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ADB:Wilhelm (König der Niederlande)

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Artikel „Wilhelm I., König der Niederlande“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 163–168, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_(K%C3%B6nig_der_Niederlande)&oldid=- (Version vom 8. Oktober 2024, 02:28 Uhr UTC)
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Wilhelm I., König der Niederlande, Großherzog von Luxemburg, der älteste Sohn des Prinzen Wilhelm V. von Oranien und der Prinzessin Wilhelmine von Preußen, wurde am 24. August 1772 im Haag geboren. Eine ausgezeichnete von hervorragenden Gelehrten geleitete Erziehung befähigte ihn, bei seiner Volljährigkeit im J. 1790 eine Stelle im Staatsrath der Republik und den Rang eines Generals der Infanterie, nicht nur dem Namen nach, einzunehmen. Im nächsten Jahre heirathete er seine Cousine, die Prinzessin Friederike Louise Wilhelmine von Preußen, eine Tochter des Königs Friedrich Wilhelm II. Enge Bande verknüpften also die Häuser Hohenzollern und Oranien. W. wurde ein Schwager Friedrich Wilhelm III., dem er in seiner Auffassung der Regentenpflichten öfters ähnlich sieht, wenn er auch weit mehr wie dieser auf dem Boden der Aufklärung stand und in gewisser Hinsicht sich Joseph II. zum Vorbild genommen zu haben scheint. Der 1792 ausbrechende Krieg mit Frankreich führte den noch nicht Einundzwanzigjährigen an die Spitze der niederländischen Armee, denn der unkriegerische Wilhelm V. überließ seinem Erbprinzen, wie Wilhelm’s officieller Titel lautete, die Stelle, welche er selber als Generalcapitän auszufüllen hatte. Im Verein mit seinem militärisch höchst begabten jüngeren Bruder Friedrich, der 1798 als österreichischer Feldzeugmeister und Oberbefehlshaber in Italien starb, führte W. die 16 000 Mann, welche die Republik zum Coalitionsheer in Belgien stoßen ließ, nach Flandern, und, wenn ihm auch keine hervorragenden Thaten in dem Feldzug des Jahres 1793 gelangen, so wurde doch unter seiner Leitung die Belagerung von Landrecies zu einem befriedigenden Schluß geführt. Entweder weil man mit seinen Leistungen zufrieden war oder seiner hohen Stellung wegen wurde ihm dann (Frühjahr 1794) die Vertheidigung der Sambre gegen Jourdan anvertraut und es gelang ihm zuerst, letzteren mehr als einmal zum Rückzug zu zwingen. Doch dies verhinderte nicht die schließliche Niederlage bei Fleurus und W. wurde gezwungen, die Engländer auf ihrem Rückzug nach dem Gebiet der Republik zu begleiten. Die nächsten Monate wurden mit vergeblichen Versuchen, den Franzosen den Einzug in dieselbe zu verwehren, zugebracht. Zuletzt sah sich auch W. gezwungen, das stark zusammengeschmolzene und demoralisirte Heer zu verlassen und nach Haag und von dort im Januar 1795 in Begleitung seines Vaters nach England zu flüchten. Ein weit energischerer Charakter als der schlaffe Wilhelm V. (war er ja ein Sohn der [164] Hohenzollerin Wilhelmine) trat W. von jetzt an factisch an die Spitze der oranischen Emigration und ließ keine Gelegenheit unversucht, sich die Rückkehr zu erzwingen. Die traurige Rolle des Prätendenten, der in der Nachhut einer alliirten Armee den Boden des eigenen Landes betritt und vergebens einen Funken Begeisterung für seine Sache bei den Einwohnern zu entzünden sucht, blieb ihm nicht erspart, als er 1799 den anglo-russischen Zug nach Nordholland mitmachte. Er sah, daß fürs erste seine Erwartungen gescheitert waren und wandte sich jetzt anderen Aussichten zu. Konnte er die Republik nicht mehr gewinnen, so meinte er wenigstens Schadenersatz dafür fordern zu können und schon 1796 bemühte er sich bei der preußischen Regierung, ihm denselben irgendwo durch Anweisung deutscher Länder zu erwirken. Er hoffte bei der schon damals vorausgesehenen Säcularisation, denn bei dem gewissen Verlust des linken Rheinufers war dieselbe kaum zü vermeiden, die Stifter Würzburg und Bamberg zu erwerben. Doch schlugen die Unterhandlungen fehl und W. mußte sich vorläufig mit dem Antheil an den alten nassauischen Besitzungen begnügen, welche der Dillenburg-Diez’schen Linie zugefallen waren. Er lebte meistens in Berlin und widmete sich eingehend der Verwaltung seiner schlesischen Güter. Der Friede von Luneville aber weckte neue Hoffnungen. Die Verwandtschaft mit Preußen, die Fürsprache Englands sicherten damals den Oraniern einen Ersatz für die verlorenen Würden und Güter zu, welche auch die soeben in der batavischen Republik ans Ruder gelangte gemäßigte Partei, welche theilweise alte Anhänger des Hauses Oranien umfaßte, nicht zu verweigern gesonnen war. Allein es galt in erster Reihe Bonaparte zu bestimmen, und W. stand nicht an, dazu als Vertreter seines Vaters nach Paris zu reisen. Denn der Vater erklärte zwar nie und nimmer anderen Mitständen geraubtes Gut annehmen zu können, allein er ermächtigte darum nicht weniger den Sohn, es in seinem Namen zu thun. Und W., der, wie es scheint alle Hoffnung auf die Niederlande aufgegeben hatte und nichts sehnlicher wünschte, als eine Rolle als Fürst oder Landesherr zu spielen, und zwar nicht als der Besitzer einiger kleinen, wenn auch gefürsteten reichesgräflichen Länder, sondern als der Fürst eines anständigen deutschen Mittelstaats, wie damals mehrere geschaffen wurden, erfüllte seine Mission in einer auch die Franzosen und Bonaparte befriedigenden Weise. Im Februar des Jahres 1802 stellte sich der „Graf von Dietz“ dem Beherrscher Frankreichs und Besieger Europas vor. Dem Namen Oranien wurde die Schande erspart am französischen Consularhofe genannt zu werden. W. scheint während seines Aufenthalts nichts unversucht gelassen zu haben, die dortigen Machthaber zu gewinnen, selbst nicht eine Rührungsscene, welcher, wie einer seiner Bewunderer, der Professor Münch, erzählte, auch Bonaparte seine Sympathie nicht versagte. Derselbe erzählt auch mit einem gewissen Stolz, W. habe sich den Pariser Verhältnissen recht gut anzupassen gewußt und nirgends durch einen den Umständen nicht entsprechenden Stolz, wie andere seiner zu gleichen Zwecken dort verweilenden Standesgenossen Anstoß gegeben. Freilich hatte er immer etwas Bürgerliches an sich. Ceremoniell und Etiquette waren ihm verhaßt, er wollte weniger den Schein als das Wesen der Herrschaft. Auch als er König war, liebte er es, ganz so wie Louis Philipp mit dem Regenschirm, als einfacher Bürger, im schwarzen Frack und runden Hut durch die Straßen seiner Residenz und zum sonntäglichen Gottesdienst zu gehen, und ein anderer seiner Bewunderer, der nassauische Rath Arnoldi, der ihm in Paris zur Seite stand, erzählt, wie er seine Beamten in aller Frühe, wenn Wichtiges zu thun war, in ihren Wohnungen besuchte und sich nicht genirte, sich an ihrem Bette mit ihnen darüber zu unterhalten. Freilich, auch Joseph II. liebte es so bürgerlich aufzutreten. Das lag in den Gewohnheiten der gekrönten Philosophen.

[165] Drei Monate nach seiner Ankunft wurde seine Mühe belohnt. Der zwischen Preußen und Frankreich am 24. Mai des Jahres 1802 abgeschlossene Vertrag sprach dem Prinzen von Oranien-Nassau als Ersatz für die verlorenen Aemter, Würden und Besitzungen in der batavischen Republik und am linken Rheinufer die gefürstete Abtei Fulda, die Abteien Corvey und Weingarten, die Reichsstadt Dortmund, Isny und Buchhorn zu. An Stelle der beiden letzteren wurden später einige andere Abteien gestellt. Dazu sollte ihm die batavische Republik fünf Millionen Gulden auszahlen. Die letzte Bedingung ist jedoch nie erfüllt worden: die Herrschaft über die neuerworbenen Länder dagegen hat W. bald an seines Vaters Stelle, der sie ihm förmlich übertragen hatte unter Hinweis auf seine Abneigung geraubtes Gut von Mitständen zu erhalten. Seine Residenz nahm er in Fulda, wo dann eine äußerst sparsame und peinlich genaue Verwaltung das schlaffe Krummstabregiment ersetzte. Es war eigenthümlich, daß ein streng protestantischer, dazu in allen Begriffen der Aufklärung erzogener Fürst, der, wie sein Vater alles selbst thun wollte, aber dazu weit besser beanlagt war, ein unermüdlicher Arbeiter, der nichts von Prunk und Hofstaat wissen und alles für jedoch nichts durch das Volk geschehen lassen wollte, einer so stockkatholischen Bevölkerung vorgesetzt war, wie der der alten Stiftung des Bonifacius, dem classischen Boden des Ultramontanismus. Und natürlicher Weise fehlte es nicht an Reibungen zwischen der aufgeklärten Regierung und der Geistlichkeit und den unteren Classen, namentlich als Duldung und Gleichstellung der Bekenntnisse und Laienunterricht eingeführt wurden. Doch waren selbst die Geistlichkeit und sogar die depossedirten Aebte selber nicht unzufrieden mit dem neuen Regiment, welches den Privatbesitz der Stifter scharf von den öffentlichen Domänen schied und so emsig für die Handhabung des Rechtes sorgte. Allein es war W. nicht vergönnt seine Herrschaft Wurzel fassen zu sehen. Der Tod des Vaters hatte ihm eben die völlige Herrschaft über den alten und neuen Ländercomplex verschafft, als der Rheinbund errichtet wurde. Wol weil er zu enge mit Preußen verbunden war und vielleicht auch aus anderen Ursachen hatte W. seinen Beitritt verweigert. Bei der Publicirung der Rheinbundacte wurden denn auch seine nassauischen Länder den Usinger und Weilburger Vettern zugesprochen[1], wofür ihm Entschädigung in Hessen oder Franken zugesagt wurde. Als er aber seine Stelle in der preußischen Armee nicht aufgab, wurden seine sämmtlichen Länder confiscirt. Der König von Württemberg erhielt Weingarten, Fulda wurde als Lockspeise dem Kurfürsten von Hessen vorbehalten. W. hatte sich vor Anfang des Kriegs nach Berlin begeben und wie natürlich war, vom Kriege abgerathen. Doch als Schwager des Königs konnte er ein Commando in der Armee nicht abschlagen und ihm wurde die Führung einer der Divisionen des braunschweigischen Heerkörpers anvertraut, an deren Spitze er der Schlacht bei Auerstädt beiwohnte, wo, wie einer seiner Lobredner sagt, er die Fehler der anderen nicht gutmachen konnte. Inwieweit er dies versucht hat, ist leider nicht bekannt geworden. Zusammen mit dem alten verwundeten Feldmarschall Möllendorff rettete W. einen nicht unbeträchtlichen Truppentheil nach Erfurt, wo er am 16. die Reihe der schmählichen Capitulationen eröffnete. Freilich, es hieß er habe sie im Auftrag seines Vorgesetzten, des Feldmarschalls unterschrieben! Doch seiner Strafe entging er nicht. Vergebens versuchte er durch klägliches Flehen zu Napoleon sich wenigstens Fulda zu erhalten. Der brauchte ihm gegenüber keine Rücksichten mehr. Er mochte froh sein, daß sein Privatbesitz in Schlesien nicht confiscirt wurde, wie es mit seinen sonstigen Gütern geschah. Nur König Max Joseph von Baiern respectirte sein Recht, die anderen, der Großherzog von Berg voran, auch die nassauischen Verwandten belegten den Privatbesitz ebenso gut mit Beschlag wie die Domänen. Auch der Friede zu Tilsit brachte ihm, zu [166] seiner bitteren Enttäuschung, denn er hatte, freilich nicht er allein, auf die Freundschaft des Kaisers Alexander gebaut, nur eine geringe Geldentschädigung. Kein Wunder, daß er sich von jetzt an den Gegnern Napoleons anschloß, den ältesten Sohn zur weiteren Ausbildung nach England schickte, und selbst im J. 1809 sich Oesterreich zuwandte, wo er, freilich ohne actives Commando als Feldzeugmeister sich ins Hauptquartier des Erzherzogs Karl begab, mit dem er seit dem Feldzug des Jahres 1793/94 bekannt war, und auch der Schlacht bei Wagram beiwohnte. Das Jahr 1813 erweckte, wie es scheint, weder bei ihm, noch bei seinen Anhängern in Holland, zu welchen seit der Einverleibung des Jahres 1810 im Stillen gewiß neun Zehntel der dortigen Bevölkerung gerechnet wurden, Hoffnungen, denn es war nur allzusehr bekannt, wie sehr die Alliirten bereit waren, Napoleon eine goldne Brücke zum Frieden zu bauen. Doch ließ es der damals in Wilhelm’s Dienst getretene Hans v. Gagern nicht an Versuchen fehlen, demselben eine Stellung in Europa zu sichern. Erst nach der Schlacht bei Leipzig wurde das anders, es entstanden Verbindungen mit den Orangisten in Holland und so fand ihn der Aufstand der Holländer im folgenden November nicht unvorbereitet. Mit kluger Berechnung und wol im Einverständniß mit ihm hatten Hogendorp und die anderen Führer desselben eingesehen, man müsse einen Aufstand wagen, um nicht verpflichtet zu sein, allen Fügungen der Alliirten zu gehorchen und um denselben durch eine gewisse moralische Verpflichtung die Anerkennung der Unabhängigkeit abzuzwingen. Ebensowol begriffen sie und W., er müsse nicht als der Statthalter Wilhelm VI. zurückkehren, sondern als der souveräne Fürst des Landes, Wilhelm I. Nur einmal in einer ersten Proclamation wurde jener Name genannt. Bald galt er nur als Wilhelm I. Nur so könne der alte Parteihader begraben bleiben. Und so ist es geschehen. Am 19. November landete der eilig aus England herbeigerufene W. in Scheveningen unter dem Jubel der Bevölkerung. Vierzehn Tage später hielt er seinen Einzug in Amsterdam. Gleich ergriff er mit fester Hand die Zügel der Regierung. Demokraten und Aristokraten, alte antistatthalterische Regenten und Orangisten, ehemalige begeisterte Jacobiner und treue Diener des Königs Ludwig Bonaparte und selbst Napoleon’s umgaben ihn. Doch es ist bezeichnend, daß zuletzt der Mann seines Vertrauens nicht das Haupt der Orangisten Hogendorp war, der mit unerschütterlicher Beharrlichkeit jeder anderen Regierung seinen Dienst und selbst den Treueid verweigerte und in seiner Einsamkeit die Grundlagen der neuen Verfassung der Republik mit dem Prinzen als Souverän ausgearbeitet hatte, sondern der in Napoleon’s Schule ausgebildete Jurist van Manen. Dem hatte W. in dem Verfassungsausschuß eine Stelle angewiesen und dessen Ansichten sind in der niederländischen Verfassung des Jahres 1814 am meisten verwirklicht. Am 14. März 1814 hat W. dieselbe beschworen. Seit seiner Rückkehr in die Heimath schien W. eben so sehr vom Glück begünstigt zu sein, wie er vorher vom Unglück verfolgt wurde. Während ein ganzes Volk ihm einstimmig als seinem Fürsten zujubelte und ihm eine in vieler Hinsicht ziemlich unbeschränkte Herrschaft antrug, wurde er von den europäischen Mächten ohne Widerrede anerkannt und augenblicklich als ein Gleichberechtigter aufgenommen. Und während andere Fürsten um Vergrößerung ihrer Gebiete betteln mußten, wurde ihm Belgien sozusagen aufgedrängt, während die niederländischen Colonieen mit wenigen Ausnahmen zurückgegeben wurden. Doch dies befriedigte die schon 1802 und 1803 bewiesene unersättliche Ländergier Wilhelm’s nicht. Er hoffte durch Englands Schutz mehr zu erhalten, eine neue niederrheinische, lothringische oder burgundische Monarchie. Nur das schien ihm eine Entschädigung des Verlusts seiner nassauischen Erbländer und der 1806 [167] verlorenen Fulda-Corvey’schen Ländercomplexe. So hat denn auch sein Generalbevollmächtigter, Hans von Gagern, auf dem Wiener Congreß eine sehr eigenthümliche Rolle gespielt, bei welcher die Befriedigung von Wilhelm’s Wünschen in erster Reihe in Betracht kam. Es ist glücklicher Weise nichts von allem zu Stande gekommen, nur die Errichtung des luxemburgischen Großherzogthums, jenes Zwitterstaats, der nicht deutsch, nicht niederländisch und nicht französisch war – und doch kaum luxemburgisch sein konnte, der zugleich eine Provinz des neuerrichteten Königreichs der Niederlande und ein Mitglied des deutschen Bundes war. W. mußte sich fügen und widmete sich von jetzt an bloß seinem Lande. Und als Regent hat er gezeigt was er werth war. Freilich den constitutionellen Formen paßte er sich nicht immer an, er war und blieb ein Fürst der Aufklärungsperiode. Seine Minister sollten nur seine Diener sein, die besten trieb er aus ihren Stellen, weil sie zu selbständig waren; der alte Bonapartist van Manen blieb der Mann seines Herzens. Doch als pflichttreuer, unermüdlich arbeitender Regent, der alles selbst machen, alles selbst überwachen wollte, suchte er seines Gleichen. Und den Holländern genügte dies. Die hatten die Politik so recht satt und waren froh, daß ein König sie der Mühe des Mitregierens entheben wollte. Doch den Belgiern war dieses Regiment bald zuwider. Ihnen galt er als der Holländer, der von den Mächten als König eingesetzte Fremdling, den Meisten dazu als Ketzer. Seine Sorge für das materielle Wohlergehen des Landes, so sehr es dem Volke zu Gute kam, wurde nur von wenigen geschätzt, die um die Erziehung, namentlich der Geistlichkeit, in der er als ein rechter Aufklärer eine Dienerin des Staats sah, war ihnen von ganzem Herzen zuwider. Sie waren ihm feindlich entweder weil sie Clericale oder weil sie moderne Liberale waren, während die Holländer ihn verehrten als den richtigen Landsmann, der Alles für sein Land that, und schon weil er ein Oranier war, ihn vergötterten. Doch es ist hier nicht der Ort die Regierung Wilhelm’s als Königs der Niederlande zu schildern. Der August des Jahres 1830 machte seinem Reiche ein Ende. W. blieb König von Holland allein. Doch er war der letzte Mann sich einem revolutionären Factum zu fügen. Derselbe Starrsinn, der ihn schon so oft geschädigt, der ihn in den Jahren vor und gleich nach der Revolution immer zu spät handeln ließ, als es galt den Gegner zu gewinnen, hinderte ihn jetzt die Thatsachen anzuerkennen. Zuerst haben die Holländer ihn darin bewundert, doch als die Jahre vergingen und der König sich immer weigerte sich dem ausgesprochenen Willen der Mächte zu fügen, weil selbst Rußland keinen Krieg um seinetwillen anfangen wollte, und so der Druck der Kriegsbereitschaft ohne irgend welchen Nutzen das Land fortwährend belästigte, wandten auch sie sich von ihm ab und der einst Vergötterte büßte seine ganze Popularität ein. Endlich, im J. 1839 gab er nach und nahm die Bedingungen der Mächte an. Dem Deutschen Bunde wurde als Ersatz für die an Belgien verlorene größere Hälfte Luxemburgs das neuerrichtete Herzogthum Limburg, das zugleich niederländische Provinz blieb, zugetheilt, und W. blieben seine zwei Stimmen in dem Frankfurter Areopag. Doch es war zu spät um die niederländische Nation, in der sich auch zuletzt die modernen Ideen zu regen begannen, zu befriedigen. W. begriff, daß es so nicht weiter gehen konnte. Nach seiner Auffassung weiter zu regieren war unmöglich, aber ebenso unmöglich war es ihm anders zu regieren. Dazu war er im Begriff etwas zu thun, was damals kein protestantischer Holländer billigen konnte. Er war Wittwer, und er wollte mit einer belgischen Dame, die dazu katholisch war, der Gräfin d’Oultremont, eine morganatische Heirath eingehen. Da entschloß er sich die Krone niederzulegen. Am 7. October 1840 entsagte er förmlich dem Throne, den er seinem ältesten Sohn, dem ihm sehr unähnlichen Prinzen von Oranien [168] überließ. Dann siedelte er unter dem Namen eines Grafen von Nassau nach Berlin über, wo er am 12. December 1843 im Alter von 72 Jahren starb. Die Niederländer hatten ihm seinen Starrsinn längst vergeben. Der Edelmuth, mit welchem er aus der Fremde mit einem guten Theil seines riesigen Privatvermögens der Finanznoth des Landes abzuhelfen sich bemüht hatte, hatte ihm die Herzen wieder zugewandt, und mit aufrichtiger Theilnahme des Volkes wurde er in Delft bei seinen Ahnen beigesetzt. Ein merkwürdiger Fürst, ein fähiger Regent, doch einer der eher ins 18. als ins 19. Jahrhundert paßte, wurde ins Grab gelegt.

Wilhelm’s Geschichte muß noch geschrieben werden. Es gibt zwar eine umfangreiche Litteratur, welche sich mit ihm beschäftigt, doch außer den Schmähschriften seiner belgischen Zeitgenossen, deren Nachkommen jetzt freilich ganz anders über ihn urtheilen, giebt es nur Biographieen in der Form von Lobreden. Ueber sein Wirken als deutscher Fürst, vgl. Münch, König Wilhelm I. der Niederlande in den Jahrbüchern der Geschichte 1832, Bd. I. – Arnoldi, Wilhelm I. i. d. Zeitgenossen, Bd. II. (1818), auch ins Holländische übersetzt. – Münch, Versuch einer Geschichte König Wilhelms I. der Niederlande in den Allgemeinen politischen Annalen 1830 und natürlich Gagern’s Mein Antheil an der Politik. – Gervinus (Geschichte des 19. Jahrh.) war als liberaler Doctrinär kaum in der Lage, einem Fürsten wie W. 1815–30 war, gerecht zu werden. Eher haben dies noch die Belgier de Gerlahe, Nothomb und Juste gethan.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 165. Z. 23 v. u. l.: „Bei der Publicirung der Rheinbundsacte wurden seine nassauischen Länder zum größten Theile zu dem neu gegründeten Großherzogthum Berg geschlagen, während die Grafschaft Diez und der oranische Antheil an mehreren, theils mit Trier, theils mit Nassau-Weilburg gemeinsam innegehabten Besitzungen den Usinger Vettern zugesprochen wurde.“ Vgl. Weidenbach, Nassauische Territorien …, in: Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung, Bd. X. [Bd. 55, S. 894 f.]