ADB:Kellinghusen, Heinrich

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Artikel „Kellinghusen, Heinrich“ von Otto Beneke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 586–587, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kellinghusen,_Heinrich&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 21:14 Uhr UTC)
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Kellinghusen: Heinrich K., Doctor der Rechte, hamburgischer Bürgermeister, aus einer der ältesten Familien Hamburgs, geb. den 16. April 1796. Nach beendigten Studien der Rechtswissenschaft am 9. Juli 1819 zu Jena Doctor geworden, begann er seine bürgerliche Thätigkeit in seiner Vaterstadt als Advocat. Während seine nächsten Vorfahren, Vater, Groß- und Urgroßvater, als Würdenträger des hamburgischen Domstiftes, dem Gemeinwesen fern gestanden, wurde ihm die Betheiligung an Hamburgs öffentlichen Angelegenheiten zu einer desto tiefer aufgefaßten und desto eifriger befolgten Lebensaufgabe, für welche sich ihm mit seiner Erwählung zum Senator (am 4. Juli 1831) ein weites Feld der Thätigkeit eröffnete. Umfassende Rechtskunde bei ungewöhnlichem Scharfsinn bewies er zunächst als Mitglied des – nach damaliger Verfassung eine Abtheilung des Senats bildenden – Obergerichts, gleichzeitig aber war er auch beschäftigt in allen denjenigen Zweigen der Verwaltung des Freistaats, welchen vorzustehen sein Rathsamt ihn berief. Am 23. December 1842 zum Bürgermeister erwählt und in dieser Würde seit 1851 der älteste, führte K. im Senat und im Obergericht abwechselnd das Präsidium, leitete auch als Chef des Militärdepartements in hingebendster Weise die vielfachen Geschäfte dieses Zweiges der Staatsverwaltung. – Ausgezeichnet in seiner gesammten öffentlichen Wirksamkeit durch gewissenhafteste Pflichttreue, durch gründliche Kenntniß und strenge Befolgung der Verfassung in allen ihren Bestimmungen, durch eine seltene, von keinerlei Parteirücksicht beirrte Objectivität, wie durch eine ebenso unbeirrbare Consequenz, konnte dem verdienstvollen Staatsmann die Anerkennung der Mitbürger nicht fehlen; und so erregte es allgemeinstes Bedauern, als er bei Einführung der nach modernen Principien gebildeten gegenwärtigen Verfassung Hamburgs sich bewogen fand aus dem Senat zu scheiden, dessen nunmehrige Organisation seiner Eigenthümlichkeit keine dem Staatswohl nützliche Stellung zu bieten schien. Um aber in anderer Weise noch ferner nützen zu können, wählte er das vom Senat getrennte Obergericht zu seinem ausschließlichen Wirkungskreise. Noch während der folgenden 16 Jahre führte K., unter Beibehalt seines bürgermeisterlichen Ranges und Titels, das Präsidium in diesem Tribunal, aus welchem er als 80jähriger Greis erst schied, als die klare Erkenntniß zunehmender Altersschwäche ihn am 11. April 1876 veranlaßte, auch dieser Wirksamkeit zu entsagen und in den Ruhestand zu treten. In seinen letzten Lebensjahren beschäftigte ihn noch fortwährend die Verwaltung einer großen Menge wohlthätiger Privatstiftungen, welchen vorzustehen er theils zufolge seines früheren Bürgermeisteramtes, theils [587] als Senior seiner mit vielen alten Geschlechtern Hamburgs verzweigten Familie, berufen war. – Am 9. Juli 1869 hatte K. sein Doctorjubiläum gefeiert und bei dieser Gelegenheit ein in den ehrenvollsten Ausdrücken abgefaßtes neues Diplom von der Universität Jena erhalten. Er selbst beging dies Fest in würdigster Weise durch Constituirung und reiche Begabung einer Stiftung, deren Einkünfte er theils zu Studienstipendien für seine Nachkommen, theils zur Förderung wissenschaftlicher oder künstlerischer Unternehmungen bestimmte. Diese seinen Namen führende Stiftung, welche sein gesegnetes Andenken in Hamburg dauernd erhalten wird, sah er seinen Absichten gemäß fruchtbringend gedeihen, bevor am 20. April 1879 ein sanfter Tod sein irdisches Dasein beendigte. – Längst waren vereinzelte seiner Richtung abholde Stimmen verstummt, um Raum zu geben der allgemeinen Hochachtung für den gesinnungsfesten Mann, den man durch die Bezeichnung „der letzte Bürgermeister nach alter Ordnung“ richtig charakterisirte und respectvoll ehrte. Galt er doch auch für den würdigen Repräsentanten altreichsstädtischen Rathsherrnthums wie althamburgischen Bürgersinnes und dessen Traditionen. Deshalb auch wurde bei seiner feierlichen Bestattung der Gedanke laut, daß in gewissem Verstande mit ihm ein letztes Stück des alten Hamburg zu Grabe getragen werde.

S. Hamb. Schriftstellerlexikon Bd. III S. 554. Jahresbericht der Bürgermeister Kellinghusen’s Stiftung, 1879.