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ADB:Heinrich II. Knoderer

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Artikel „Heinrich II., Erzbischof von Mainz“ von Cornelius Will in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 539–540, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_II._Knoderer&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 18:22 Uhr UTC)
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Heinrich II., Erzbischof von Mainz (1286–88). Nach dem Tode Erzbischof Werners fand eine zwiespältige Wahl statt, indem von einer Partei der Dompropst Peter, von der anderen der Trierer Archidiacon Gerhard v. Eppstein zum Erzbischof ausersehen war. Nach dreijährigem Streit ernannte Papst Honorius IV. den Bischof H. von Basel zum Metropoliten von Deutschland. Dieser war von niederer Herkunft, indem er als der Sohn eines Bürgers von Isny in Würtemberg geboren wurde; er gehörte dem Orden des heiligen Franciscus an und erhielt deshalb von dem Cingulum den Beinamen „Gürtelknopf“. H. besaß eine große Gelehrsamkeit und genoß eine allgemeine Achtung, so daß er von den Mainzern, obgleich sie ihn nicht gewählt hatten, mit allen Ehren aufgenommen wurde. Als Guardian der Minoriten in Luzern war er zu Rudolf von Habsburg in nahe persönliche Beziehungen getreten und sogar dessen Beichtvater geworden, woraus es sich erklärt, daß er jenen in seinem Kampfe gegen den Grafen Eberhard von Würtemberg unterstützte und auch den Frieden zwischen beiden vermittelte. König Rudolf hatte an ihm einen treuen Berather und übertrug ihm die Statthalterschaft in Thüringen und in Meißen. Einmal nennt er ihn in einer Urkunde seine „rechte Hand“. – Während der Regierungszeit Heinrichs erneuerten sich die Kämpfe gegen die Juden in Mainz und da sich eine erhebliche Zahl derselben flüchtete, beauftragte der König die Bürger von Mainz, den Erzbischof bei der Besitzergreifung des von den Juden in Stich gelassenen Eigenthums zu unterstützen. Indessen nahm sich Papst Gregor X. der Juden an und erneuerte die zu deren Schutz im J. 1247 von Papst Innocenz IV. erlassene Bulle. – Als H. im J. 1287 mit dem Könige auf einer Reichs- und Kirchenversammlung in Würzburg weilte, entstand ein großer Tumult, weil ein anwesender päpstlicher Legat von den Prälaten für die nächsten 5 Jahre den Zehnten ihrer Einkünfte verlangte, und es entging derselbe der Gefahr des Todes [540] nur durch den Schutz des Königs. Die Pläne unseres Erzbischofs, welche auf kirchliche Zucht und eine Reform des Clerus gerichtet waren, wurden durch den am 17. März 1288 erfolgten Tod desselben vereitelt.