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ADB:Jena, Gottfried von

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Artikel „Jena, Gottfried von“ von Siegfried Isaacsohn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 762–763, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jena,_Gottfried_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 05:42 Uhr UTC)
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Jena: Gottfried von J., Bruder des obengenannten Friedrich, wurde Ende 1620 zu Zerbst geboren und erhielt dort seine erste Ausbildung. Auch er ward zur juristischen Laufbahn bestimmt und ließ sich nach Absolvirung seiner Studien auf den Universitäten Wittenberg, Gießen, Marburg und der Rückkehr von längeren Reisen, die ihn durch den ganzen Westen Europa’s führten, in Heidelberg als Docent der Rechte nieder. Der Pfalzgraf Karl Ludwig machte ihn zu seinem Rath und ließ ihm mannigfache Förderung zu Theil werden. Dennoch entschloß er sich, dessen Dienst Anfang 1655 mit dem des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg zu vertauschen, der ihm eine ordentliche Professur zu Frankfurt a. O. anbot. Es war gerade zur Zeit, als der Kurfürst mit Gottfrieds älterem Bruder Friedrich wegen dessen Berufung an den Hof unterhandelte. Die Annahme liegt daher nahe, daß des Kurfürsten Blick durch diesen auf seinen Bruder gelenkt worden, wie daß dieser durch den älteren Bruder zur Annahme des Rufes bestimmt worden sei. Drei Jahre später, 1658, wurde J. durch die Verleihung des Charakters eines Geheimen Raths ausgezeichnet, wol als Belohnung für die Anfertigung von Rechtsdeductionen und Gutachten, eine Thätigkeit, die damals den Lehrern des öffentlichen Rechts an Universitäten bekanntlich stets mit zugewiesen wurde. Im J. 1662 erhielt J. Gelegenheit, seine umfangreiche Kenntniß des Reichsrechts auch praktisch zu verwerthen. Der Kurfürst ernannte ihn zu seinem Vertreter auf dem Regensburger Reichstage für das Herzogthum Pommern und das Fürstenthum Halberstadt. J. hatte seine neue Stellung mindestens ein Vierteljahrhundert inne. Noch in den letzten Zeiten des Großen Kurfürsten sehen wir ihn auf seinem Posten, das beste Zeichen dafür, daß er denselben gut ausfüllte. Seine Reichstagsberichte zeichnen sich durch Klarheit und Genauigkeit aus; nichts entgeht seinem geübten Blick; von den geheimsten Intriguen bis zum öffentlichen Stadtklatsch und den neu auftauchenden Pasquillen herab wird alles an den Hof berichtet. J. erfreute sich unter seinen Genossen zu Regensburg allgemeiner Achtung und wußte seinen Gebieter würdevoll zu vertreten. Ein einziges Mal, gegen das Ende von dessen Regierung, kam es zu einem Fall, der seine Entfernung veranlaßt hätte (Febr. 1687), wenn nicht ein plötzlicher Wechsel in der Politik die Avancen die dem französischen Gesandten Verjus auf eigene Hand gemacht, als nicht gerade unvortheilhaft hätte erscheinen lassen. So wurde die schon geschehene Abberufung Jena’s vom Kurfürsten suspendirt, und wir sehen denselben noch am Schlusse dieser Regierung zu Regensburg fungiren. Pensionen und Ehrenämter waren der Lohn seiner langjährigen treuen Dienste. Im J. 1663 zum Kanzler des Fürstenthums Minden gemacht, wurde er 11 Jahre später, 1674, zur höchsten Würde des Staats, der eines Wirklichen Geheimen Raths, erhoben. Im J. 1680 endlich, nach der Erwerbung Magdeburgs, erhielt er die Stelle eines Kanzlers des Herzogthums, ohne indeß darum seine Thätigkeit als Gesandter aufzugeben. Erst unter Friedrich III. siedelte der fast Siebenzigjährige nach Halle, der Hauptstadt des Landes, über, um dort den Abend seines Lebens in Ruhe zu verbringen. Im J. 1697 wurde ihm der Geh. Rath Nic. Barthol. v. Danckelmann als Stütze beigegeben, der bei seinem am 3. Januar 1703 erfolgenden Tode seine Stelle übernahm. J., der unverheirathet geblieben war, hat sich zu Halle ein gutes Andenken gestiftet durch die [763] Hinterlassung eines Kapitals von 60,000 Thlrn. zur Begründung eines weltlichen Fräuleinstifts, das seinen Namen bis auf die Jetztzeit gebracht hat.

Droysen, Gesch. der Preuß. Politik III, 3, 473 ff. 552. Isaacsohn, Gesch. des Preuß. Beamtenthums II. 203 ff., 256. Cosmar und Klaproth, Gesch. des Preuß. Geh. Staatsraths 365/366.