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ADB:Herquet, Lothar

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Artikel „Herquet, Lothar“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 203–204, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Herquet,_Lothar&oldid=- (Version vom 19. November 2024, 09:19 Uhr UTC)
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Herquet: Lothar H., Jurist, stammte von dem aus politischen Gründen 1668 aus der Picardie in das Fürstenthum Fulda eingewanderten George H. ab und war geboren am 30. Mai 1767 auf der dicht bei Fulda gelegenen Propstei Johannisberg, wo sein Vater Martin H. († 1802) propsteilicher Amtmann war. Nachdem er in Marburg und Fulda (das damals noch eine Universität besaß) Jurisprudenz studirt hatte, ward er unter Fürstbischof Adalbert III. 1793 Assessor bei der fürstl. Regierung zu Fulda, 1795 Hof- und Regierungsrath. Bei der Säcularisation fiel Fulda an den Erbprinzen Wilhelm von Oranien, späteren König von Holland, den schon die Ereignisse von 1806 aus seinem Besitz vertrieben. Napoleon nahm das Land, um es dem neuzubildenden Großherzogthum Frankfurt zu überweisen. Der Fürst-Primas ergriff unter dem 19. Mai 1810 Besitz und bestellte H., der 1809 zum Director des Regierungs-Justizdepartements ernannt worden war, unter dem 19. November 1810 zum Präfekten des Fürstenthums Fulda. Da die Heerstraße von Mainz nach Kassel, Berlin und Leipzig über Fulda ging, war bei den unausgesetzten Truppendurchzügen die Thätigkeit eines Präfekten eine sehr anstrengende. Der nach der Schlacht bei Leipzig einrückende russische General Tschernitscheff ließ den Präfekten verhaften und führte ihn mit nach Hanau, woselbst ihn der [204] General v. Wrede wieder in Freiheit setzen ließ: doch wurde H. noch in das Schlachtgetümmel von Hanau verwickelt. In Hanau ließ ihn ein General der Alliirten von neuem verhaften und nach Steinheim am Main schleppen. Dort wurde er erst nach mehrtägiger Haft auf Befehl des österreichischen Feldmarschalls du Fresnel entlassen. Die Wiener Congreßacte verwies das Departement Fulda an Preußen, welches wiederum unter dem 5. Febr. 1816 dasselbe als „Großherzogthum Fulda“ an Kurhessen abtrat. Die nun folgende kurhessische Regierung nahm entgegen den Verträgen H. nicht allein den größeren Theil seines Gehalts, sie wollte ihn auch nur als Regierungsrath anerkennen. Als derselbe sich gegen diese ungesetzliche Behandlung wehrte und die betreffenden Reskripte zurückwies, sah er sich schließlich genöthigt, seinen Abschied zu nehmen (1821). Der von ihm zur Wahrung seiner Rechte angerufene Bundestag erklärte sich für incompetent. H. starb auf seiner Besitzung zu Bronnzell am 7. April 1849. Die Universität Marburg hatte ihm bei Gelegenheit ihrer Jubelfeier den philosophischen und juristischen Doctortitel honoris causa verliehen. Von seinen Schriften sind zu nennen: „Die Rechte der vormals großherzogl. Frankfurtischen, von Kurhessen übernommenen Staatsdiener und Pensionäre,“ 1832 – „Die Nichtigkeitsklage in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, besonders gegen Erkenntnisse der deutschen obersten Gerichtshöfe“, 1838 (Nachtrag dazu in Zeitschr. f. Civilr. u. Proc., XVII. 305 ff.). Ferner verfaßte er eine Beschreibung der Fuldaischen Münzen (in der von J. Schneider herausgegebenen Zeitschrift Buchonia, Fulda 1824 ff.). Seine große Sammlung Fuldaer Münzen, namentlich reich an Bracteaten, wurde von dem Landgrafen Friedrich von Hessen angekauft und befindet sich auf Schloß Rumpenheim bei Hanau.

Notizen über ihn finden sich in einer nicht abgeschlossenen und nicht an die Oeffentlichkeit gelangten Druckschrift (1867) des Sohnes mit dem Titel: „Schicksale eines vormals großherzogl. Frankfurt., nachher königl. preußischen höheren Staatsbeamten seit seinem Eintritt in den Dienst der Regierung von Kurhessen und die Entscheidungen der kurhessischen Gerichte über sein Recht“, ferner im Neuen Nekrolog, Jahrgang 1849, S. 1221 Nr. 786.