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ADB:Joseph (Herzog von Sachsen-Altenburg)

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Artikel „Joseph, Herzog zu Sachsen-Altenburg“ von Franz Eduard Pasch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 567–568, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Joseph_(Herzog_von_Sachsen-Altenburg)&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 18:53 Uhr UTC)
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Joseph, Herzog zu Sachsen-Altenburg, geb. den 27. August 1789 zu Hildburghausen. Seine Mutter Charlotte war eine Schwester der Königin Luise von Preußen, sein Vater, Friedrich, letzter Herzog von Hildburghausen, erster des wiederhergestellten Altenburg (VIII. S. 1). Mit ihnen ist er (1814 war er der preußischen Armee nach Frankreich gefolgt) 1826 dahin übergesiedelt. Von 1830 an steht er als Mitregent neben dem Vater, 1834 übernimmt er selber die Regierung. Gleich das erste Jahr der Mitregentschaft bezeichnet einen großen Fortschritt: 1831 erhält Altenburg eine Verfassung; durch den Herzog in Gemeinschaft mit dem Landtag sollen nun die Gesetze festgestellt werden, deren bis 1848 eine ganze Reihe entstand; z. B.: über Aufhebung der Bier- und Bannrechte (1834), über Aufhebung der Geschlechtsvormundschaft (1836), über Ablösung von Frohndiensten und Grundstücksdienstbarkeiten (1837), eine Gesindeordnung (1840), ein Intestat- und Erbfolgegesetz und ein Criminalgesetzbuch (1841), ein Patent, die Vorbereitungen zu Regulirung der Grundsteuer und des Hvpothekenwesens betreffend (1845). Da kam das Revolutionsjahr 1848 und mit ihm völliger Umsturz auch in Altenburg. Noch immer, so ward geklagt, seien die Landtagsverhandlungen nicht öffentlich, finde der Wildschade keine Vergütung, sei der Salzgebrauch nicht frei, werde die Industrieentwickelung gehemmt durch Zunftzwang, stehen Handel und Industrie in ihren Rechten zurück hinter dem Ackerbau. Anfangs nahmen auch die sonst Gemäßigten an der Bewegung Theil, – im Sinne des Mitstrebens nach einem großen Ziele, der Einigung und Erstarkung Deutschlands. Und Herzog J. selbst versprach, berechtigten Wünschen sich nicht zu verschließen. Zu diesem Behufe ward am 20. März das Militär auf die Verfassung beeidigt, am 28. die Censur aufgehoben und das Vereinsrecht freigegeben, am 10. April ein neues Wahlgesetz, am 26. die Verordnung zur Bildung einer Bürgerwehr erlassen. Aber hiermit war man nicht mehr zufrieden, ja, ehe ein neuer Landtag zusammentreten konnte, [568] kam es beinahe zu blutigem Conflict. Als, der wilden Aufregung zu steuern, von Seiten der Regierung die Beurlaubten einberufen wurden, protestirte die Volkspartei dagegen; bald folgten Drohungen auf beiden Seiten: auf der einen Aufstellung von Truppen, auch sächsischer, auf der anderen Errichtung von Barrikaden. Doch gelang es noch für den Augenblick, die Gemüther zu beschwichtigen; die Fremden mußten abziehen, man erließ eine Amnestie. Am 22. Juni trat der Landtag zusammen; er erlangte neue Concessionen: Aufhebung lästiger Steuern, auch des Jagdrechts auf fremdem Grund und Boden, Ertheilung des Rechts der Initiative bei der Gesetzgebung an die Volksvertretung, Sicherstellung der Abgeordneten gegen persönliche Haft. Allein auch dies war einem Theil der Bevölkerung nicht genug; in aufgeregten Volksversammlungen und wilden Klubs ward als Ziel „der Freistaat“ proklamirt. Darauf gerichtet war auch das Streben eines im August zusammentretenden demokratischen Congresses; er beschloß die Bildung einer thüringischen Republik. Nun erfolgte, vom 2. October, an die Besetzung des Landes durch Reichstruppen, zuerst durch sächsische, dann durch hannoversche, dann wieder durch sächsische, endlich, im März 1849, durch preußische. So kehrte wol die Ruhe wieder, aber J. erlebte dieselbe nicht mehr als Landesfürst. Ernstlich hatte er das Wohl und den Fortschritt der Unterthanen gewollt; aber daß seine Bestrebungen so wenig anerkannt wurden, erregte in ihm tiefe Verstimmung. Dazu kam ein persönliches Leid: am 28. November starb, erst 49 Jahre alt, seine Gemahlin. Zwei Tage darauf, den 30. November 1848, legte er die Regierung nieder, die nun sein Bruder, Herzog Georg, geb. den 24. Juli 1796, übernahm. Noch längere Zeit ward unter diesem auf dem eingeschlagenen Wege fortgeschritten. Es ward z. B. für den Herzog eine Civilliste eingeführt und an den Beschlüssen der deutschen Nationalversammlung festgehalten. Als die Kaiserkrone von Preußen abgelehnt und der sogenannte „engere Bund“ geplant ward, folgte Herzog Georg der Aufforderung zur Betheiligung nicht, „weil die auf ordnungsmäßigem Wege publicirten Beschlüsse der Nationalversammlung gesetzliche Kraft haben“, publicirte vielmehr die Verfassung des deutschen Reichs. Erst als dieser Standpunkt sich nicht mehr behaupten ließ, ward auch der Altenburger Abgeordnete, den 12. Juni 1849, aus Frankfurt abberufen. Und als nach Wiedererstarkung Oesterreichs die Wiederherstellung des Bundestags unter Aufhebung der Grundrechte stattfand, hielt man in Altenburg auch dann noch wenigstens an dem Theil der Grundrechte fest, die bereits in die Landesgesetze übergegangen waren. Nicht lange darauf starb Herzog Georg, nachdem er schon vorher die Regierung dem Erbprinzen, Ernst, übertragen, den 3. August 1853. Herzog J. überlebte auch dies Leid noch, und zwar um 15 Jahre. Er starb den 25. November 1868 in Altenburg. Sein Testament enthält die Bestimmung: „Ich wünsche möglichst prunklos beigesetzt zu werden. Die Trauerrede soll die Wahrheit sagen, aber ernstlichst dafür gesorgt werden, daß mir keine lügenhaften Schmeicheleien nachgerufen werden, die ich stets im Leben haßte und stets mich gegen sie verwahrte.“ Diese schönen Worte entsprechen in der That seinem Sinne als Regent. Immer war er auf das Wohl seiner Unterthanen bedacht, gerecht und wohlwollend, aufrichtig und geneigt zu erfreuen. Das Altenburger Land wird ihm ein dankbares Andenken bewahren.

Neben eigenen Erinnerungen und Mittheilungen von Mitlebenden nach der Chronik des Altenb. Hauskalenders, Jahrg. 1830–1869 (verfaßt von Dr. Sachse).