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ADB:Hunfried

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Artikel „Hunfried, Erzbischof von Ravenna“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 412–413, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hunfried&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 15:51 Uhr UTC)
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Hunfried: Erzbischof von Ravenna, 1046 – † am 24. August 1051; – war ein Sohn des Grafen Liutold von Mömpelgard und der Freiin Willibirg von Wülflingen (unweit Winterthur, Kts. Zürich), die ihrem Gemahl die Herrschaft dieses Namens zubrachte. Die Familie muß Heinrich III. besonders ergeben gewesen sein. Als 1044 der Aufstand in Lothringen und Burgund gegen Heinrich losbrach, wurde Liutold’s Bruder, Graf Ludwig, in seiner Feste Mömpelgard von Graf Reginold von Hochburgund, einem der Häupter des Aufstandes belagert, schlug aber diesen so entscheidend, daß Reginold sich dem Könige Ende Januar 1045 in Solothurn ergab. Um diese Zeit war die Gräfin Willibirg bereits Wittwe. Ihr Sohn H., Domherr zu Straßburg, übergab 1044 an den Bischof Wilhelm von Straßburg zu Handen der bischöflichen Kirche sein väterliches Erbgut Embrach (nicht weit von Wülflingen), nachdem er es im Landgerichte des Thurgau-Grafen Bertold (von Zähringen?) gegen seine nächsten Blutsverwandten, seine Schwester Adelheid, Gemahlin des Grafen Rudolf von Achalm und deren Kinder behauptet hatte. Für seine Mutter Willibirg und sich selbst behielt H. lebenslängliche Nutznießung vor. Das in Embrach bestehende Chorherrenstift, bei dieser Schenkung ausgenommen, schenkten er und seine Schwester gemeinsam, nebst dem Dorfe Sasbach im Breisgau an die Kirche Straßburg. H. theilte die Gunst, in welcher sein Oheim und wol auch sein Vater bei König Heinrich gestanden; er trat in Heinrichs Kanzlei und wurde des Königs Kanzler für Italien, in welcher Stellung er seit mindestens dem 12. Juli 1045 erscheint. Des Königs Begleiter nach Italien, im Herbste 1046, wurde H. von demselben im December 1046 zum Erzbischofe von Ravenna (an Stelle des im Mai 1046 wegen Simonie entsetzten Widger) ernannt und am Weihnachtstage 1046 von Papst Clemens II. (Suidger von Bamberg) unmittelbar nach der Kaiserkrönung Heinrichs, geweiht. Die Wahl des deutschen Landsmannes zum Erzbischof hatte ohne Zweifel den vollen Beifall des neuen Papstes, und wie er demselben die Auszeichnung dieser Weihe unmittelbar nach des Kaisers Krönung erwies, so wurde unter seinem Einflusse dem neuen Erzbischofe H. auch sofort ein neuer Erfolg zu Theil, auf den derselbe nicht geringen Werth legen mußte. Am ersten Tag der Synode, die der Papst anfangs Januar 1047 in Rom abhielt, erneuerte sich durch Anspruch des Erzbischofs von Mailand [413] der Streit um den Vorrang, der zwischen den drei großen Metropoliten Italiens, den Erzbischöfen von Mailand und Ravenna und dem Patriarchen von Aquileja, seit langer Zeit bestand und schon am Krönungstage Kaiser Konrads II. (26. März 1027) zu ärgerlichen Auftritten geführt hatte, damals aber unter dem Einflusse des mächtigen Erzbischofs Aribert zu Gunsten von Mailand „auf ewige Zeiten“ entschieden worden war. Papst Clemens leitete nun ein förmliches Rechtsverfahren über die Frage ein und bekräftigte das zu Gunsten von Ravenna ausfallende Erkenntniß der Synode durch eine Bulle, welche H. und allen Amtsnachfolgern desselben das Recht verlieh, als dem Range nach Erste unter den Metropoliten dem Papste bei Anwesenheit des Kaisers zunächst zur Linken, ist der Kaiser aber nicht anwesend, zur rechten Seite des Papstes, am Platze des Kaisers, zu sitzen. Das Erkenntniß hatte neben der gesammten Geistlichkeit von Rom auch der anwesende deutsche Bischof Poppo von Brixen befürwortet. Nur natürlich erscheint es nach diesen Vorgängen, daß H. während der Regierungszeit Papst Clemens II. († 9. Octbr. 1047) und auch als diesem Bischof Poppo als Papst Damasus II. (17. Juli – † 9. Aug. 1048) auf dem päpstlichen Stuhle folgte, in ungetrübtem Genusse seiner Stellung blieb. Als aber Kaiser Heinrich den Bischof von Toul zum Papste erhob und dieser am 12. Februar 1049 unter dem Namen Leo IX. geweiht, nicht nur die Angelegenheiten der Kirchenreform, sondern auch die Wiederherstellung des Ansehens und der Rechte des päpstlichen Stuhles, die unter den vergangenen Wirren mannigfach gelitten hatten, kräftig in die Hand und fast vergessene Ansprüche Rom auf das Exarchat wieder aufnahm, trat 1050 Zwiespalt zwischen ihm und Erzbischof H. ein. Auf der Synode zu Vercelli, im September 1050, kam es zu Auftritten zwischen Beiden, in Folge deren H. mit Kirchenstrafe belegt und in seinem Amte suspendirt wurde. Als der Papst hierauf nach Deutschland ging und anfangs Februar 1051 mit dem Kaiser in Augsburg zusammenkam, wurde Erzbischof H. dahin beschieden. Auf Befehl des Kaisers mußte H. hier, angesichts der versammelten Bischöfe, dem Papst fußfällig Abbitte leisten, benahm sich aber dabei so höhnisch, indem er mit spottenden Zügen sich wieder erhob, daß Papst Leo, der ihn der göttlichen Gnade nach dem Maße seiner aufrichtigen Buße versichert hatte, wehklagend ausgerufen haben soll: O wehe, dieser Unselige ist todt! Bald nach seiner Rückkehr nach Ravenna aber oder noch während der Reise dahin erkrankte wirklich der Erzbischof und als er am 24. August 1051 starb, schrieben die Einen sein unerwartetes Ende dem von ihm in Augsburg bezeigten Frevelmuth, Andere einer Vergiftung zu.

Herm. Contr.Ann. Altah.Ortliebi Zwiefalt. Chronicon, Vita Leonis IX papae in Act. SSm. April. II. 648. – Grandidier, Hist. d’Alsace, Doc. Nr. 400. 418. – J. Hch. Schinz, Von den Herren und Grafen von Embrach und Wülflingen im Schweiz. Museum von Füßli, Jahrg. 1789. S. 820 ff. – Giesebrecht, Deutsche Kaiserzeit II. – Steindorff, Jahrbücher Heinrichs III. 1. Bd. 1874.