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ADB:Jung, Karl Ferdinand von

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Artikel „Jung, Karl Ferdinand von“ von Siegfried Hänle in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 696–697, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jung,_Karl_Ferdinand_von&oldid=- (Version vom 27. November 2024, 06:18 Uhr UTC)
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Jung: Karl Ferdinand von J., geb. zu Ansbach am 1. Febr. 1699, † am 2. März 1772 als fürstlich ansbachischer Geheimrath- und Consistorialrathspräsident, war der Sohn des ansbach’schen Kammer- und Landschaftsrathes Albrecht J. Ferdinand besuchte von 1716–1719 die Universitäten Jena und Halle, wo er juristische, geschichtliche und philosophische Vorlesungen, u. a. auch bei Struve und Ludewig, hörte. Im J. 1721 fand er in ansbachischen Diensten Verwendung, wurde 1725 Assessor am Hofrathscollegium zu Ansbach und schwang sich von da von einer Stufe des Dienstes zur andern empor. Sein amtliches Wirken war nicht gerade ein besonders hervorragendes, dagegen hat er sich auf dem Gebiete der fränkischen, zumal der ansbachischen Geschichtsforschung erhebliche Verdienste dadurch erworben, daß er, dem als Archivar die Urkundenschätze des Fürstenthums wie keinem andern zugänglich waren, eine Reihe von Urkunden und fleißigen Zusammenstellungen daraus veröffentlichte. Noch bis in die neueste Zeit sind seine Publicationen als Quellenwerke zu betrachten, und es hat noch Riedel in seinem großen Urkundenwerke: Cod. Dipl. Brand. eine Anzahl Documente aus Jung’s Sammlungen aufgenommen. Von seinen Schriften („Fortgesetzte [697] Genealogie des brandenburg’schen Hauses“, Ansbach 1735, „Historische Beschreibung der Wülzburg“, Schwabach 1736, „Anweisung bezüglich der Comitia Burggraviae“, Ansbach 1733, „Miscellaneorum Vol. V“, Frankfurt, später Schwabach und Leipzig 1739–1746, „Grundveste von der Hoheit des Landgerichts Burggrafthums Nürnberg“, Ansbach 1759) sind die wichtigeren die Miscellaneen und die Grundveste. In ersteren hat er durch Mittheilung von bisher unbekannten Urkunden zur Aufhellung der ansbachischen Geschichte, z. B. über das Kampfgericht, den Schwanenorden, die Betheiligung von Albrecht Achilles an dem Reichsfeldzug gegen Karl den Kühnen, die Leichenbegängnisse Ansbacher Markgrafen des 15. Jahrhunderts, die Hochzeitsfeierlichkeiten bei der Vermählung von Anna von Sachsen, vielfach beigetragen. In dem Nürnberger Kreisarchive sind gegenwärtig die meisten der Urkunden verwahrt, die J. ans Licht gezogen hat; namentlich hat er dem dort liegenden „Eyb’schen Buch“ Vieles entnommen. Der „Grundveste“ schickte er eine Selbstbiographie voraus. Sie ist in einem gezierten Stile abgefaßt, in dem submissesten Tone gehalten und voll von überflüssigen Citaten aus römischen und französischen Schriftstellern. Wenn man einen Schluß aus diesem Schriftstücke und den Widmungen, die seinen Werken beigegeben sind, auf den Charakter Jung’s ziehen müßte, so würden diese Folgerungen dahin ausfallen, daß er einer jener gefügigen Beamten des 18. Jahrhunderts war, welche den Befehl Serenissimi für den einzigen Maßstab ihrer Handlungsweise ansahen.

Vocke, Geburts- und Todtenalmanach ansbach’scher Gelehrten, Augsburg 1796 und 1797.