so half bei dessen Tode 1301 der Einfluß der schlesischen Fürsten und des deutschen Adels die Wahl eines einheimischen Geistlichen aus dem altschlesischen Geschlechte von Würben als Heinrich I. durchsetzen. Daß derselbe, wie die Bischofsgeschichte des Dlugos berichtet, vor seiner Wahl bereits Dompropst gewesen, findet in den Urkunden nicht seine Bestätigung. In einer Urkunde vom 24. Januar 1302 wird H. als electus Wratislaviensis bezeichnet. Wie sehr seine Persönlichkeit den Breslauern genehm war, mögen wir daraus entnehmen, daß, als fast gleichzeitig mit Bischof Joh. Romka am 9. Novbr. 1301 Bolko I., der Vormund der Söhne Heinrichs V., starb, die Kuratel über die jungen Herzöge dem neuen Bischofe H. übertragen wird. H. nimmt sich dieses Amtes mit großer Energie an; wir erfahren von Raubburgen, die er gebrochen (1302) und von Bündnissen mit anderen schlesischen Fürsten, die er zu diesem Zwecke geschlossen (Cod. dipl. Siles. III. 11 und V. 181). Daß das Anwerben von Söldnern Geld gekostet, ist sicher, daß er aber, wie die Hauptquelle für jene Zeit, die Chronica princ. Polon. (bei Stenzel, Bd. I. 125) berichtet, bei dieser Gelegenheit den von Bolko I. gesammelten Schatz von 60000 Mk. verschwendet habe, erscheint um so weniger glaublich, da seine Vormundschaft thatsächlich nur ein Jahr gedauert hat und damit einen Abschluß fand, daß der älteste seiner Mündel, Boleslaw, gegen Ende des Jahres 1302 nach Prag ging und dort mit der Tochter des Böhmenkönigs Wenzel sich vermählte, worauf dann dieser die Vormundschaft übernahm und schon beim Beginn des Jahres 1303 in dieser Eigenschaft Urkunden ausstellte. Es ist durchaus wahrscheinlich, daß der Bischof die Uebertragung der Vormundschaft auf den König selbst gewünscht hat, und wie freundlich seine Beziehungen zu dem Letzteren waren, mögen wir daraus schließen, daß Wenzel eben damals 1303 die Krönung seiner Gemahlin durch Bischof H. vollzogen wissen wollte und keine Mühe scheute, um die dazu erforderliche Zustimmung des Erzbischofs von Mainz zu erlangen. Vorübergehend erscheint dann noch einmal im J. 1305, als Wenzel mit dem jungen Herzog auf einem größeren Kriegszuge abwesend war, Bischof als Tutor. Auf der anderen Seite geräth Bischof H. und zwar gleich im ersten Jahre seiner Regierung in schwere Conflikte mit der päpstlichen Gewalt. Es wird ihm von dieser Seite vorgeworfen, es sei mit seinem Wissen und Zulassen ein Bote des päpstlichen Legaten Otto v. Ostia getödtet worden. In Folge davon sei gegen den Bischof Klage erhoben, eine päpstliche Sentenz erlassen und mit deren Publication in Breslau ein schlesischer Kleriker, Günther von Biberstein, betraut worden, welchem nun auch der Bischof, als damaliger Regent des Landes, freies Geleit zugesichert habe (1302). Trotzdessen aber sei derselbe bei Ausführung seines Auftrages in der Jacobskirche zu Breslau in Gegenwart des Bischofs überfallen worden, so daß er kaum durch schleunige Flucht in die Sacristei sein Leben habe retten können. Bischof H. habe ihn seiner Pfründe und aller seiner Güter für verlustig erklärt, auch habe derselbe den nun erfolgten wiederholten Citationen vor vom Papste designirte Richter keine Folge gegeben und selbst die schließlich über ihn verhängte Excommumcation gering geachtet. Der Streit ging so weit, daß im J. 1309 päpstlicher Spruch den Bischof von seinem Amte suspendirt. Jetzt erst gelingt es, den [509] Bischof dazu zu vermögen, daß er den immer wiederholten Citationen folgend sich 1310 wirklich in Avignon einfindet, wo er dann zwei Jahre hindurch festgehalten wird, bis endlich die Breslauer unter dem 17. October 1312 dem Papste ernstliche Vorstellungen machen über den großen Schaden, der durch die lange Abwesenheit des Oberhirten ihrer Kirche erwachse. Aber als er dann endlich zurückkehrt, vom Papst Clemens V. in seine bischöfliche Würde feierlich wieder eingesetzt (12. October 1313), erscheint er als ein ganz anderer, als er früher gewesen, als ein starrer kirchlicher Eiferer. Er läßt jetzt in Breslau und in Schweidnitz zahlreiche Ketzer verbrennen, verfolgt die Beghinen und entfremdet sich namentlich durch den Eifer, mit welchem er den in Schlesien so verhaßten und jetzt direct als allgemeine Kopfsteuer geforderten Peterspfennig einfordert, die Herzen gerade der deutschen Bevölkerung, so daß er an seinem Lebensende um dieser Angelegenheit willen im offenem Kampfe mit der Mehrzahl der schlesischen Fürsten lebt. Am 23. Septbr. 1319 stirbt er.

S. Theiner’s Mon. vetera Polon. I und vor allem das Formelbuch Arnolds von Protzan, das als Tom. V des Cod. dipl. Siles. Wattenbach mit zahlreichen sehr instruktiven Anmerkungen herausgegeben hat.