ADB:Hoffischer, Matthes

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Artikel „Hoffischer, Matthes“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 571, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hoffischer,_Matthes&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 02:25 Uhr UTC)
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Hoffischer: Matthes H., Ulmischer Buchdrucker in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Neben den Nachrichten über gleichzeitige Berufsgenossen der Stadt Ulm gehören die über diesen Drucker zu den weniger ergiebigeren. Daß er aber nach Joh. Zayner zu den ältesten Druckern der Reichsstadt gehörte, geht aus den Aufzeichnungen hervor, die über einen anderen seines Standes, Hans Grüner (s. Bd. X S. 48) in den städtischen Urkunden und Archiven überliefert sind. Aus diesen erhellt zwar sein Geburtsjahr nicht, auch die Zeit seines Todes ist nicht angemerkt, wol aber, daß er 1522, Mittwoch nach Ostern, zum Bürger aufgenommen wurde und als „Buchführer“ bezeichnet wird, auch daß damals seine Wohnung und Officin in „Höslinsgäßlin hinter den (alten) Reben“ sich befand. Er trat zuerst mit dem genannten Hans Grüner in Gemeinschaft, doch trennten sie sich bereits 1527 wieder. So wie Grüner in Hader und vielfachen Streitigkeiten mit Hans Zayner lebte, so auch H. mit Grüner. Aber auch mit der Obrigkeit und zwar theils wegen Schuldklagen, theils und insbesondere wegen der um der lutherischen und zwinglischen Händel willen immer strenger werdenden Censur gerieth H. in schwere Conflicte. So wurde er bereits 1528, als einer der Zinsleute und Schuldner der Dominicaner in Ulm, durch ein gedrucktes Kammergerichtsurtheil zur Zahlung seiner Schulden aufgefordert. Und in einer Urkunde vom J. 1527 Montag nach dem Neujahr ist zu lesen „Matthes Hoffischer soll mit Druckung Erkens Büchlein stille stehen, einem E. Rath hab dieses Ansuchens gar kein Gefallen“, dagegen findet sich wieder ein Jahr später, Montag nach Nicolay, aufgezeichnet „zwischen der ehrbaren Leuten den Malern und Mattheis Hoffischer, Buchdrucker, ist entschlossen, daß meine Herren die Arbeit, darin ihm Verkündig beschehen wollen, wohl machen und ausstreichen dürfen.“ Eine schwerere Strafe traf ihn im J. 1536, wo er wegen unzüchtiger Handlungen seines Weibes, um die er gewußt zu haben scheint, durch Rathsbeschluß aus der Stadt verwiesen wurde. Dieser Beschluß wurde jedoch zwei Jahre später auf Fürbitte der Räthe Sachsens, Hessens und Nürnbergs dahin reformirt, daß sowol ihm als auch seinem Weibe die Stadt wieder eröffnet werden solle, wenn sie beide das Versprechen gäben, sich in Zukunft redlich und wohl zu halten. Uebrigens scheint die Thätigkeit seiner Presse eine nicht sehr bedeutende gewesen zu sein, da bis jetzt nur etwa sechs Produkte derselben, die meistens von kleinem Umfange und ohne Jahresbezeichnung erschienen, nachzuweisen sind, doch mögen andere noch auf Bibliotheken verborgen sein. Um das J. 1522 etwa erschien in zwei Auflagen „Ein nützliche vnderweisung … wie Gott das höchst gut sey“ und 1524 ein Folioblatt, enthaltend „Ein hipsch Lied von der grosse wesserung … In Schillers melodey Kleglich zu hören“.

Weyermann, Nachrichten v. Ulmischen Gelehrten, II. 184. Haßler, Ulmische Buchdruckergesch., S. 145–46. Weller, Repertor., Nr. 2289–90, 2948.