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ADB:Friedrich I. (Herzog von Sachsen-Hildburghausen)

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Artikel „Friedrich I., Herzog von Sachsen-Altenburg“ von August Beck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 1–2, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_I._(Herzog_von_Sachsen-Hildburghausen)&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 07:53 Uhr UTC)
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Friedrich I., Herzog von Sachsen-Altenburg, geb. am 29. April 1763 zu Hildburghausen, † am 29. Sept. 1834 zu Hummelshain, war der einzige Sohn Herzogs Ernst Friedrich Karl von Sachsen-Hildburghausen, aus dessen dritter Ehe mit der Prinzessin Ernestine Auguste Sophie von Sachsen-Weimar. Er wurde anfangs von dem Stadtgeistlichen zu Hildburghausen erzogen, kam aber dann in das Haus des Geheimeraths v. Lichtenstein († 1790), wo der Geheimerath von der Becke sein Lehrer wurde. Am meisten wirkte aber auf seine Erziehung ein der kaiserliche Generalfeldmarschall und Generalfeldzeugmeister Prinz Joseph Friedrich. Durch die Prachtliebe und allzu große Freigebigkeit seines Vaters war das Land dermaßen in Schulden gerathen, daß eine kaiserl. Debitcommission abgeordnet wurde, um den fürstlichen Haushalt wieder in Ordnung zu bringen. Die Civilliste für den Herzog wurde bis auf 12000 Gulden herabgesetzt. Als sein Vater im Herbste 1780 zu Seidingstadt gestorben war, trat F. die Regierung unter Vormundschaft des Prinzen Joseph an. Nach dem Tode des letzteren (4. Jan. 1787) trat er die Selbstregierung an. Die kaiserl. Debitcommission, bei welcher sich viele Mißbräuche eingeschlichen hatten, wurde 1806 aufgehoben, und der Herzog gelangte dadurch zum unbeschränkten Gebrauche der Einkünfte seines Landes. Durch die Verhältnisse genöthigt, trat er (am 13. Dec. 1806) dem rheinischen Bunde bei, der sich nach der Völkerschlacht bei Leipzig wieder auflöste. Das Land erfreute sich während seiner Regierung vieler Wohlthaten. 1795 legte er ein Schullehrerseminar zur Bildung tüchtiger Schullehrer an, die Schulen auf dem Lande wurden verbessert und neue gegründet. Das im J. 1796 eingegangene Gymnasium illustre wurde 1812 wieder hergestellt, der zu geringe Gehalt der Pfarrer wurde erhöht, ein neues Gesangbuch (1807) eingeführt, das Armenwesen verbessert, eine Industrieschule für arme Kinder gebildet, der landständischen Verfassung eine veränderte Gestalt gegeben (1818). Die Finanzen besserten sich so, daß das Rittergut Eishausen angekauft werden konnte. Nach dem Tode des Herzogs Friedrich IV. von Sachsen-Gotha und Altenburg (1825), ging sein Land auf die herzoglich sächsischen Häuser Meiningen und Coburg-Saalfeld über und Herzog F. – von nun an der Erste genannt – erhielt dafür das Herzogthum Altenburg mit Ausnahme von Camburg. Die Trennung von seinem Stammlande, über welches er 40 Jahre geherrscht hatte, wurde ihm schwer; doch mußte er sich in die Verhältnisse fügen. In Altenburg machte er die zweckmäßigsten Einrichtungen, ließ Straßen bauen, befreite die Unterthanen von den Jagdfrohnen, ordnete durch ein Grundgesetz (23. April 1831) die Rechte und Pflichten der Landstände, und machte Verbesserungen in allen Zweigen der Verwaltung. – Er war vermählt mit der Prinzessin Charlotte Georgine Luise Friederike, Tochter des Großherzogs Karl Ludwig Friedrich von Mecklenburg-Strelitz (am 3. Sept. 1785). Sie war die Schwester der Königin Luise von Preußen, und gebar ihrem Gemahl 12 Kinder. [2] Die älteste Tochter Charlotte vermählte sich mit dem Prinzen Paul von Würtemberg (am 28. Sept. 1805). Eine andere Tochter, Therese, heirathete (1810) den Kronprinzen Ludwig von Baiern und wurde die Mutter des königl. Hauses von Baiern und König Otto’s von Griechenland. Charlotte Georgine Luise Friederike starb nach einer 33jährigen glücklichen Ehe (am 14. Mai 1818).

Neuer Nekrolog der Deutschen, 1834, Theil 2, 795 u. Voigt’s Deutscher Regenten-Almanach, Jahrg. 2, S. 411.