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ADB:Hingenau, Otto Freiherr von

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Artikel „Hingenau, Otto Bernhard Freiherr von“ von Wilhelm von Gümbel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 459–460, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hingenau,_Otto_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 13:12 Uhr UTC)
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Hingenau: Otto Bernhard Freiherr v. H., berühmter Montanist und österreichischer Bergrechtslehrer, geb. am 19. December 1818 zu Triest, verlebte nach dem frühen Tode seines Vaters seine Jugendzeit bei seinem Großvater, dem Gubernial-Präsidenten, Bernh. Gottlieb Freih. v. H. in Linz und dann zu Graz, an dessen Gymnasium derselbe seine wissenschaftliche Ausbildung begann. Er vollendete dieselbe mit Einschluß der Rechtswissenschaft in der k. k. Theresianischen Ritterakademie und bezog sodann aus Vorliebe für Naturwissenschaft 1841 auf drei Jahre die Bergakademie in Schemnitz. Zahlreiche Reisen in die verschiedenen Bergwerksdistrikte Ungarns reiften seine technischen Kenntnisse und lieferten ihm den Stoff zu einem anziehenden Roman, „Bergmann“, 2 Bde., Pest 1844, in dem er besonders den Beruf des Bergmanns mit vielem Geschicke behandelte. 1844 trat H. zu Kuttenberg als Bergpraktikant in den Staatsdienst, siedelte aber schon im folgenden Jahre an das Bergoberamt und Berggericht in Leoben über. Hier war es der Einfluß des damaligen Amtsvorstandes, des späteren Sectionschefs im Finanzministerium, K. v. Scheuchenstuel, welcher ihn hauptsächlich dem Studium und der wissenschaftlichen Behandlung des Bergrechtes zuführte. Mehrere Aufsätze über staatswissenschaftliche Verhältnisse des Bergbaues und nationalökonomische Gegenstände erschienen damals in Kudler’s Zeitschr. f. Rechts- und Staatswissenschaft und legten den Grund zu einem selbständigen größeren Werke, das unter dem Titel: „Beiträge zur staatswissenschaftlichen Behandlung der Montanindustrie“ in einer ersten Abtheilung: „Bergwirthschaftslehre“, Brünn 1849, erschienen ist. H. war inzwischen nach einer Verwendung in der berggerichtlichten Abtheilung der Hofkammer für Münz- und Bergwesen erst als Berggerichtssubstitut und vom April 1850 an als Berghauptmann nach Brünn berufen worden und entfaltete nun hier eine umfassende Thätigkeit auf praktischem und wissenschaftlichem Felde. Das am 25. Septbr. 1850 in Brünn abgehaltene Wernerfest gab Veranlassung zu der im J. 1851 erfolgten Gründung eines Vereins behufs geologischer Durchforschung von Mähren und Schlesien, an dem H. sich lebhaft betheiligte und in dessen Auftrag er 1852 eine „Uebersicht der geologischen Verhältnisse von Mähren und österr. Schlesien mit einer Uebersichtskarte“ in Wien publicirte. Schon 1849 bei den Berathungen über ein neues Berggesetz für Oesterreich zugezogen, war er für den 1850 an der Universität zu Wien neuerrichteten Lehrstuhl des Bergrechts, den er 15 Jahre lang als Professor des Bergrechts innebehielt, bereits ausersehen. [460] Durch sein sehr geschätztes „Handbuch der Bergrechtskunde“, Wien 1853–54, führte er die Prinzipien des mit dem 23. Mai 1854 in Kraft tretenden neuen Berggesetzes in die Praxis ein und versuchte durch Gründung der von ihm bis zu seinem Tode redigirten „Oesterreichischen Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen“ seit 1853 ein Centralorgan für alle Interessen des österreichischen Bergwesens zu schaffen. Zahlreiche Aufsätze in dieser Zeitschrift legen Zeugniß ab von seinem ernsten Streben zur Hebung des Montanwesens in Oesterreich nach allen Richtungen hin nach Möglichkeit beizutragen. Doch fand er immerhin noch Zeit, sich auch mit der Praxis in directer Berührung zu halten und war namentlich als Verwaltungsrath der Wolfsegg-Traunthaler Kohlenwerksgesellschaft sehr thätig. Die wissenschaftliche Betheiligung verwerthete H. in der Schrift: „Das Braunkohlenlager des Hausrucks in Ober-Oesterreich“, 1856. Auch erschien um diese Zeit eine wichtige Abhandlung: „Die geologischen Verhältnisse des Bergamts Nagyag“ im Jahrb. der geologischen Reichsanstalt, Bd. VII. 1856. Seit 1860 zum Oberbergrath befördert, ehrte ihn die Universität Bonn im J. 1865 gleichzeitig mit dem ausgezeichneten Verfasser des preußischen Bergrechts, Berghauptmann Brassert durch Ertheilung des Doctordiploms honoris causa. Mit einem höchst wichtigen Auftrage 1866 wurde H. betraut, um die in Pzribram wahrgenommenen Mißstände in der Verwaltung der Silberwerke zu beseitigen, weshalb er auch auf kurze Zeit die Leitung des dortigen Bergoberamtes übernahm. Nach rascher Ordnung dieser Verhältnisse kehrte H. im August 1866 nach Wien zurück, wo er nunmehr als Ministerialrath und Referent für das Staats-, Berg- und Hüttenwesen thätig blieb. Leider war seine Wirksamkeit in dieser neuen Stellung eine sehr beschränkte, weil damals die meisten bis dahin staatlichen Berg- und Hüttenwerke veräußert worden waren. Daher beschäftigte sich H. vorwiegend mit der zeitgemäßen Umgestaltung der bergrechtlichen Bestimmungen und publicirte kurz vor seinem Tode eine dahin zielende wichtige Schrift: „Ueber die Nothwendigkeit einer Revision des allgemeinen österreichischen Berggesetzes vom 24. Mai 1854 mit Rücksicht auf die Hülfsmittel zur Vorbereitung und Durchführung derselben“, 1872, worin einer Anlehnung an die neuen deutschen Berggesetze das Wort geredet wird. H. war überdies nach vielen Richtungen schriftstellerisch, auch schöngeistig, thätig, wie zahlreiche Aufsätze in den „Wiener Blättern für Litteratur und Kunst“, 1856–57, in der „Wiener Zeitung“, 1848–58, in den „Mittheilungen der mährischen Ackerbaugesellschaft“, 1844–58, und in dem „Jahrbuch der geologischen Reichsanstalt“ beweisen. Bei einer in Wien herrschenden Pockenepidemie erlag H. am 22. Mai 1872 noch in voller Manneskraft einer kurzen Krankheit.

Zeitschr. d. berg- u. hüttenm. Vereins in Kärnten, IV. 787, 2. 122. Verh. d. geol. Reichsanst. in Wien, 1872.