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ADB:Holzgethan, Ludwig Freiherr von

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Artikel „Holzgethan, Ludwig Freiherr von“ von Franz Philipp von Sommaruga in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 29, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Holzgethan,_Ludwig_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 16:25 Uhr UTC)
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Holzgethan: Ludwig Freiherr v. H., geboren zu Wien im J. 1800, betrat im J. 1831 die finanzielle Laufbahn, wurde im J. 1850 als Finanzrath in außerordentlicher Verwendung nach Verona berufen, sodann im J. 1852 zum Ministerialrath und Finanzpräfekt in Venedig ernannt. Er vertrat daselbst mit strengstem Diensteifer das Interesse des Fiskus, und kam dadurch in manche Collision mit der dortigen leichtblütigen Bevölkerung, deren Sympathie der an dem Formenwesen strenge festhaltende deutsche Beamte nicht zu gewinnen im Stande war. Im J. 1864 wurde er dem damaligen Finanzminister von Plener (dessen Schwager), jedoch ohne sein Zuthun, als Unterstaatssekretär beigegeben, und bald darauf in den Freiherrnstand erhoben. Er trat jedoch nach kurzer Zeit, und noch vor dem Rücktritte des Ministeriums Schmerling in den Staatsrath und blieb in dieser Stellung bis zu der im J. 1868 unter dem Bürgerministerium erfolgten Aufhebung des Staatsrathes, welche seine Versetzung in den Ruhestand zur Folge hatte. Nach dem Rücktritte des Bürgerministeriums und unter dem interimistischen Ministerium Potocki wurde H. im J. 1870 zur Uebernahme des cisleithanischen Finanzministeriums berufen, das er auch unter dem Ministerium Hohenwart beibehielt, und neben welchem er nach Hohenwart’s Rücktritte im J. 1871, auch einige Zeit bis ins J. 1872 das Präsidium im Ministerrathe versah. Bei der Uebernahme der Geschäfte durch das Ministerium Adolf Auersperg wurde ihm die Führung des gemeinsamen Finanzministeriums übertragen, in welchem er insbesondere aus Anlaß der von ihm verlangten Nachweisung des Standes der sogenannten gemeinschaftlichen Activen, die er anfänglich verweigern zu sollen erachtete, harte Kämpfe mit den Delegationen bestand. H. bewährte sich in all diesen hervorragenden Stellungen als ein sehr ehrenwerther, pflichtgetreuer Beamte, dem es jedoch an der Befähigung für höhere Aufgaben, namentlich für höhere Finanzfragen gebrach. Er starb nach kurzer Krankheit zu Wien am 12. Juni 1876.

Vgl. Wurzbach, biogr. Lexikon, 9. Band S. 253.