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ADB:Hoffmann, Ernst Emil

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Artikel „Hoffmann, Ernst Emil“ von Heinrich Heppe in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 583–584, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hoffmann,_Ernst_Emil&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 13:12 Uhr UTC)
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Hoffmann: Ernst Emil H. – einer der eifrigsten Beförderer des Zollvereins – am 17. Januar 1785 zu Darmstadt als Sohn des Geh. Kriegsraths H. geboren, erlernte die Kaufmannschaft, errichtete 1806 in Darmstadt ein gewöhnliches Spezereigeschäft, gab dasselbe aber bald wieder auf und begann nun Handel mit den verschiedenartigsten Dingen im größten Stil zu treiben, infolge dessen er sich rasch ein bedeutendes Vermögen erwarb. Von da an begann das öffentliche politische Leben Hoffmann’s, welches durchaus dem Interesse der Volksfreiheit und der Volkswohlfahrt nach allen Richtungen hin angehörte und welches sich dabei durch eine ganz ungewöhnliche Opferwilligkeit charakterisirte. Im J. 1813 rüstete er in Darmstadt die ersten 6 freiwilligen Jäger auf eigene Kosten aus, besorgte die Ausrüstung eines Theiles des ganzen darmstädtischen Corps und wurde Chef des ersten darmstädtischen Landwehrregiments. Bei der Erhebung der Griechen brachte er wieder sehr bedeutende Opfer. Als Bevollmächtigter sämmtlicher Philhellenenvereinen Deutschlands reiste er 1822 nach Marseille und besorgte dort die Einschiffung der nach Griechenland gehenden Freiwilligen. Um 1823 schuf er eine Militärvertretungs-Gesellschaft. 1826 wurde er zum Landtagsabgeordneten gewählt. Eine von ihm in zahlreichen Exemplaren verbreitete Aufforderung an das Volk, nur unabhängige Männer von liberaler Gesinnung in den Landtag zu wählen, zog ihm jedoch seitens des Ministers Grolmann eine Anklage wegen indirecter Majestätsbeleidigung zu. Am 29. August 1829 völlig freigesprochen, trat er nunmehr in die Ständeversammlung ein, wo sich ihm jetzt sein bedeutendster Wirkungskreis aufthat und wo er als Antragsteller, als Theilnehmer an der Discussion und als Mitglied von Ausschüssen eine ganz ungewöhnliche, in jeder Beziehung schwer wiegende Thätigkeit entfaltete. In seiner Persönlichkeit zeigte sich etwas Titanenhaftes. Zum Landtag von 1832 wurde er gleichzeitig von 6 Bezirken gewählt. Bei dem Volke in Darmstadt galt er als der Vater aller Armen, Wittwen und Waisen, als der Helfer und Berather aller Bedrängten; aber den Männern der Regierung war er mit seinem Liberalismus und mit seinem rastlosen Streben und Schaffen längst verhaßt geworden. Als sich daher 1835 das Gerücht verbreitete, H. habe bei der neuen Wahl zum Landtag durch einen Diener mit gedruckten Wahlzetteln 17 Kreuzer (!) an vier Wähler vertheilen lassen, wurde er wegen angeblicher Bestechung in Anklagestand versetzt. 1836 wurde er nur ab instantia entbunden und trotz aller Bemühungen seines Anwaltes, ein definitives [584] freisprechendes Erkenntniß zu erwirken, wurde vom Hofgericht zu Darmstadt der Proceß als einfürallemal erledigt angesehen. Mit Hoffmann’s parlamentarischer Thätigkeit war es daher aus. Als Gemeinderath gab er sich jetzt vorzugsweise städtischen Interessen hin. Er starb am 22. Mai 1847. Fast die ganze erwachsene Bevölkerung Darmstadts folgte seinem Sarge.