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ADB:Heinrich III. (Erzbischof von Mainz)

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Artikel „Heinrich von Virneburg“ von Karl Georg Bockenheimer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 540–541, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_III._(Erzbischof_von_Mainz)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 09:08 Uhr UTC)
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Heinrich von Virneburg wurde nach dem am 10. September 1328 erfolgten Tode des Erzbischofs Mathias von Bucheck durch Papst Johann XXII., der noch bei Lebzeiten des Erzbischofs Mathias die künftige Besetzung des Mainzer Stuhles der apostolischen Verfügung vorbehalten hatte, zum Erzbischof von Mainz ernannt. H., der noch in sehr jugendlichem Alter stand, war zur Zeit seiner Erhebung Propst zu Bonn; gleich seinem Oheim, Erzbischof Heinrich von Köln, zählte er zu den Gegnern Ludwigs des Baiern, was wol für die päpstliche Ernennung maßgebend gewesen sein mag. Umgekehrt war für das Domcapitel, das den Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg postulirte, die Anhänglichkeit an Ludwig den Baiern entscheidend. Während nun Balduin, um seine Ansprüche auf Mainz zur Geltung zu bringen, die Sache des Königs auf allen Wegen förderte, suchte H. sich die Gunst der Bürger der Stadt Mainz zu verschaffen, ein Bestreben, bei welchem ihm der Gegner den Vorrang abzulaufen bemüht war. Uebrigens sollte der Streit der beiden Gegenbischöfe sich nicht auf dem Boden der Vergünstigungen für die Mainzer ausschließlich bewegen, vielmehr finden wir im Juli 1329 den Erzbischof Balduin mit einem von König Johann von Böhmen gesammelten Heere auf dem Zuge gegen Mainz, das nun solange bedrängt wurde, bis es Balduin als Administrator des Erzstiftes anerkannte. Was H. für die Mainzer vorerst noch thun konnte, bestand darin, daß er sich für sie verwendete, um sie von den Banden der Excommunication zu befreien, in welche sie verfallen waren, als sie in Ueberschreitung der Grenzen der Vertheidigung sich an dem vor der Stadt gelegenen Victorstift und an dem Albanskloster vergriffen hatten; jedoch auch hier suchte Balduin, dem Gegner zuvorzukommen, indem er die Loslösung der Bürger aus der wegen derselben Ursache verhängten Reichsacht bei Ludwig d. B. erwirkte. Wie die Dinge lagen, war nicht abzusehen, wann H. jemals in den Besitz des Erzbisthums kommen würde, wenn nicht der Papst den Erzbischof Balduin ermahnt hätte, die Verwaltung des Erzstiftes niederzulegen (30. April 1333), und wenn nicht Balduins Stellung durch den Bruch mit der Sache des Königs Ludwig unhaltbar geworden wäre. In Folge einer Verzichtleistung Balduins vom 12. November 1336, welche Papst Benedict XII. mittels Rundschreibens vom 16. December veröffentlichte (Gudenus, Cod. dipl., III. 297), übernahm endlich H. die Regierung des Erzstiftes. Sich darin zu behaupten, erschien dem Erzbischof nur möglich im Anschluß an König Ludwig, der ihn am 29. Juni 1337 anerkannte unter Verleihung von Privilegien und unter Zusicherung seines Schutzes. Mit Wärme nahm sich H. der Sache des Königs an im März 1338 bei einer Versammlung der Mainzer Suffraganbischöfe zu Speier und bei den Reichsverhandlungen zu Frankfurt, Rense und Bacharach (September 1344, Böhmer, Regesten Ludwigs des Baiern, V. 151), wofür ihn Papst Clemens VI. mit geistlichen und weltlichen Strafen bedrohte. Als H. sich weigerte, einer ergangenen Vorladung zur Rechtfertigung vor dem päpstlichen Stuhle Folge zu leisten, erklärte ihn der Papst am 7. April 1346 für excommunicirt und des Erzbisthums verlustig unter gleichzeitiger Ernennung des zwanzigjährigen Domdecanes Gerlach von Nassau zum Erzbischof von Mainz. Erst der am Festtage des „h. Thomas, den 21. December 1353 erfolgte Tod Heinrichs verschaffte Gerlach den Besitz der Gewalt. Bis dahin war das Erzstift, für welches besondere Vormünder und Pfleger bestellt wurden, der Schauplatz schwerer Kämpfe, bei denen übrigens weniger die beiden Gegenbischöfe in den Vordergrund traten, sondern für H. der gefürchtete Kriegsmann jener Tage, der Domscholast Kuno [541] von Falkenstein, und Konrad von Birkel, Propst zu Speier und Canonicus zu Mainz, für Gerlach dessen Brüder Adolph und Johann von Nassau stritten. Wiederum, wie bei dem Kampf zwischen H. und Balduin, bemühten sich die Gegner die Stadt Mainz durch Verleihung von Freiheiten für sich zu gewinnen, wobei nach dem Tode Ludwigs auch König Karl IV. sein Möglichstes aufbot. Trotz alledem hatten die Mainzer wegen Störung ihres Handels am meisten zu leiden, so daß sie endlich sich entschlossen, einen Städtetag zu berufen und dorthin den Kuno von Falkenstein und seine Gegner zu bescheiden. Wahrscheinlich kam der Erstere nicht, da ihm die Fortsetzung des Kampfes vortheilhafter schien; dagegen beeilten sich die Nassauer den Wünschen der Mainzer entgegenzukommen, wie eine Vereinbarung vom 9. December 1349 (Schaab, Städtebund, I. 298, Urkunde Nr. 157) beweist, in welcher alle von Päpsten, Kaisern und Königen ertheilten Privilegien bestätigt und weiter unter Einräumung weitgehender Rechte und Vortheile den Bürgern versprochen wurde, daß sie von ihnen geschützt werden sollten. Gab auch Kuno von Falkenstein, der, abgesehen von Mainz, die übrigen Festungen des Erzstiftes in seiner Gewalt hatte, immer noch nicht nach, so war die Sache Heinrichs, der sich in Eltville hielt, doch von da an verloren, als seine Hauptstütze, Günther von Schwarzburg, am 14. Juni 1349 gestorben war; dabei hatte das Erscheinen des sogenannten schwarzen Todes mit seinen furchtbaren Verheerungen, das Auftreten der Flagellanten, die Verfolgung der Juden, den Streit der Gegenbischöfe in den Hintergrund gedrängt. Als wieder etwas Ruhe eingetreten war, erschien Karl IV. im December 1353 in Mainz, um den Frieden zu stiften; der unerwartete Tod Heinrichs erleichterte die Verhandlungen mit Kuno, der mit einer Entschädigung von 40 000 Gulden abgefunden und später Administrator von Köln und 1368 Erzbischof von Trier wurde. Papst Urban V. gestattete nach einem halben Jahre die kirchliche Beisetzung des Erzbischofs H., „da derselbe zu Ende seines Lebens Zeichen der Reue bewiesen habe“.

Colombel, Einleitung zur Geschichte der vier Grafen von Nassau auf dem Erzstuhle von Mainz, Weilburg 1861, und derselbe, Der Kampf des Erzbischofs Gerlach von Nassau mit Heinrich von Virneburg um das Erzstift Mainz; Hennes, Erzbischöfe von Mainz, Mainz 1879, S. 195 ff.