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ADB:Klee, Emil Wilhelm

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Artikel „Klee, Emil Wilhelm“ von Otto Mejer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 68–69, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Klee,_Emil_Wilhelm&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 01:11 Uhr UTC)
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Klee: Emil Wilhelm K., preußischer Verwaltungsbeamter und kirchenrechtlicher Schriftsteller, geb. zu Bromberg am 25. Juli 1806 als Sohn eines Richters, erzogen auf dem Liebfrauengymnasium in Magdeburg. Er ging früh zur Universität und wurde schon im 25. Jahre Rath bei der Regierung in Posen, in welchem Collegium er dann geblieben ist. Wie er in der Vorrede seines Hauptwerkes erzählt, hatte er sich seit seiner Jünglingszeit eifrig mit kirchlichen Studien beschäftigt. Dann nahm er, in näherem Verhältniß zu der Familie v. Rappard in Pinne stehend, warmen Antheil an der pietistisch gefärbten Gegenströmung gegen den Rationalismus, wie die zwanziger und dreißiger Jahre sie aufweisen, zugleich voll Empfindung strengster Loyalität. In beiderlei Sinne richtete er seine erste Schrift (Leipzig 1836) – „Ueber Christenthum und Kirche und ihr Verhältniß zum Staate“ – gegen die von Breslau ausgegangenen lutherischen Bewegungen jener Zeit, aus denen später die preußisch-lutherische Separation geworden ist, und führte nachher die gleichen Gedanken abstracter und weiter aus in einem zweibändigen Buche: „Das Recht [69] der einen allgemeinen Kirche Jesu Christi aus dem in der heil. Schrift gegebenen Begriffe entwickelt“ (Magdeburg 1839. 1841). Dieser sein Kirchenbegriff ist dem reformatorischen der unsichtbaren Kirche ähnlich, setzt aber an Stelle des Glaubens, den nur Gott kennt, die Glaubensgewißheit, die der Einzelne pietistisch erfährt. Alle, die sie erfahren haben, bilden zusammen die Kirche, und nur diese Erfahrung ist das dieselbe verbindende Moment; das Specielle seines Glaubens gestaltet sich Jeder ganz individuell aus. Die katholische Kirchengenossenschaft ist daher außerhalb der Kirche, weil sie solche Individualfreiheit nicht gestattet. Der Protestantismus, wie K. ihn auffaßt, gestattet sie; die Eine allgemeine Kirche Christi ist ihm also die protestantische. Ordnung und Regiment aber kann einer derartig ins Individuelle zerfließenden Kirche nicht aus sich, sondern nur vom Staate kommen, den K. in einer an Hegel anklingenden Weise auffaßt: doch soll die eine Kirche nicht von den verschiedenen Staaten hegelsch absorbirt werden, sondern ihnen gegenüber auch als sichtbare bestehen, und nur die ihr nothwendige Verbindung mit jedem von ihnen eingehen. Auf Grund dieser Gedanken sowol die historische Entwickelung, wie das System des Kirchenrechtes begrifflich zu construiren, ist die Aufgabe, welche K. sich stellt: er glaubt, sie zu lösen, weil er die Geschichte nicht kennt, die Logik nicht anerkennt; von vorn herein lehnt er den Widerspruch ab, denn: „der Geist der Wahrheit in mir … giebt mir Zeugniß, daß … der rechte Begriff der christlichen Kirche mir vor der Seele gestanden“. So kannte er auch seine Vorgänger in diesem Begriffe nicht, und seine Schrift konnte, trotz ihres redlichen Ernstes, nicht anders als ohne Wirkung bleiben. Mit vieler Hingebung arbeitete K. praktisch in der Posener Regierungsabtheilung für Kirchen- und Schulsachen, sorgte insbesondere für die Neugründung evangelischer Kirchspiele und dadurch für Förderung deutscher Gesinnung. Im J. 1847 Mitglied des vereinigten Landtages, 1848 königstreuer Bekämpfer sowohl deutscher, wie polnischer Extravaganzen, 1851 Mitglied der Ersten Kammer, stritt er für das ihm am Herzen liegende conservative Princip; immer zugleich bestrebt, sowohl für sich selbst zu wichtigen Tagesfragen bewußte Stellung zu nehmen, wie Andere zu derselben hinzuführen. Hieraus sind eine nicht geringe Zahl von ihm verfaßter Broschüren hervorgegangen: „Ueber die Bedeutung der Synoden“ (Posen 1843), „Die Ehescheidungsfrage“ (Berlin 1844), „Das geistliche Amt“ – wegen Trauungsverweigerung – „im Conflikt mit den Landesgesetzen“ (Posen 1845), „Papstthum oder Christenthum“ (1845) etc. Im J. 1851 wurde er Oberregierungsrath und Dirigent der Regierungsabtheilung für Kirchen- und Schulwesen, gleich nachher auch Vorsitzender des Consistoriums. Im Beginne des J. 1855 erkrankte er an Geistesstörung, suchte in Hornheim bei Kiel vergebens Hülfe, und starb daselbst schon den 20. April.

Nach Familiennachrichten u. Neue Preuß. (Kreuz-)Ztg. v. 20. April 1856.