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ADB:Hoffmann, Gottfried Daniel

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Artikel „Hoffmann, Gottfried Daniel“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 592–593, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hoffmann,_Gottfried_Daniel&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 14:46 Uhr UTC)
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Hoffmann: Gottfried Daniel H., Jurist, geb. am 19. Februar 1719 zu Tübingen, gest. daselbst am 31. August 1780, stammt aus Hirschberg in Schlesien; sein Urgroßvater Daniel H. verließ wegen religiöser Verfolgungen die Heimath und kam nach Stuttgart, sein Vater, der gleichfalls Daniel H. hieß, lebte als Arzt und Professor in Tübingen (geb. am 25. Novbr. 1695, gest. am 3. April 1752). H. erhielt seine classische Bildung von seinem Großvater mütterlicher Seite, Dr. med. Elias Kammerer, erwarb, erst 14 Jahre alt – am 8. Mai 1732 in Tübingen das akademische Bürgerrecht, und wurde schon im 20. Lebensjahre (31. Januar 1739) vom dortigen Hofgerichte in die Zahl von dessen Advokaten aufgenommen. Am 4. März des folgenden Jahres vertheidigte er zur Erlangung der Licentiatenwürde die Inauguraldissertation: „De independentia juris circa sacra statuum ordinumque imperii germanici Evangelicorum intuitu Imperatoris et Imperii“ (Tub. 4.), und ging dann auf Reisen; verweilte wegen des Reichskammergerichtes in Wetzlar, wegen der Vorträge Senkenbergs in Gießen, besuchte die sächsischen Universitäten, hierauf Westfalen [593] und Holland, und kehrte durch den Taunus nach Hause. Am 3. November 1741 wurde er in Tübingen außerordentlicher Professor der Rechte, 1743 Professor am dortigen Fürstencollegium, am 9. April 1747 ordentlicher Universitäts-Professor des Staats- und Lehnrechtes (aus welchem Anlasse er „De hodierno jurisprudentiae genio“ sprach), 1751 Pfalzgraf, 1767 Hofgerichtsassessor auf der gelehrten Bank, endlich 1773 württembergischer geheimer Rath. Kaiser Franz I. beschenkte ihn mit einem güldenen Gnadenpfennige; die Tübinger Juristenfacultät verlieh ihm am 15. Mai 1745 den Doctorhut, und mehrere gelehrte Gesellschaften nahmen ihn als Mitglied auf. 1764 wohnte er der Krönung Josephs II. zum römischen Könige an, und bei der 300. Stiftungsfeier der Karl-Eberhards-Universität hielt er am 13. October 1777 als Prorector eine lateinische Festrede über die Denkwürdigkeiten dieser hohen Schule im verflossenen Jahrhundert. – H. war als Lehrer sehr vielseitig, als Schriftsteller ungemein fruchtbar. Seine Vorlesungen umfaßten: Institutionen und Völkerrecht, Reichs- und Rechtsgeschichte, Staats- und Lehen-Recht, Diplomatik und Wappenkunde. Seine meist publicistischen Schriften behandeln vorwiegend staatswissenschaftliche Tagesfragen; sie wurden deshalb mit Interesse gelesen, und verschafften dem Verfasser großes Ansehen. Reichsstände und Reichsstädte erholten bei ihm häufig responsa und Rechtsgutachten, in welchen nicht immer ein streng objectiver Standpunkt eingenommen ist. Im Besitze sehr ausgebreiteter Kenntnisse, trug er sie gerne in seinen Gelegenheitsschriften zur Schau. Auf diese Weise erfuhren untergeordnete Fragen und Nebendinge gegenüber der Hauptsache nicht selten eine unnöthig breite Ausarbeitung, wodurch das Ebenmaß des Ganzen leidet und der Leser den raschen Ueberblick verliert. H. war dreimal verheirathet. Aus seiner ersten Ehe mit Tabitha, einer Schwester des Professor Christian Ferd. Harpprecht (s. d.) ging Johann Daniel H. hervor: geb. am 7. Mai 1740, gest. am 10. Juni 1814. Er machte seine akademischen Studien in Tübingen, promovirte dortselbst 1765 und war von 1767–1790 an der Universität Tübingen sowie dem Fürstencollegium ein sehr beliebter Lehrer des Staatsrechtes und der Reichsgeschichte. Wegen seines trefflichen Charakters allgemein verehrt, wurde seine 1790 erfolgte Versetzung zum geheimen Rath nach Stuttgart von der Universität als schwerer Verlust beklagt. – Ein jüngerer Sohn Hoffmann’s, Christian Gottfried H., geb. am 12. August 1756, studirte gleichfalls in seiner Vaterstadt, erlangte dortselbst am 14. October 1777 den juristischen Doctorgrad, 1778 die außerordentliche Professur der Rechte, und starb in dieser Stellung am 4. Juni 1784. Beide Brüder haben mehrere akademische Abhandlungen aus dem Gebiete des deutschen Rechtes hinterlassen. Von Gottfr. Dan. H. sind gegen 150 Responsa, Dissertationen und Gelegenheitsschriften vorhanden, welche am Erschöpfendsten in Meusel’s Lex. VI. 30–37 zusammengestellt sind. – Sein Porträt findet sich in der neuen Sammlung von Bildnissen gelehrter noch lebender Männer von Haid, Fol. 14 und von J. A. Friedrich gestochen als Titelkupfer im 2. Bande der Faber’schen neuen europäischen Staatskanzlei.

Ueber Gottfr. Dan. H. Weidlich, Nachrichten von den jetzt lebenden Rechtsgelehrten, Thl. III. 322 – Meusel a. a. O. und die dort Genannten. – Klüpfel, Gesch. d. Univ. Tübingen 194. 206. 259. – Ueber Joh. Dan. H. Böck, Gesch. d. Univ. Tübingen 242. – Klüpfel a. a. O. 250. 274. 500. – Ueber Christ. Gottfr. H. Meusel a. a. O. S. 24 und die daselbst genannten Quellen.