ADB:Herbst, Eduard

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Artikel „Herbst, Eduard“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 50 (1905), S. 216–217, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Herbst,_Eduard&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 12:57 Uhr UTC)
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Herbst: Eduard H., Jurist und Staatsmann, geboren zu Wien am 9. December 1820, † daselbst am 25. Juni 1892. Sohn eines Wiener Hof- und Gerichtsadvocaten, legte er alle Studien in Wien zurück, wurde daselbst 1843 Dr. jur. utr. und trat bei der Kammerprocuratur ein. Bald lenkte sich sein Sinn auf die akademische Laufbahn, für deren Erlangung er auf sein Gesuch als Supplent (Titel für die jungen Männer, welche für verhinderte Professoren, oder auch an Tagen, wo diese zu lesen keine Lust hatten, die Vorträge, Prüfungen u. s. w. hielten) an der juristischen Facultät eintrat. Im J. 1847 erhielt er die ordentliche Professur der Rechtsphilosophie und des Strafrechts an der Universität Lemberg und wurde im J. 1859 in derselben Eigenschaft nach Prag versetzt. Nachdem im J. 1861 die Verfassung gegeben war, trat er als deren begeisterter liberaler Anhänger auf, candidirte für den böhmischen Landtag in Schluckenau-Hainsbach, wurde gewählt und vertrat diesen Wahlkreis unausgesetzt bis zum Jahre 1885. Ein wunderbarer Wechsel war mit dem Manne vorgegangen, dem ich seit der Ankunft in Prag, wenn auch nicht gerade als Freund, so doch als College und durch die Annäherung unserer Familien nahe stand. Beim Abtreten des Grafen Thun legten verschiedene Professoren den Entwurf eines Abschieds- und Dankschreibens zur Unterzeichnung auf. H. trat dem in einem Antrage bezw. einer Sitzung schroff entgegen, weil darin ein Tadel gegen den Kaiser liegen könne wegen der Aufhebung des besonderen Cultus- und Unterrichtsministeriums, jedenfalls die Regierung einen Tadel darin sehen werde. Und nach Jahresfrist war plötzlich derselbe Mann, dem vorher jedes Hofdecret ein Heiligthum gewesen, ein enragirter Liberaler, Constitutioneller, Volksführer geworden. Seine Popularität wuchs ins maßlose, jede deutsche Stadt in Böhmen, selbst Dörfer verliehen ihm das Ehrenbürgerrecht, ja, wie ich im Herbst 1863, wo H. und ich mit unsern Familien in Schandau in der sog. „Sächsischen Schweiz“ weilten, selbst gesehen habe, suchte man ihm aus dem Wahlkreise auf alle Art Liebe zu bezeugen, namentlich durch Geschenke vom kleinsten bis zum großen. H. wurde vom Landtag in den Reichsrath gewählt, damit war er für das Lehramt zum großen Theil verloren, es machte ihm nach den ewigen Aufregungen auch keine Freude mehr. Als Parlamentarier hatte er durch seine Schneidigkeit, Schlagfertigkeit, Gewandtheit und Rücksichtslosigkeit großen Erfolg. Er konnte es nicht vertragen, daß neben ihm ein Anderer, vor allem nicht, daß ein College und gar ein geborener Nichtösterreicher sich hervorthat. Das zeigte sich ganz besonders, wenn der liebenswürdige Brinz einzelne Erfolge im Reichsrath erzielte, sofort war H. bei der Hand, durch Nörgelei und Drehen die Lorbeern von Brinz zu zerzausen. H. war ein scharfer Kopf, dialektisch höchst begabt, von advocatischem Verstande, besaß ein großes Gedächtniß, kannte den Wortlaut der Gesetze und der zahlreichen Hofdecrete seines Faches auswendig, Ideen, selbständige, schöpferische Gedanken aber hatte er nicht. Seine Schärfe und die anderen Eigenschaften machten ihn zum schlagfertigen Parlamentarier. Als solcher hatte er eine Reihe durchschlagender Erfolge; er gehörte zu den schärfsten Gegnern des Ausgleichs mit Ungarn. Nachdem dieser zur Thatsache geworden war, trat er als Justizminister am 30. December 1867 in das Ministerium des Fürsten Carlos Auersperg ein mit Hasner, Giskra, Brestel, Berger, Graf Potocki, Graf Taaffe, blieb nach dem Austritt der drei letztgenannten im Ministerium Hasner und schied mit diesem aus am 4. April[WS 1] 1870, auf Hasner’s Antrag wurde ihm nebst den anderen abtretenden Ministern die wirkliche Geheimerathswürde verliehen. Nicht ein bedeutendes Gesetz ist unter ihm als Minister gemacht. Nach dem Rücktritt des Fürsten Adolf Auersperg, dessen Ministerium Unger, Glaser, Frhr. de Pretis, v. Stremayr, [217] v. Lasser und v. Chlumecky angehörten, nahm der Kaiser Pretis ins Auge für die Bildung eines neuen Cabinets und berief auch H., der sich einverstanden erklärte. Es handelte sich hauptsächlich um die bosnische Frage, deren Durchführung der Kaiser verlangte. Pretis berief, wie Hasner in seinen Denkwürdigkeiten berichtet, „eine größere Zahl hervorragender Mitglieder beider Häuser, um sich über ihre Gesinnungen Klarheit zu Verschaffen, sie versicherten Pretis ihres vollkommenen persönlichen Vertrauens, verwahrten sich aber in überwiegender Mehrheit gegen weitere Opfer der bosnischen Politik; darauf hin gab Pretis die Kabinetsbildung auf.“ Nun kam das für Oesterreich unglückliche Ministerium Taaffe (12. August 1879). H. wurde mit schweren Vorwürfen belastet, als habe er zweideutig gehandelt. Hasner findet den „Vorwurf nicht ganz gerecht“, fügt aber bei: „Eine gebotene Vorsicht aber wäre es allerdings gewesen, die Zustimmung zu Pretis’ Programm sich vorzubehalten“, statt sich einfach mit dessen Berufung dem Kaiser gegenüber einverstanden zu erklären. H. gehörte seitdem zur schärfsten Opposition, verlor aber auch das volle Vertrauen seiner Partei, so daß er 1885 nicht mehr im alten Wahlbezirke, sondern in Reichenberg zum Abgeordneten gewählt wurde. Als Minister hat er keine eigenen durchschlagenden Gesetze zu Stande gebracht. In den letzten Jahren seines Lebens litt er fortwährend an der Lunge und suchte wiederholt vergeblich in Meran Genesung. Bei aller geistiger Bedeutung war H. ein theoretischer Politiker und radicaler Liberaler, als Mensch durch und durch ehrenwerth und achtbar, aber von schroffer, unliebenswürdiger Art, zu sehr Egoist, um sich wirkliche Freunde zu erwerben. Bismarck’s bekannte Aeußerung im Reichstage von den „Herbstzeitlosen“ hat gesessen und ihm viel geschadet. Dem Kaiser war er nebst Giskra am unsympathischsten wegen des vollkommenen Mangels an feinen Formen. Als ein charakteristisches Factum sei nach mündlicher Mittheilung Hasner’s ein Vorgang des Jahres 1868 erwähnt. Der Prinz Napoleon Bonaparte (Plon-Plon) war in Wien, vor dem Hofdiner wurden die Minister vorgestellt, H. vermochte auf eine dreimalige französische Ansprache desselben nur jedes Mal durch eine Verbeugung zu antworten. Man begreift, daß solche Minister dem Kaiser nicht gerade zusagten.

Energisch trat H., der ein österreichischer Patriot reinsten Wassers und Centralist war, für das Deutschthum in Oesterreich und als Gegner des Czechenthums auf. Für das weitere Deutschland hatte er nichts übrig, besuchte aber nebst Berger mit mir zusammen den ersten allgemeinen deutschen Juristentag in Berlin (1860). Für alles, was über das Alltagsleben und die praktische Jurisprudenz hinausging, Kunst, Natur und Wissenschaft, hatte er keinen Sinn.

Schriften: „Handbuch des allgemeinen österreichischen Strafrechts“ (2 Bde., Wien 1855, 2. Aufl. 1859); „Sammlung von Entscheidungen des k. k. österreichischen obersten Gerichtshofes in zweifelhaften Fragen des österreichischen Strafprozeßrechts“ (1860); „Die grundsätzlichen Entscheidungen des k. k. österr. Obergerichts“ (1853, 3. Aufl. 1858), Nachträge in Wagner’s Zeitschrift (aufgezählt bei v. Wurzbach); „Das juristische Doktorenkolleg in Prag und sein Anspruch auf die Rektorwürde. Ein Beitrag zur Kenntniß österr. Universitätszustände“ (Prag 1861).

v. Wurzbach, Lex. 8, 360.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: zweimal April