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ADB:Herxheimer, Bernhard

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Artikel „Herxheimer, Bernhard“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 257–258, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Herxheimer,_Bernhard&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 07:12 Uhr UTC)
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Herxheimer: Bernhard H. (Hergsheimer, Hexamer, Hexhamer), theologischer Schriftsteller um die Mitte des 16. Jahrhunderts. Ueber die äußeren Lebensverhältnisse des Mannes geben weder gedruckte, noch ungedruckte Quellen genügenden Ausschluß und auch die Rathsprotokolle der beiden pfälzischen Städte Landau und Edenkoben, in denen H. lebte und wirkte, gewähren, die ersteren nur nothdürftige, die letzteren um deswillen gar keine Nachricht, weil sie für diese Zeitperiode gänzlich fehlen. Nach den Verhandlungen des Landauer Rathes (Rathsprotokolle verhandelt von Ostern bis Sonntag Misericord. 1554) war H. ein Landauer Bürger, der kurz zuvor ein Büchlein „Das Fastnachtsküchlein“ [258] verfaßt und hatte drucken lassen, in welchem kirchliche und religiöse Gegenstände besprochen und kritisirt wurden. Als hiervon dem Rathe Anzeige erstattet wurde, bedeutete dieser nach stürmischen Verhandlungen, nicht blos, weil das Buch ohne Vorwissen seiner eigentlichen Obrigkeit gedruckt worden, sondern auch weil es „für sich selbst nit zu loben“ den Verfasser, daß er innerhalb 14 Tagen, als seiner Bürgerschaft verlustig, mit Frau und Kindern die Stadt räumen und „seinen Pfenning anderswo suchen“ müsse, welches Urtheil denn auch zum Vollzuge kam. H. zog nun nach dem nur zwei Stunden entfernten, unter kurpfälzischer Hoheit stehenden Edenkoben, wo er, wie er selbst auf dem Titel einer zweiten von ihm verfaßten Schrift angibt, als „abgesetzter Pfarrdiener vnd Schulmaister“ lebte. Seine Absetzung erfolgte 1559 durch Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz und zwar, weil ihn der fanatische Generalsuperintendent Tilman Heßhus Zwinglischer, ja Schwenkfeld’scher Grundsätze beschuldigte, zu denen er in seinen beiden Schriften sich bekannt habe, und ganz besonders, weil H. in dem Artikel vom Abendmahle von der allgemeinen Lehre abweiche. Ob er, wie es den Anschein hat (wenigstens nennt ihn D. L. Wundt, Grundriß der pfälz. Kirchengesch., S. 42, einen „gelehrten Schuldiener“) eine wissenschaftliche Bildung genossen, bleibt dahingestellt, und eben so, ob aus dem Worte „Pfarrdiener“ zu schließen, daß er wirklicher Pfarrer oder nur ein untergeordneter Bediensteter des damaligen Geistlichen gewesen sei. Wann er gestorben, ist völlig unbekannt. Seine erste in der üblichen Reimart des 16. Jahrhunderts verfaßte und in zwei verschiedenen Ausgaben erschienene Schrift führt, die eine den Titel: „Faßnachtsküchlin oder Warnungsbüchlein durch Bernhart H.“, die andere (Fr. Butsch’ Antiq.-Catal. (1879), CXXXVI. N. 186), „Fasnachtküchlin. Bekandnus der Warheyt …“ und wo der Verfasser „B. Hergsheimer“ heißt, beide o. O. u. J. und in Reimen, und behandelt, wie auch seine zweite, lediglich kirchlich-dogmatische Gegenstände. Den von ihm gewählten Titel rechtfertigt er in den zwei ersten Zeilen „Die Faßnacht mich verursacht hat – Darinn man lebt als wer kein Gott“. Ueber solch alberne und seltsame Büchertitel des 16. und 17. Jahrhunderts vgl. G. Trinkaus, De ineptis libr. titulis; Biedermann, De insolentia titul., und Christgau, Comm. hist. lit. de Mammotrecto. Auch ist mit Herxheimer’s erster Schrift nicht zu verwechseln eine gleichbetitelte, 1619 zu Straßburg erschienene, witzige Spottschrift „Faßnachtküchlein“ des Oseas Schadaeus; vgl. Röhrich, Mittheil. a. d. Gesch. d. evangel. Kirche des Elsasses, II. 203–204. Die zweite Schrift Herxheimer’s in Prosa ist betitelt: „Bekandtnuß christl. glaubens“, o. O. u. J. und bespricht in 32 Artikeln u. a. daß Gott in allen Sekten seine Kinder habe, es gebe einen zweifachen Glauben, einen Schrift- und einen Geistglauben, die Sacramente seien bloße Zeichen etc.

G. Lehmann, Gesch. d. Reichsstadt Landau in d. Pfalz, S. 146–147. Struve, Pfälz. Kirchengesch., S. 66–67. Altinger, Histor. eccl. Palat., S. 173. Sahlig, Histor. d. Augsb. Confession, III. 441–460. Häusser, Gesch. d. rhein. Pfalz, II. 11. Goedeke, Gr., I. 283. Weller, Repertor., II. 355. Unschuld. Nachr. 1702, S. 181–183. Remling, Gesch. d. Klosters Heilsbruck bei Edenkoben, S. 65.