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ADB:Isenburg, Wolf Heinrich Graf zu

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Artikel „Isenburg, Wolf Heinrich Graf zu“ von Wilhelm Crecelius in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 628–630, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Isenburg,_Wolf_Heinrich_Graf_zu&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 14:18 Uhr UTC)
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Isenburg: Wolfgang Heinrich I., Graf zu Isenburg und Büdingen, ältester Sohn des Grafen Wolfgang Ernst I. (s. o.) aus dessen erster Ehe mit Anna Gräfin Gleichen. Geb. 1588 besuchte er seit seinem 16. Jahre in Begleitung eines Hofmeisters und Lehrers Frankreich, England und die Niederlande und vermählte sich nach seiner Rückkehr mit Maria Magdalena Gräfin Nassau. Allein eine entschiedene Neigung für die militärische Laufbahn führte den jungen Grafen bald ins Kriegslager: schon 1615 war er kurze Zeit in Diensten des Herzogs von Savoyen, 1616 befand er sich unter den Hanseatischen Hilfsvölkern, welche der bedrängten Stadt Braunschweig zuzogen und zeichnete sich bei den entscheidenden Kämpfen durch seine Tapferkeit aus. Im Jahre 1620 beschloß das Wetterauer Grafencollegium, angeblich zur Sicherung des Landes, ein Fähnlein Soldaten zu werben; W. H., der das Commando erhielt, führte dasselbe dem Heere zu, das die Union zum Schutz der Pfalz aufstellte. Als dieses thaten- und ruhmlos auseinander ging, sammelte W. H. eine Truppe in der Wetterau und zog mit ihr zum Herzog Christian von Braunschweig, der in Niedersachsen für den vertriebenen Kurfürsten und Pfalzgraf Friedrich die Fahne erhob und ein rasch anwachsendes Heer, besonders auf Kosten der geistlichen Stifter, unterhielt. Dessen Zug nach dem Oberrhein machte W. H. mit und entkam mit Mühe dem heißen Tage bei Höchst am Main (10. Juni 1622), wo Tilly dem Herzoge den Uebergang über den Fluß wehren wollte. Auch an dem Einfall, welchen nun Christian nach der Vereinigung seines auf die Hälfte zusammengeschmolzenen Heeres mit des Mansfelders Truppen in Lothringen, Frankreich und den Niederlanden machte, nahm W. H. noch Antheil, kehrte aber von Sedan aus in die Heimath zurück. Doch seine Kriegslust und sein Eifer für die Sache des Pfalzgrafen ließen ihn nicht ruhen. Bereits im September 1622 konnte er zu Birstein, wo damals sein Vater residirte, Musterung über eine kleine Truppe halten, mit der er sogleich durch Oberhessen nach Niedersachsen rückte, um sich hier dem Herzog Christian (der inzwischen von den [629] Niederlanden aus dahin gezogen war) von Neuem zur Verfügung zu stellen. Unterwegs hatte seine Truppe das hessen-darmstädtische Amt Nidda geplündert, worüber der Landgraf (der mit dem Grafen Wolfgang Ernst wegen des Amtes Kelsterbach im Streit war) Klage wegen Landfriedensbruchs erhob, die unserm W. H. noch schwere Noth bereiten sollte. Dieser hatte inzwischen vom Herzog Christian ein Regiment zu Pferd erhalten und war zum Feldzeugmeister ernannt worden. Allein in der Schlacht bei Stadtlohn (Juli 1623), wo Tilly das Heer des Herzogs entscheidend schlug, wurde W. H. mit vielen Offizieren gefangen und nach Wien gebracht. Auf Fürbitte der Kaiserin erhielt er im Februar 1624 seine Freiheit, nachdem er durch Revers vom 30. Januar gelobt hatte, niemals in Zukunft wider den Kaiser und das Erzhaus zu dienen und jedem, der diesfalls Forderungen an ihn zu stellen habe, auf dem Wege Rechtens zu antworten. In die Heimath zurückgekehrt, nahm er seinen Wohnsitz zu Offenbach, und als sein Vater 1628 abdankte, erhielt W. H. von den fünf Theilen, in welchen jener sein Land vererbte, den größten, bestehend in der Herrschaft Dreieichenhain (wozu die Schlösser Hain und Offenbach gehörten), den Ansprüchen auf das Amt Kelsterbach und dem Zoll zu Lahnstein, der Reichslehn war. Allein von allen Seiten brach das Unglück über den Grafen herein. Nachbarliche Irrungen mit dem Erzbischof von Mainz und dessen Amtleuten, die in ihm zugleich den Calvinisten und Parteigänger des Kurfürsten der Pfalz haßten, hatten zur Folge, daß der Erzbischof, gegen den W. H. umsonst die Hilfe des Kaisers zur friedlichen Beilegung der Sache anflehte, Offenbach durch bayrische Truppen besetzen ließ. Der Graf mußte sich auf das Schloß Hain zurückziehen. Aber auch hier sollte er keine Ruhe haben. Der Landgraf Georg von Hessen-Darmstadt hatte gegen ihn und seinen Vater Wolfgang Ernst I. wegen der Plünderung des Amtes Nidda (s. o.), unter besonderer Beziehung auf den letzten Punkt des Reverses von 1624, wegen Landfriedenbruchs Klage erhoben. Nach langen Verhandlungen kam auf dem Reichstag zu Regensburg 1630 die Sache durch Urtheil des Reichshofraths vom 9. November zur Entscheidung, und W. H. wurde – obwohl sein Bruder Philipp Ernst, der in Büdingen residirte, persönlich erschienen war, um für ihn zu wirken – der halben Pön des Landfriedenbruchs schuldig erkannt und zum Schadenersatz verurtheilt. Dem Kurfürst von Köln wurde die Execution übertragen, dieser überließ sie dem Landgrafen und der letztere besetzte (1. März 1631) Schloß Hain und den Rest der Herrschaft Dreieichenhain, der dem unglücklichen Grafen noch verblieben war. W. H. ging mit seiner Familie nach Frankfurt. Auch die andern Isenburger Besitzungen hatten damals schwer zu leiden unter den Contributionen, welche die seit dem Treffen von Höchst in die Wetterau eingebrochenen ligistischen Truppen erhoben, und den sonstigen Gräueln des Kriegs. Da erschien als Retter Gustav Adolf. Schon bei der Annäherung des schwedischen Heeres verließ die bayrische Besatzung das Schloß in Offenbach und Graf W. H. konnte dorthin zurückkehren. Ihn selbst aber ließ der Drang nach Kriegsthaten und die Aussicht, der Sache seiner Religion zu dienen, nicht im Lande. Er führte Gustav Adolf zwei Fähnlein zu und wurde von demselben zum Befehlshaber von zwei Regimentern ernannt. Der König war selbst im November 1631 Gast in seinem Schloß zu Offenbach und unterhandelte von hier aus mit Frankfurt über die Oeffnung der Stadt und den Durchzug durch deren Gebiet. Seitdem folgte der Graf der schwedischen Fahne und nahm zuletzt noch an der unglücklichen Schlacht bei Nördlingen (6. September 1634) Theil. Von dort entkam er mit dem kleinen Truppentheil, den Herzog Bernhard von Weimar an den Main rettete und bei Frankfurt sammelte. Als in dieser Zeit der Graf mit Bernhard nach der seiner Residenz so nahen Stadt ritt, erkrankte er plötzlich daselbst und starb, nachdem er länger [630] als vier Monate darnieder gelegen, am 27. Februar 1635. Er entging so dem Schmerze, den Druck und die Leiden zu erleben, welche die Familie und die Lande in der nächsten Zeit durchzumachen hatten. Nach dem Siege bei Nördlingen überschwemmten die Kaiserlichen die Wetterau und hausten namentlich in der Grafschaft Isenburg. Graf Philipp Ernst mußte sein Schloß in Büdingen verlassen und sich unter den Schutz der schwedischen Besatzung nach Hanau zurückziehen, wo er am 16. August 1635 starb. Inzwischen hatte der Proceß gegen die Isenburger Grafen von Neuem angehoben, als W. H. gegen die Stipulation des Reverses von 1624 in die Dienste Gustav Adolfs getreten war: er endete mit der Sequestration der Grafschaft durch kaiserliches Decret vom 7. Juli 1635 und deren Verleihung an Landgraf Georg. Erst durch den Hauptvergleich vom 22. November 1642, welchen die Grafen mit diesem abschlossen, gelangten sie wieder in den Besitz ihrer Länder. W. H. hatte aus seiner Ehe mit Maria Magdalena († 1654) 13 Kinder. Sein vielversprechender ältester Sohn Wolfgang Ernst II. (geb. 1617) starb bereits 1641 zu Hanau. Johann Ludwig (geb. 1622), welcher von 1640–1644 unter Herzog Bernhard von Weimar gedient hatte, übernahm die Regierung in seinem Antheil und residirte zu Offenbach. Er ist der Stammvater der heute blühenden Linien der Fürsten zu Isenburg-Birstein und der Grafen zu Ysenburg-Philippseich.

Theatrum Europaeum I-III. Simon, Gesch. des reichsständischen Hauses Ysenburg und Büding II, S. 302 ff.