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ADB:Hormayr, Josef Freiherr von (österreichischer Staatsmann)

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Artikel „Hormayr, Josef Ignaz Veit Freiherr von“ von Josef Egger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 129–131, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hormayr,_Josef_Freiherr_von_(%C3%B6sterreichischer_Staatsmann)&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 11:11 Uhr UTC)
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Hormayr: Josef Ignaz Veit Freiherr v. H. war am 16. Mai 1705 zu Innsbruck geboren. Die Hormayr’s, wahrscheinlich baierischen Ursprungs, gehören zu den jüngeren tirolischen Adelsgeschlechtern, da erst Sebastian v. H., Oberschiffmeister zu Hall, am 24. Febr. 1665 vom damaligen Landsfürsten, Erzherzog Sigmund Franz, einen Wappenbrief erhielt, doch blühte das Geschlecht sehr rasch empor. Schon Sebastians Sohn, Lorenz, oberösterreichischer Kammerrath, wurde am 22. März 1682 von Kaiser Leopold I. in den reichsständischen Adelstand erhoben, mit dem Prädicate Hortenburg nach einer befreiten Behausung zu Innsbruck. Dessen Sohn, Anton Rochus, oberösterreichischer Regierungsrath, war unseres Hormayr’s Vater, seine Mutter hieß Christine v. Stockhammer. Da Vater und Mutter schon sehr früh starben, wuchs H. in der Familie seines gleichnamigen Oheims auf, der königl. baierischer Rath und Pfleger zu Reichenberg war. Als er seine Studien vollendet hatte, erregte er bei seiner Disputation [130] durch die Wahl seiner Theses Aufsehen, indem er zum großen Entsetzen seiner Lehrer, den Glauben an die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Folter zu bekämpfen wagte. Seine erste Praxis nahm er zu Regensburg, Wetzlar und Wien, wobei er durch eifriges Studium seine Kenntnisse sehr erweiterte. Am 18. December 1729 vermählte er sich mit M. A. Elise v. Giovanelli, einem Gliede des nachmals in Tirol so einflußreich gewordenen Geschlechtes. In das Land seiner Väter zurückgekehrt, wurde H. 1705 oberösterreichischer Regierungsrath. Die Regierung war damals die oberste Justiz- und Verwaltungsbehörde des Landes, der jedoch in manchen Fällen der Geheimrath übergeordnet war. Nun setzte er mit Eifer seine juridischen Studien fort und verschaffte sich durch eine umfassende Lectüre in seiner Berufswissenschaft die ausgebreitetsten Kenntnisse; auch sammelte er sehr fleißig ungedruckte Urkunden und häufte so einen Schatz von historischem Material auf, der seinem Enkel, dem bekannten Historiographen, reiche Auslese bot. Sein reiches Wissen veranlaßte ihn wiederholt als publicistischer Schriftsteller, freilich stets anonym, aufzutreten, wie zur Verfechtung der pragmatischen Sanction. H. war aber nicht blos ein sehr tüchtiger Jurist, sondern auch ein großer Freund der alten Classiker und der schönen Künste und Wissenschaften überhaupt. Daher legte er eine große Bibliothek und eine nicht unbeträchtliche Sammlung von Gemälden und Kupferstichen an und lieferte Varianten und Noten zu Cäsar und Claudian; auch trat er mit den berühmteren Gelehrten und Schriftstellern Tirols in regen brieflichen Verkehr, wie mit den beiden Gebrüdern Tartarotti und selbst außerhalb Tirols hatte er gelehrte Freunde und Bekannte. Mehrere Briefe von Muratori und Maffei rühmen seine eifrige Mitwirkung zur Bereicherung der Scriptores rerum italicarum, der Antiquitates Italiae medii aevi, der Antichità Estensi, der Verona illustrata. Durch seine Reise nach Wien erwirkte er die Bestätigung der Societät degli Agiati zu Roveredo, welche bessern Geschmack und geschichtliche Kenntnisse zu verbreiten sich bestrebte und die feingebildeten Männer Südtirols umfaßte. Sein Versuch, einen ähnlichen Cirkel zu Innsbruck zu bilden, mißlang freilich, aber sein reges Interesse für Kunst und Wissenschaft wirkte sehr förderlich auf junge Talente. Als Mitglied der Regierung erwarb H. sich das besondere Vertrauen der Kaiserin Maria Theresia, die ihn mit den schwierigsten Aufgaben betraute. So wurde er auch unter anderem zu den Sessionen über die Compilation eines allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches nach Brünn und Wien berufen. Daher erhielt er im J. 1759 die Stelle eines oberösterreichischen Kanzlers, und als Maria Theresia im J. 1765 bei Gelegenheit ihrer Anwesenheit in Innsbruck mehrere Männer mit Orden auszeichnete, verlieh sie ihm das Ritterkreuz des neu errichteten Stephansordens. Als Kanzler suchte er seine Jugendidee, die Beseitigung der Folter zu verwirklichen und wußte das ganze Collegium mit demselben Geiste zu erfüllen. Als die Hofstellen darüber im J. 1774 ein Gutachten verlangten, dankte die Innsbrucker Stelle für die Freiheit, „jene Gründe vorzutragen, welche ihren lang zurückgehaltenen Wunsch rechtfertigen und den widrigen Vorurtheilen und der strengen Anklebung an einem alten, noch von ungesitteten Zeiten abgeläuterten Rechtsverfahren, vordringend befunden werden dürften“. Das Gutachten war von H. selbst verfaßt und erklärte sich, gegen das Beispiel aller übrigen, für gänzliche und bedingungslose Abschaffung der Folter, wenige Fälle ausgenommen. Die vielen und großen Verdienste, die sich H. als Kanzler erwarb, bewogen die Kaiserin, ihn mit Diplom vom 11. Jan. 1774 in den Freiherrnstand zu erheben. Die Stände Tirols hatten ihn schon am 20. Decbr. 1749 durch Aufnahme in die Matrikel ausgezeichnet. H. diente 50 Jahre und war in den letzten Lebensjahren so geistesfrisch, daß er Sallust’s und Horazens Werke meist noch auswendig konnte. [131] Er starb im 75. Lebensjahre infolge eines Sturzes vom Pferde am 8. August 1779.

Tiroler Almanach, 1805, S. 169 ff. Archiv f. Geographie, Geschichte etc., 1815, S. 489; 1817, S. 209. Tiroler Nationalkalender 1826.