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ADB:Kaltenmarkter, Johann

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Artikel „Kaltenmarkter, Johann“ von Franz Stanonik in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 45–46, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kaltenmarkter,_Johann&oldid=- (Version vom 19. November 2024, 05:40 Uhr UTC)
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Kaltenmarkter: Johann K., aus Salzburg gebürtig, war gegen Ende des 15. und im Anfang des 16. Jahrhunderts Professor an der Wiener Universität, erst an der artistischen, dann an der juridischen und theologischen Facultät. Zwölfmal (im October 1480 zum ersten, im April 1502 zum letzten Male) wurde er zum Decan der juridischen Facultät, sechsmal (zwischen April 1480 und October 1501) zum Rector der Hochschule gewählt, nach damaligem Brauche für je ein Semester. Zugleich hatte er für den Passauer Diöcesanbischof die Stelle eines Officials in Wien zu versehen. Gelehrte Werke hat er nicht verfaßt. Daß sein Name nicht vergessen ist, verdankt er hauptsächlich seiner Polemik gegen die Privilegien der Bettelorden und dem dadurch veranlaßten Streite mit der theologischen Facultät. Das vierte lateranensische Concil (1215) hatte nämlich beschlossen, jeder zum Vernunftgebrauche gelangte Gläubige müsse jährlich einmal seinem eigenen Priester seine Sünden beichten. Später erlaubten jedoch die Päpste auch den Priestern aus den Bettelorden das Beichthören, Predigen etc. Nun behauptete K. nach dem Vorgange einzelner anderer Weltpriester [46] welche an der Pariser Universität lange zuvor ähnliche Sätze aufgestellt, aber auch auf Verlangen der geistlichen Oberen widerrufen hatten: durch die den Ordenspriestern abgelegte Beichte genüge man dem Gebote des lateranensischen Concils nicht, sondern man müsse die denselben gebeichteten Sünden einmal im Jahre nochmals dem eigenen Pfarrer beichten. Die Päpste hätten nicht das Recht, den Beschluß eines allgemeinen Concils aufzuheben, denn das Concil stehe über dem Papste. Von Seiten der Bettelorden sei Ungehorsam, Geiz und Stolz das Motiv gewesen, daß sie um solche Privilegien sich beworben hätten. Schon im J. 1483 wurden diese Behauptungen in drei Thesen zusammengefaßt und von der theologischen Facultät als irrthümlich, anstößig und nach Häresie schmeckend verurtheilt. Damals fand K. es für gut, sich zu unterwerfen und zu widerrufen. Allein wenige Jahre später (1490) wurde er vom Dominicaner Ulrich Zehenter, dem damaligen Decan der theologischen Facultät, angeklagt, daß er seine früheren Irrthümer wieder vortrage. K. verweigerte dieses Mal den Widerruf und wandte sich an den damals in Wien anwesenden päpstlichen Legaten Angelus Ortoni, welcher seine Rechtfertigung annahm. Dieses schreckte die Facultät nicht ab, die Proceßsache weiter zu verfolgen. Zehenter brachte dieselbe persönlich an den päpstlichen Stuhl und auch K. wurde nach Rom geladen. Nach dem Gutachten zweier Cardinäle entschied Innocenz VIII. gegen den Angeklagten und erließ am 30. Juni 1492 ein Schreiben an die Wiener theologische Facultät, worin er den von K. geleisteten Widerruf meldet und anordnet, derselbe müsse auch in den Schulen öffentlich widerrufen und zur Strafe auf ein Jahr vom Lehramte suspendirt, im Uebrigen jedoch in den Schooß der Kirche wieder aufgenommen und von jedem weiteren Makel freigesprochen werden. In Folge dessen hat dann K. wirklich am 23. October 1492 in einem juristischen Hörsale in Gegenwart des Rectors, der Doctoren und Licentiaten aller Facultäten und vieler Anderer, Weltlicher und Religiöser, seinen Widerruf vorgelesen. Auch bei einer andern akademischen Streitigkeit jener Zeit war K. betheiligt. Der von Wien flüchtige Bischof Bernhard von Rohr hatte ihn zum Vice-Kanzler der Universität ernannt. Allein als er um Neujahr 1483 dieses Amt ausüben wollte, mußte er dem vom Dompropste hierzu ernannten Magister Andreas von Pottenbrunn weichen. Er starb zu Wien im J. 1507.

Vgl. Aschbach, Gesch. der Wiener Universität II, 24. 28. 32. 37. 448 ff. 451 ff. Kink, Gesch. der Universität Wien, I, 235, und Beilagen S. 25 ff. (Tilmez et Mitterdorfer) Conspectus historiae univers. Vienn. II, 39, 54 ff. G. Eder, Catalogus archigymn. Vienn. 38 ff.