ADB:Irenäus, Christoph
Valentin Trotzendorff’s in Goldberg und Melanchthon’s in Wittenberg, war zuerst Diakonus in Aschersleben, dann zweiter Hofprediger in Weimar. In den Sturz der Flacianer mitverwickelt, ging er 1562 nach Eisleben als Pfarrer zu St. Peter. Aber 1568 ward er von Herzog Johann Wilhelm als erster Hofprediger nach Weimar zurückgerufen, als welcher er am Colloquium zu Altenburg (im October 1568) und an der Visitation der fürstlichen Kirchen im Frankenland (1570) Theil nahm. Als Kurfürst Friedrich von der Pfalz Beschwerde führte über das unchristliche Verketzern in Weimar, erfolgte ein herzogliches Verbot des Wortgezänkes und die Versetzung des I., welcher gegen Jakob Andreä als einen Mann, der um zeitlichen Friedens willen die göttliche Wahrheit verdunkeln wolle, gepredigt, und gegen den Orden der neuen Jakobsbrüder geschrieben hatte, als Superintendent nach Neustadt an der Orla. Aber schon nach Jahresfrist mußte er als Anhänger des Flacius in der Erbsündenlehre nocte silente von dort entweichen. Noch in demselben Jahre (1572) wohnte er dem Colloquium auf dem Schlosse des Grafen Vollrath zu Mansfeld zwischen Flacius und der dortigen Geistlichkeit bei und hielt sich daselbst auf, solange die Flacianer geduldet wurden. Dann wanderte er als Flacianischer Exulant umher, dem selbst seine Vaterstadt Schweidnitz den Aufenthalt wehrte. Um das J. 1580 zog er nach Oesterreich, dem Asyle der aus Deutschland vertriebenen Flacianer, und nahm als Senior und Prediger zu Horn in Niederösterreich an den dortigen Flacianischen Bewegungen Antheil, bis er 1584, weil er kein „Accidens-Patron“ war, von dem ungnädigen Herrn Dieterich v. Puchaim ohne Abfertigung mit anderen Flacianern entlassen wurde. So ward er aufs neue ein Exul Christi. Im J. 1595 ließ er noch einen „Spiegel des ewigen Lebens“ drucken, seitdem ist er verschollen. Die Katholiken rechneten ihn unter die Autores damnatos primae classis, die Protestanten rühmten ihn als „christlichen Eiferer, allen Corruptelen und einschleichenden Secten widerwärtig“. Von seinen theils praktischen, theils polemischen Schriften beziehen sich die letzteren zumeist auf des Flacius’ Streit über die Lehre von der Erbsünde: „Ob die Erbsünde sei die verderbte menschliche Natur und Wesen, oder ein unterschieden Accidens“. Aus ihnen sind hervorzuheben: „Christliche Lehre und Bericht vom Bilde Gottes, dazu der Mensch anfangs geschaffen“ (Ursel 1585) und sein „Examen des ersten Artikels und des Wirbelgeistes im neuen Concordienbuche von der Erbsünde“ (1581), welches im dritten Theile der Apologie des Concordienbuches unter dem Titel „Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christoph. Irenaei, so er a. 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Concordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt“ (1583), von Timotheus Kirchner widerlegt wurde.
Irenaeus: Christoph I., lutherischer Theologe, gebürtig aus Schweidnitz, ein Schüler- Außer der von E. Schwarz in Herzog’s Realencyklopädie, XIX. 678 f. angeführten Litteratur ist noch besonders zu erwähnen B. Raupach, Presbyterologia Austriaca (Hamburg 1741), S. 69–73 und Supplem. S. 43.