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ADB:Heise, Heinrich August

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Artikel „Heise, Heinrich August“ von Werner von Melle in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 669, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heise,_Heinrich_August&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 00:01 Uhr UTC)
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Band 11 (1880), S. 669 (Quelle).
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Heise: Heinrich August H., Vice-Präses des Hamburger Handelsgerichtes, geb. den 5. Aug. 1792 zu Hamburg, besuchte zunächst das Johanneum und Gymnasium seiner Vaterstadt und begann dann 1811 seine juristischen Studien in Göttingen. 1812 ging er nach Heidelberg, wo sein älterer Bruder, der nachmalige Präsident des Lübecker Oberappellationsgerichtes zu jener Zeit Professor war und einen bedeutenden Einfluß auf seine juristische Ausbildung gewann. Zur Zeit der begeisterten Erhebung des deutschen Volkes im J. 1813 griff auch er zu den Waffen und nahm mit der hanseatischen Legion Theil an den Feldzügen gegen Frankreich, während er 1815 als preußischer Artillerielieutnant in Graudenz stand. Nach längerer Unterbrechung zu seinen juristischen Studien zurückgekehrt, promovirte er 1816 in Göttingen und ließ sich hierauf als Advocat in seiner Vaterstadt nieder. Als solcher erwarb er sich, begünstigt nicht nur durch das Glück, sondern vor allem durch seinen praktischen Blick, seine Beredsamkeit und seine gründliche Kenntniß aller Zweige des Rechts und insbesondere des für Hamburg so wichtigen Handelsrechts schnell eine sehr ausgebreitete Praxis. 33 Jahre hindurch widmete er dieser seine ganze Kraft und ließ sich dann im J. 1849, als er längst zu den ersten Größen der Hamburger Advocatur gehörte, bereit finden, das Amt eines Vicepräses des Handelsgerichtes zu übernehmen. Wohl konnte sich das Gericht Glück wünschen zu einem Präses, der ihm neben seiner hervorragenden Begabung die durch jahrelange Thätigkeit auf den verschiedensten Lebensgebieten gesammelte praktische Erfahrung mit Freuden zur Verfügung stellte. Gleichzeitig gab die Hamburger Bürgerschaft ihm einen Beweis ihres Vertrauens, indem sie ihn zum Mitgliede der aus 9 Delegirten bestehenden Commission erwählte, welcher die Berathung über eine Neugestaltung der Hamburger Staatsverfassung übertragen war. Leider aber war es ihm nicht vergönnt, länger als 2 Jahre eine Zierde des Hamburger Handelsgerichtes zu sein, denn er starb noch nicht 59 Jahre alt am 2. August 1851.

Hamburger Schriftstellerlexikon Bd. III p. 164. Nekrolog im Hambg. Correspondenten vom 11. Aug. 1851.