ADB:Keller, Christoph Graf von

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Artikel „Keller, Dorotheus Ludwig Christoph Graf von“ von Paul Bailleu in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 563, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Keller,_Christoph_Graf_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 11:46 Uhr UTC)
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Keller: Dorotheus Ludwig Christoph Graf v. K., geb. zu Gotha am 19. Febr. 1757 als Sohn des sachsen-gothaischen Ministers Freiherrn v. K., besuchte die Universitäten Göttingen und Straßburg, wo er besonders Geschichte und Staatsrecht studirte. Nachdem er einige Zeit in Erfurt unter Dalberg gearbeitet hatte, wurde er, auf Empfehlung des Grafen K. W. v. Finkenstein, am 5. Febr. 1777 von König Friedrich dem Gr. zum Legationsrath und Kammerherrn ernannt und in die diplomatische Pepinière aufgenommen. Ebenfalls auf Vorschlag Finkenstein’s ernannte ihn der König zum preußischen Gesandten in Stockholm (September 1779), wo er mit Ausnahme einer längeren Unterbrechung (1783–84) bis zu seiner im Juni 1786 erfolgten Abberufung verblieb. Dann zum preußischen Vertreter in Rußland ernannt, ging er über Königsberg, wo er dem neuen König Friedrich Wilhelm II. seine Aufwartung machte, im Herbst 1786 nach Petersburg. Es gelang K. nicht, bei der zwischen Preußen und Rußland in den J. 1788 und 89 herrschenden Spannung am Petersburger Hofe festen Fuß zu fassen; eine Scene mit dem Vicekanzler Ostermann und eine – wirkliche oder angebliche – Beleidigung der Kaiserin Katharina führten zu diplomatischen Erörterungen, die schließlich auf russisches Verlangen mit seiner Abberufung endeten (1789). König Friedrich Wilhelm II. entschädigte ihn durch die Erhebung in den Grafenstand und durch die Ernennung zum Gesandten im Haag, in welcher Stellung er an den Verhandlungen zur Pacifikation Belgiens lebhaften Antheil hatte (1790). Im Januar 1795 durch das Eindringen der Franzosen aus Holland vertrieben, verweilte K. in Holstein und auf seinem Gute Stedten bei Erfurt, bis er im April 1797 zum Gesandten in Wien ernannt wurde. Durch maßvolles und zurückhaltendes Wesen wußte er das Vertrauen des österreichischen Hofes zu gewinnen und zu behaupten, während man in Berlin etwas mehr diplomatischen Scharfblick bei ihm gewünscht hätte. Finanzielle Schwierigkeiten veranlaßten ihn, im J. 1805 seinen Abschied zu erbitten, den ihm König Friedrich Wilhelm III. am 28. Mai 1805 gewährte. Im folgenden Jahre zum zweiten Kabinetsminister bestimmt, eilte K. nach Berlin, vermochte sich jedoch mit dem ersten Kabinetsminister, dem Grafen Haugwitz, nicht zu verständigen, sodaß seine Ernennung unterblieb. Durch die territorialen Umwälzungen des J. 1807 wurde K. westfälischer Unterthan und betheiligte sich als solcher auch an den Verhandlungen der westfälischen Stände, die ihn zum Präsidenten der Finanzcommission wählten. Im J. 1811 ging er als Gesandter des Großherzogthums Frankfurt nach Paris, von wo ihn die Ereignisse des J. 1813 nach Deutschland zurückriefen. Dann zog ihn der Kurfürst von Hessen in seine Dienste, indem er ihm die Vertretung seiner Interessen bei den verbündeten Monarchen während des Krieges gegen Napoleon und während des Wiener Congresses übertrug. Im J. 1815 trat K. wieder in den preußischen Staatsdienst zurück und erhielt das Präsidium der Regierung zu Erfurt, legte dasselbe indessen bereits 1817 nieder. Er starb zu Stedten am 22. November 1827. – Seine Gemahlin war eine Schwester des bekannten russischen Generallieutenant v. Wittgenstein.

Neuer Nekrolog der Deutschen, V. 989 (guter Artikel auf Grund vieler von Keller selbst herrührender Notizen). Acten des geh. Staatsarchivs zu Berlin.