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ADB:Hilarius von Leitmeritz

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Artikel „Hilarius von Leitmeritz“ von Franz Stanonik in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 393–394, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hilarius_von_Leitmeritz&oldid=- (Version vom 27. November 2024, 08:15 Uhr UTC)
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Hilarius von Leitmeritz wurde in der genannten Stadt im J. 1413 geb. Den ersten Unterricht erhielt er in seiner Vaterstadt, die weitere Ausbildung an der Prager Hochschule, wo er 1447 zum Baccalaureus, 1451 zum Magister der freien Künste promovirt wurde und als solcher Vorlesungen hielt. 1453 wurde er Mitglied des Domcapitels und Dechant des Allerheiligencapitels. 1455 finden wir ihn noch in seiner früheren Stellung an der Universität. Hierauf, wie es scheint, machte er eine Reise nach Italien, um die Priesterweihe zu empfangen und seine theologischen Studien zu vollenden. Zu Bologna erlangte er das Doctorat des canonischen Rechtes. Da er inzwischen aus einem gemäßigten Utraquisten ein entschiedener Katholik geworden war, so fand er nach seiner Rückkehr keinen Platz mehr an der Universität. Die Mehrheit hatte hier 1458 und 59 alte Beschlüsse zu Gunsten des Utraquismus erneuert, welche die Stellung der katholischen Magister unerträglich machten. Dagegen wählte das Domcapitel nach dem Tode des Nicolaus v. Krumau (December 1461) ihn neben Johann v. Krumau zum provisorischen Administrator der Erzdiöcese und im Februar 1462 zum Dechant des Domcapitels. Am 11. April 1462 erfolgte die päpstliche Ernennung des H. zum Administrator. Während der noch in demselben Jahre ausgebrochenen Mißhelligkeiten zwischen dem Papste und dem Könige Georg Podiebrad hielt H. treu zum Papste, wußte jedoch Jahre lang einem offenen Bruche mit dem Könige auszuweichen. Noch im Februar 1465 bekämpfte er gemeinschaftlich mit seinem Freunde Dr. Krzizanowsky in einer fünftägigen Disputation vor dem Könige und den Ständen den Rokycana, das geistige Haupt der Utraquisten. In dieser Zeit entfaltete H. auch eine rege litterarische Thätigkeit. Er schrieb die Acten der erwähnten Disputation nieder (abgedruckt in Canisii lection. antiq. ed. Basnage IV. 753–78 und zu Prag 1775 von Ad. Voigt), veröffentlichte dann gegen die von Rokycana gegebene Darstellung der Disputation den „Tractatus contra perfidiam aliquorum Bohemorum“ (gedruckt zu Straßburg 1485), dann bald nach einander zwei böhmische Tractate gegen Rokycana, und einen dritten unter dem Titel: „Arcus gehennalis“, ferner gegen W. Koranda einen Tractat über die Communion, der mit den Worten beginnt: „Argute, augur, quaeris“. Als hierauf Papst Paul II. den König Georg nach langen fruchtlosen Unterhandlungen bannte und dessen Unterthanen vom Eide der Treue entband, der König aber in Gegenwart der katholischen Standesherren und der höheren Geistlichkeit feierlich an ein allgemeines Concil appellirte, hatte H. den Muth, im Namen der Katholiken gegen diese Berufung als eine Leugnung der päpstlichen Autorität eben so feierlich Protest zu erheben (14. April 1467). Darauf verließ er, das Schlimmste fürchtend, mit dem größeren Theile des Domcapitels, Prag und begab sich nach Pilsen. Diese Stadt war von jeher eine Stütze der katholischen Sache in Böhmen gewesen und so benutzte H. die Jahresfeier am 9. Mai zum Andenken der Aufhebung der Belagerung durch [394] die Hussiten, um ihr eine Lobrede zu halten und sie zum treuen Ausharren im Kampfe gegen die Häresie und den „ehemaligen“ König Georg zu ermuntern („Sermo ad senatum populumque Plznensem ed. Millauer“, Prag 1820). In dem nun folgenden Kriege des katholischen „Grünberger Bundes“, der sich allmählig zu einer größeren „katholischen Liga“ erweiterte, fiel dem H. eine neue, ungewohnte Aufgabe zu: er war anfangs factischer, seit dem 20. Juli 1467 förmlich ernannter Bevollmächtigter des päpstlichen Legaten für Böhmen. Es handelte sich vor allem darum, eine Anzahl katholischer Prälaten, Herren und Städte, die sich zur Absage vom Könige nicht sogleich entschließen konnten, wenigstens zu dieser Absage, wo nicht zur directen Theilnahme am Kampfe der katholischen Liga zu bewegen. Er verschickte an sie eine zu diesem Zweck abgefaßte Abhandlung, worin er die bis dahin allgemein angenommenen (einst selbst vom Hohenstaufen Friedrich II. sanctionirten) staatsrechtlichen Anschauungen aus den Zeiten Innocenz’ III. her über das Strafrecht des Papstes gegen häretische Fürsten entwickelte und begründete (4. Mai 1467). Diese Belehrung scheint aber wenig gefruchtet zu haben. Er verhängte daher gegen die Ungehorsamen selbst kirchliche Censuren. Noch im gleichen Jahre reiste H. mit Aufträgen der katholischen Liga zum deutschen Reichstage nach Nürnberg und im December in gleicher Sendung nach Rom, um neue Hülfe zu suchen und über die säumigen Aebte, Herren und Städte Klage zu führen. Der Erfolg war die Gewinnung des ungarischen Königs Mathias Corvinus für den Kampf, eine neue Strafbulle gegen den König Georg und ein Aufruf zum Kreuzzuge gegen ihn (19. April 1468). Hierauf verließ H. Rom im Gefolge des päpstlichen Legaten Rovarella, publicirte schon von Graz aus die Kreuzbulle und eilte dann über Trebitsch in Mähren, wo der König von Ungarn damals lagerte, nach Pilsen zurück, wo er, am 22. August 1468 noch zum Generalcommissarius in Sachen des Glaubens für Böhmen ernannt, am 31. Decbr. 1468 (angeblich an Gift) starb. Doch wird von Anderen Budweis als Ort seines Todes angegeben; auch ist der Tag nicht ganz sicher.

Vgl. Frind, Kirchengesch. Böhmens, IV. 56 ff. Jos. Jireček, Rukovět k dějinám liter. české (Handb. zur Gesch. der böhm. Litter.), I. 241 ff. Rieger, Slovník nauěn. (Convers.-Lex.), III. 787. Adauct Voigt, Acta litt. Bohem. II. 136 ff., 163 ff. Balbini Bohemia docta, ed. Ungar. II. 162. Palacky, Gesch. von Böhmen, IV. 1. 437; IV. 2. 252, 335, 450 ff., 488.