ADB:Hohenthal, von
Peter Hohmann, der sich durch eigene Tüchtigkeit zum reichen Leipziger Kaufherrn und Besitzer von sechs Rittergütern aufschwang und am 2. März 1717 in den Reichsadelsstand erhoben wurde, wovon er jedoch für seine Person nie Gebrauch machte. Er starb am 2. Januar 1732. Unter seinen seit 1733 in den Freiherrn-, seit 1791 in den Grafenstand erhobenen und nach der Zahl seiner Söhne ursprünglich sieben Hauptlinien bildenden Nachkommen sind besonders hervorzuheben:
v. Hohenthal, ein in Sachsen reich begütertes und im sächsischen Staatsdienste zu hohen Aemtern gelangtes Geschlecht. Stammvater desselben ist der als Sohn armer Handwerksleute zu Cönnern im Saalkreise am 26. Juli 1663 geborenePeter, Graf v. H.-Königsbrück, geb. am 2. September 1726, durch seine Mutter ein Enkel Joh. Burkh. Menke’s, 1764 Vicepräsident des Oberconsistoriums, auch Vicedirector der Landesökonomie-Deputation, als welcher er sich besonders um die Straf- und Versorgungsanstalten Verdienste erwarb, trat 1778 aus dem Staatsdienste und starb am 14. August 1794.
[696] Peter Karl Wilhelm, Graf v. H.-Königsbrück, des vorigen Sohn, geb. am 20. April 1754, trat 1775 in den sächsischen Staatsdienst, wurde 1781 Geh. Kriegs- und Bergrath, im folgenden Jahre Geh. Finanzrath, 1800 Appellationsgerichtspräsident, 1807 Conferenzminister, führte als solcher bis 1815 die Oberleitung der neuerrichteten Landescommission, von 1809–20 die der Oberrechnungsdeputation, nahm 1815 Theil an den zu Preßburg gepflogenen Verhandlungen über die dem verkleinerten Lande zu gebende Organisation, trat 1817 freimüthig, aber ohne Erfolg gegen die Errichtung des Geheimen Raths auf, wurde 1820 Obersteuerdirector und starb am 15. Januar 1825. Ein eifriger Förderer gemeinnütziger Bestrebungen, machte er sich auch als Schriftsteller auf dem juristischen und verschiedenen anderen Gebieten bekannt. In zweiter Ehe war er mit der Wittwe des Oberhofpredigers Reinhard, geb. v. Charpentier, vermählt. (Vgl. über ihn Neuer Nekrolog der Teutschen, 3. Jahrg. 1825.)
Peter Friedrich v. H.-Dölkau, geb. am 26. Aug. 1735, † am 10. Nov. 1819, kurfürstlich sächsischer Conferenzminister und wirklicher Geheimerath, 1779 bis 1799 kursächsischer Comitialgesandter zu Regensburg, vertrat auch Sachsen auf dem Rastatter Congreß und war noch kurz vor seinem Tode Präsident der Nothstandcommission.
Karl Adolf, Graf v. H.-Knauthain, geb. am 28. November 1811, betrat 1835 die diplomatische Laufbahn, wurde 1846 sächsischer Geschäftsträger in München, unterzeichnete als solcher am 27. Februar 1850 mit v. d. Pfordten und v. Degenfeld den sogenannten Münchener Verfassungsvertrag, welcher das föderative Princip für Deutschland erhalten und den Ausschluß Oesterreichs bekämpfen sollte, und bekleidete hierauf den sächsischen Gesandtschaftsposten, erst in Paris, dann bis zum Ausbruch des Krieges von 1866 in Berlin. Nach Abschluß der Nikolsburger Präliminarien zum Friedensunterhändler mit Preußen ausersehen und deshalb von König Johann nach Wien berufen, widerfuhr es ihm, daß er auf der Durchreise durch Baiern für einen preußischen Spion angesehen und angehalten wurde. Zu Berlin unterzeichnete er nebst v. Friesen den Frieden zwischen Preußen und Sachsen, worauf er aus dem Staatsdienste schied. Als Mitglied der ersten Kammer zeigte er bei verschiedenen Fragen freisinnigere Ansichten als die meisten seiner Standesgenossen. Im J. 1851 vermählte er sich mit Gräfin Karoline v. Bergen, geb. v. Berlepsch, Wittwe des Kurfürsten Wilhelms II. von Hessen.[1]
[Zusätze und Berichtigungen]
- ↑ Hohenthal(-Knauthain), Karl Adolf Graf XII 696 Z. 19 v. u. l.: Er starb am 9. Okt. 1875. [Bd. 56, S. 397]