ADB:Hoyos-Sprinzenstein, Johann Ernst Graf
Erzherzog-Kronprinzen Ferdinand und im J. 1821 durch Verleihung der Würde eines wirklichen geheimen Rathes ausgezeichnet. Im J. 1823 erfolgte seine Ernennung zum k. k. Obersthof- und Landjägermeister, im nächsten Jahre übernahm er auch die Direction der k. k. Forstlehranstalt zu Maria Brunn. Zum Generalmajor befördert – 1833 – wurde er in demselben Jahre auch Herrenstandes-Commissär in Niederösterreich. In den J. 1833–34 Obersthofmeister des jüngeren Königs von Ungarn Ferdinand V., rückte er 1834 zum Feldmarschall-Lieutenant vor, erhielt 1835 das Großkreuz des Leopoldordens und wurde im J. 1836 durch Verleihung des goldenen Vließes ausgezeichnet. Was aber seinen Namen zumeist in weitesten Kreisen bekannt machte, war die nach dem Ausbruche der Märzrevolution in Wien gleichzeitig mit der Errichtung der Nationalgarde erfolgte kaiserliche Ernennung zum Obercommandanten derselben – am 13. März 1848. Er erwirkte die Ausrüstung der Nationalgarde mit Waffen aus dem kaiserlichen Zeughause und erließ am 15. März seinen ersten Tagesbefehl, welcher vorläufige Anordnungen für die Organisirung der Nationalgarde enthielt. Durch eine Reihe anderer Tagesbefehle, welche dahin zielten, die Hilfe der Nationalgarden zur [226] Wiederherstellung der Ordnung in Anspruch zu nehmen und einige Disciplin in diesem Corps herzustellen, erregte er großes Mißverguügen. Gekränkt über das unverholen zu Tage tretende Mißtrauen, legte H. das Obercommando am 22. Mai nieder. Sein versöhnliches und biederes Benehmen hatte ihm aber die Sympathie eines großen Theiles der Nationalgarden erworben. Es wurde seinen Anhängern um so leichter, bei den Gegnern Hoyos’ einen Umschwung der Gesinnung herbeizuführen, als der vom Kaiser zu seinem Nachfolger designirte Feldmarschall-Lieutenant Ritter v. Heß sehr unbeliebt war. Durch eine Massenpetition der Nationalgarde ließ sich H. zu einer Aenderung seines Entschlusses bewegen. In einem warm und vertrauensvoll abgefaßten Tagesbefehle verkündete H. am 8. Mai die Wiederübernahme des ihm vom Kaiser abermals übertragenen Obercommandos der Wiener Nationalgarde. Am Abende desselben Tages wurden ihm eine großartige Nachtmusik und andere Ovationen bereitet. Sein Tagesbefehl, worin er die Auflösung des politischen Centralcomité’s der Nationalgarde verlangte, erregte neuerlich Unzufriedenheit. Die Zurücknahme dieses Tagesbefehles war eine der auf das Hartnäckigste festgehaltenen Forderungen, welche die Sturmpetition vom 15. Mai aufstellte. Als am Abende des 17. Mai die kaiserliche Familie heimlich ihre Residenz verlassen hatte, wurde H. mit dem Grafen Wilczek noch in derselben Nacht als Sendbote des Ministeriums abgeschickt, die Rückkehr des Monarchen zu erbitten. Am 20. Mai überreichte H. dem Kaiser Ferdinand in Innsbruck das Schreiben des Ministeriums. Bekanntlich zog es die kaiserliche Familie vor, noch in Innsbruck zu bleiben. H. benutzte die kurze Audienz zur Bitte um abermalige Enthebung vom Posten des Obercommandanten der Nationalgarde und traf am 24. wieder in Wien ein. Am 26. Mai umtobte eine erregte Volksmenge seinen Palast. Als Geisel für die Beibehaltung der Errungenschaften des 15. und 16. Mai wurde er verhaftet und auf die Aula abgeführt, am 27. wieder in seine Wohnung entlassen, aber unter Aufsicht des Bürgerausschusses gestellt. Am 30. Mai besagte eine Kundmachung des Ausschusses der Bürger, Nationalgarden und Studenten für Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung und für Wahrung der Rechte des Volkes, daß die gegen H. aus Anlaß der Vorgänge vom 26. Mai vorgebrachten Beschwerdepunkte auf das Genaueste untersucht worden seien und es sich in Folge dieser Untersuchung herausgestellt habe, daß ihm eine wie immer geartete Pflichtverletzung oder Gesetzübertretung um so weniger zur Last gelegt werden könne, als er in Folge seiner Sendung nach Innsbruck schon seit dem 17. Mai das Obercommando gar nicht mehr geführt habe. An demselben Tage erhielt er die von ihm angesuchte Erlaubniß sich auf eines seiner Landgüter begeben zu dürfen. Am 28. October 1849 starb er an den Folgen eines Sturzes vom Pferde gelegentlich eines Spazierrittes bei Horn in Niederösterreich. – H. war ein tapferer loyaler Soldat. Er hatte seine aufopfernde und uneigennützige Vaterlandsliebe im Laufe seines langen Lebens wiederholt bethätigt. Sein dünkelloses biederes Benehmen hatte ihm viele Sympathien gewonnen. Mit der Uebertragung des Obercommandos der Wiener Nationalgarde aber war dem nahezu 70jährigen Greise eine Last aufgebürdet worden, welche sich unter den damaligen Verhältnissen gewiß auch für jüngere Schultern zu schwer erwiesen hätte. – Seiner am 3. Juni 1799 geschlossenen Ehe mit Marie Theresie Gräfin v. Schlabrendorf (geb. am 16. August 1781, † am 7. November 1862) entstammten 2 Söhne und 6 Töchter.
Hoyos: Johann Ernst Graf v. H., geb. am 24. Februar 1779, war ein Sohn des Grafen Johann Philipp Josef H. (geb. am 6. September 1747, † am 30. März 1803), aus dessen Ehe mit Maria Christine Gräfin von Clary und Aldringen (geb. am 19. Januar 1755, † am 10. Mai 1821). Seit 1791 k. k. Kämmerer, trat er 1809 in die österreichische Landwehr ein. Er zeichnete sich in den folgenden Kriegsjahren wiederholt aus, erhielt bald das Commando eines Bataillons und war im J. 1814 schon Oberstlieutenant und Commandeur des österreichischen Leopo1dordens. Nach Beendigung des Feldzuges des J. 1815 wurde er Oberst in der Armee und Unterlieutenant der ersten Arcieren-Leibgarde, Kammerherr des- Benutzt wurde außer Wurzbach, Biogr. Lex., Thl. 9 (Wien 1863) S. 346 bis 348 und der dort angegebenen Litteratur, und einer Sammlung von Tagesbefehlen, Kundmachungen etc. aus dem J. 1848, namentlich Reschauer und Smets, Das Jahr 1848. Geschichte der Wiener Revolution. 2 Bde. Wien 1872.